Allgemeines zur Telematikinfrastruktur
Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Teilnehmer des Gesundheitswesens im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Die TI soll einen sicheren sektoren- und systemübergreifenden Austausch von Informationen zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern, Apotheken, Krankenkassen und Patienten gewährleisten.
Seit Juli 2019 sind alle KV-Praxen zur Anbindung an die TI und schrittweisen Nutzung ihrer Anwendungen verpflichtet. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Entwicklungsstufen und die einzelnen Anwendungen geben.
Welche Anwendungen gibt es?
Hier finden Sie nähere Informationen zu den bereits verfügbaren und geplanten TI-Anwendungen
Seit dem 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Patienten können per App auf Ihre ePA zugreifen und Dokumente und Berechtigungen verwalten. Praxen sind seit dem 1. Juli 2021 verpflichtet, auf Wunsch des Patienten Dokumente mit dessen ePA auszutauschen.
Mit der Einführung der ePA für alle (ePA 3.0) ab 15.01.2025, erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA, es sei denn, sie machen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch. Leistungserbringer in den Modellregionen testen ab dem 15.01.2025 die Arbeit mit der ePA 3.0 in ihren jeweiligen Primärsystemen, bevor diese in den bundesweiten Rollout geht. Ab diesem Zeitpunkt sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, spezifische Dokumente aus der aktuellen Behandlung in die ePA einzustellen, solange ein Patient nicht widersprochen hat. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.kbv.de/html/1150_71956.php .
Die ePA 3.0 soll die Behandlung von Patienten unterstützen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die elektronische Medikationsliste (eML), die sich automatisch aus den Arzneimitteln zusammensetzt, die per eRezept verordnet werden. Die eML gibt Ärzten und Therapeuten eine Übersicht aller per eRezept verordneten Arzneimittel und zeigt an, ob die eRezepte eingelöst wurden.
EPIKUR hat die Konformitätsbewertung der gematik im Rahmen des Rollouts der ePA erfolgreich durchlaufen und wird mit dem Update auf die Version 25.1.1.0 über die entsprechenden Funktionen verfügen. Da als Ergebnis der Testphase mit Spezifikationsänderungen zu rechnen ist, werden Updates erst im Nachgang bundesweit ausgerollt. Die Funktionen werden nach dem Einspielen der entsprechenden Version mit der ePA-3.0-Lizenz aktiviert. Die Lizenz wird EPIKUR-Nutzern, die über das Kommunikationsmodul Version 2025 verfügen, automatisch zum Start der Modellregionen bzw. zum bundeweiten Rollout bereitgestellt.
Nähere Informationen zur ePA 3.0 finden Sie unter https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle
Beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) wird in Echtzeit überprüft, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind und ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Zu den Stammdaten gehören Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus sowie ergänzende Informationen, z. B. zum Zuzahlungsstatus. Die Stammdaten dienen als Nachweis, dass der Patient versichert ist – und als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen. Diese Onlineüberprüfung ist bei jedem ersten Patientenkontakt im Quartal durchzuführen.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine elektronische Unterschrift, die von eHBA-Inhabern erstellt werden kann. Sie ist rechtlich gesehen der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Sie erlaubt es, eArztbriefe, Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), elektronische Rezepte (eRezepte) oder Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung rechtssicher elektronisch zu unterschreiben.
KIM – ehemals KOM-LE (Kommunikation unter Leistungserbringern) – ist ein System zum sicheren Austausch von E-Mails zwischen identitätsgeprüften Teilnehmern innerhalb der TI. Seit dem 1. April 2021 ist KIM das einzig zulässige Verfahren für die Übermittlung von eArztbriefen und wird seit dem Start der eAU auch für deren Übermittlung genutzt.
Ausführliche Informationen und Anleitungen zu KIM haben wir für Sie hier zusammengestellt: www.epikur.de/telematikinfrastruktur/allgemeines-zur-telematikinfrastruktur/
Zur Teilnahme an KIM benötigen Sie neben dem Epikur-KIM-Modul auch einen Vertrag mit einem KIM-Postfach-Anbieter. Bei Epikur erhalten Sie bereits ein kombiniertes Angebot für ein KIM-Modul inklusive EPIKUR Postfach.
