Die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung ärztlicher und psychotherapeutischer Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) wird auch künftig durch die zuständigen KVen gefördert. Gemäß Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) mussten die bisherigen TI-Erstattungen jedoch zum 01. Juli 2023 ausschließlich auf monatliche Pauschalbeträge umgestellt werden. Zudem wurden die Anforderungen an gesetzlich abrechnende Psychotherapeuten und Ärzte erhöht. So drohen Kürzungen der Erstattungspauschalen von bis zu 100 %, falls bestimmte TI-Anwendungen oder das KIM-Postfach nicht vorgehalten werden.

Wir haben daher schnell auf diese sehr kurzfristig bekanntgegebenen Änderungen reagiert und unsere Produkt- und Preisstruktur entsprechend angepasst: Um Sanktionen vorzubeugen, haben wir für Kunden, die über ein TI-Paket von Epikur verfügen, bereits sämtliche aktuell obligatorischeren TI-Funktionen sowie die KIM-Anbindung inklusive KIM-Postfach freigeschaltet. Über die hiermit einhergehenden Änderungen haben wir im Detail in einer E-Mail informiert. Sie bleiben auf jeden Fall innerhalb der neuen Finanzierungspauschalen ihrer KV.

Damit unsere Kunden beim Wechsel zu unserer Rechenzentrumslösung Epikur Telematik PRO zwecks Anbindung an die TI nicht mit höheren Einmalbeträgen in Vorleistung gehen müssen, bieten wir neben der Kaufoption nun auch eine Mietoption an. Auch Neukunden haben jetzt die Möglichkeit, sich für eine Mietoption zu entscheiden.

Wie immer stehen für uns eine faire Preisgestaltung sowie eine offene Kundenkommunikation im Mittelpunkt.