Die Postfächer werden auf den Praxisausweis (SMC-B) oder den eHBA registriert. Wir empfehlen die Registrierung auf den Praxisausweis.
Zur Teilnahme an KIM selbst ist der eHBA nicht notwendig. Allerdings müssen eArztbriefe und eAU vor dem Versand mit dem eHBA qualifiziert elektronisch signiert werden.
Mehr Informationen zu den Finanzierungspauschalen finden Sie auf der FAQ-Seite im Abschnitt Kosten und Finanzierung.
Noch mehr Informationen finden Sie unter https://www.gematik.de/anwendungen/kim/ .
Auf Wunsch des Patienten können über das Notfalldatenmanagement (NFDM) für den medizinischen Notfall relevante Informationen auf dessen eGK gespeichert werden. Auch eine Speicherung in der ePA ist möglich. Im Notfall können die Daten spontan von der eGK abgerufen werden. Notfalldatensätze müssen signiert werden. Hierfür benötigen Sie einen eHBA.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der gematik unter https://www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten/ .
Der elektronische Medikationsplan (eMP) wird auf Wunsch des Patienten auf dessen eGK gespeichert. Auch eine Speicherung in der ePA ist möglich. Im Notfall können die Daten spontan von der eGK abgerufen werden.
Während der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) als Information für den Patienten fungiert, bietet der eMP darüber hinaus auch Felder zum Informationsaustausch zwischen Behandlern. So geht der Informationsumfang des eMP über den Umfang des BMP hinaus. Es ist möglich, aus dem eMP heraus einen BMP für den Patienten auszudrucken.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der gematik unter >https://www.gematik.de/anwendungen/e-medikationsplan .
Für die Verwendung von eMP-Funktionen wird neben dem eMP-/NFDM-Modul von Epikur eine spezielle Konnektorlizenz (PTV3) benötigt und die laufenden TI-Betriebskosten erhöhen sich. Demgegenüber stehen Finanzierungspauschalen der KVen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im FAQ auf dieser Seite im Abschnitt Kosten und Finanzierung.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die digitale Form der bisherigen papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – und wird diese zukünftig ersetzen. Für Vertragsärzte ist seit dem 1. Oktober 2021 der Versand der eAU an die Krankenkassen verpflichtend (ursprüngliche Frist: 1. Januar 2021).
Der Einsatz eines KIM-Dienstes ist ab diesem Zeitpunkt zwingend erforderlich, da der elektronische Versand der Bescheinigung mittels TI-Kommunikationsdienst KIM erfolgt.
Ab dem 1. Juli 2022 stellen die Krankenkassen den Arbeitgebern in einer weiteren Ausbaustufe die AU-Daten elektronisch zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die Papierbescheinigung für den Arbeitgeber dann nicht mehr ausgestellt wird. Die AU-Bescheinigung für Patienten hingegen wird von Vertragsärzten weiterhin auf Papier ausgegeben.
Das elektronische Rezept (eRezept) soll das auf Papier ausgedruckte Rezept künftig ersetzen. Aktuell können verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV als eRezept erstellt werden; weitere Rezepttypen werden folgen. Das eRezept wird in der Praxis des Arztes am Computer erstellt und in die TI hochgeladen. Anschließend steht es dem Patienten sofort in seiner eRezept-App zur Verfügung und kann in der Apotheke oder Versandapotheke eingelöst werden.
Die Integration in das bestehende EPIKUR Medikationsmodul ist denkbar einfach: Über ein – standardmäßig bereits auf eRezept gesetztes – Häkchen kann der Behandler bestimmen, ob eine Medikation als Rezept oder eRezept verordnet wird.
Anschließend signiert er das eRezept mit seinem eHBA. Hierfür stehen ihm Einzel-, Stapel- und Komfortsignatur zur Verfügung. Mit der Komfortsignatur muss der Behandler seine Signatur-PIN nur einmal eingeben und kann dann für einen selbst gewählten Zeitraum ohne erneute PIN-Eingabe Signaturen erstellen.
Möchte der Patient die eRezept-App nicht verwenden oder sollte er kein Smartphone besitzen, erhält er ein ausgedrucktes Rezept mit einem Code, der in der Apotheke eingescannt wird.
Ausführliche Informationen zum eRezept finden Sie unter https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept .
Seit dem 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Patienten können per App auf Ihre ePA zugreifen und Dokumente und Berechtigungen verwalten. Praxen sind seit dem 1. Juli 2021 verpflichtet, auf Wunsch des Patienten Dokumente mit dessen ePA auszutauschen.
Mit der Einführung der ePA für alle (ePA 3.0) ab dem 15.01.2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA, es sei denn, sie machen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch. Leistungserbringer in den Modellregionen testen ab dem 15.01.2025 die Arbeit mit der ePA 3.0 in ihren jeweiligen Primärsystemen, bevor diese in den bundesweiten Rollout geht. Ab diesem Zeitpunkt sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, spezifische Dokumente aus der aktuellen Behandlung in die ePA einzustellen, solange ein Patient nicht widersprochen hat. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.kbv.de/html/1150_71956.php .
Die ePA 3.0 soll die Behandlung von Patienten unterstützen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die elektronische Medikationsliste (eML), die sich automatisch aus den Arzneimitteln zusammensetzt, die per eRezept verordnet werden. Die eML gibt Ärzten und Therapeuten eine Übersicht aller per eRezept verordneten Arzneimittel und zeigt an, ob die eRezepte eingelöst wurden.
EPIKUR hat die Konformitätsbewertung der gematik im Rahmen des Rollouts der ePA erfolgreich durchlaufen und wird mit dem Update auf die Version 25.1.1.0 über die entsprechenden Funktionen verfügen. Da als Ergebnis der Testphase mit Spezifikationsänderungen zu rechnen ist, werden Updates erst im Nachgang bundesweit ausgerollt. Die Funktionen werden nach dem Einspielen der entsprechenden Version mit der ePA-3.0-Lizenz aktiviert. Die Lizenz wird EPIKUR-Nutzern, die über das Kommunikationsmodul 2025 verfügen, automatisch zum Start der Modellregionen bzw. zum bundeweiten Rollout bereitgestellt.
Nähere Informationen zur ePA 3.0 finden Sie unter https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle
Die ePA ist Bestandteil des Kommunikationsmoduls von Epikur.
Beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) wird in Echtzeit überprüft, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind und ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Zu den Stammdaten gehören Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus sowie ergänzende Informationen, z. B. zum Zuzahlungsstatus. Die Stammdaten dienen als Nachweis, dass der Patient versichert ist – und als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen. Diese Onlineüberprüfung ist bei jedem ersten Patientenkontakt im Quartal durchzuführen.
Das VSDM ist Bestandteil des Kommunikationsmoduls von Epikur.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine elektronische Unterschrift, die von eHBA-Inhabern erstellt werden kann. Sie ist rechtlich gesehen der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Sie erlaubt es, eArztbriefe, Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), elektronische Rezepte (eRezepte) oder Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung rechtssicher elektronisch zu unterschreiben.
Die QES ist Bestandteil des Kommunikationsmoduls von Epikur.
KIM – ehemals KOM-LE (Kommunikation unter Leistungserbringern) – ist ein System zum sicheren Austausch von E-Mails zwischen identitätsgeprüften Teilnehmern innerhalb der TI. Seit dem 1. April 2021 ist KIM das einzig zulässige Verfahren für die Übermittlung von eArztbriefen und wird seit dem Start der eAU auch für deren Übermittlung genutzt.
Ausführliche Informationen und Anleitungen zu KIM haben wir für Sie hier zusammengestellt: www.epikur.de/service/anleitung-kim/
Zur Teilnahme an KIM benötigen Sie neben dem Epikur-KIM-Modul auch einen Vertrag mit einem KIM-Postfach-Anbieter. Bei Epikur erhalten Sie bereits ein kombiniertes Angebot für ein KIM-Modul inklusive EPIKUR Postfach.
Die Postfächer werden auf den Praxisausweis (SMC-B) oder den eHBA registriert. Wir empfehlen die Registrierung auf den Praxisausweis.
Zur Teilnahme an KIM selbst ist der eHBA nicht notwendig. Allerdings müssen eArztbriefe und eAU vor dem Versand mit dem eHBA qualifiziert elektronisch signiert werden.
Mehr Informationen zu den Finanzierungspauschalen finden Sie auf der FAQ-Seite im Abschnitt Kosten und Finanzierung.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter www.gematik.de/anwendungen/kim/ .
Auf Wunsch des Patienten können über das Notfalldatenmanagement (NFDM) für den medizinischen Notfall relevante Informationen auf dessen eGK gespeichert werden. Auch eine Speicherung in der ePA ist möglich. Im Notfall können die Daten spontan von der eGK abgerufen werden. Notfalldatensätze müssen signiert werden. Hierfür benötigen Sie einen eHBA.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der gematik unter https://www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten/ .
Das NFDM ist Bestandteil des Kommunikationsmoduls von Epikur.
Der elektronische Medikationsplan (eMP) wird auf Wunsch des Patienten auf dessen eGK gespeichert. Auch eine Speicherung in der ePA ist möglich. Im Notfall können die Daten spontan von der eGK abgerufen werden.
Während der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) als Information für den Patienten fungiert, bietet der eMP darüber hinaus auch Felder zum Informationsaustausch zwischen Behandlern. So geht der Informationsumfang des eMP über den Umfang des BMP hinaus. Es ist möglich, aus dem eMP heraus einen BMP für den Patienten auszudrucken.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der gematik unter https://www.gematik.de/anwendungen/e-medikationsplan .
Der eMP ist Bestandteil des Kommunikationsmoduls von Epikur.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die digitale Form der bisherigen papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – und wird diese zukünftig ersetzen. Für Vertragsärzte ist seit dem 1. Oktober 2021 der Versand der eAU an die Krankenkassen verpflichtend (ursprüngliche Frist: 1. Januar 2021).
Der Einsatz eines KIM-Dienstes ist ab diesem Zeitpunkt zwingend erforderlich, da der elektronische Versand der Bescheinigung mittels TI-Kommunikationsdienst KIM erfolgt.
Seit Anfang 2023 stellen die Krankenkassen den Arbeitgebern in einer weiteren Ausbaustufe die AU-Daten elektronisch zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die Papierbescheinigung für den Arbeitgeber dann nicht mehr ausgestellt wird. Die AU-Bescheinigung für Patienten hingegen wird von Vertragsärzten weiterhin auf Papier ausgegeben.
Die eAU ist Bestandteil des Kommunikationsmoduls von Epikur.
Das elektronische Rezept (eRezept) soll das auf Papier ausgedruckte Rezept künftig ersetzen. Aktuell können verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV als eRezept erstellt werden; weitere Rezepttypen werden folgen. Das eRezept wird in der Praxis des Arztes am Computer erstellt und in die TI hochgeladen. Anschließend steht es dem Patienten sofort in seiner eRezept-App zur Verfügung und kann in der Apotheke oder Versandapotheke eingelöst werden.
Die Integration in das bestehende EPIKUR Medikationsmodul ist denkbar einfach: Über ein – standardmäßig bereits auf eRezept gesetztes – Häkchen kann der Behandler bestimmen, ob eine Medikation als Rezept oder eRezept verordnet wird.
Anschließend signiert er das eRezept mit seinem eHBA. Hierfür stehen ihm Einzel-, Stapel- und Komfortsignatur zur Verfügung. Mit der Komfortsignatur muss der Behandler seine Signatur-PIN nur einmal eingeben und kann dann für einen selbst gewählten Zeitraum ohne erneute PIN-Eingabe Signaturen erstellen.
Möchte der Patient die eRezept-App nicht verwenden oder sollte er kein Smartphone besitzen, erhält er ein ausgedrucktes Rezept mit einem Code, der in der Apotheke eingescannt wird. Seit Juli 2023 genügt es in teilnehmenden Apotheken, wenn der Patient seine eGK einsteckt. Hierdurch wird die Apotheke berechtigt, das eRezept herunterzuladen.
Ausführliche Informationen zum eRezept erhalten Sie unter https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept .
Das eRezept ist Bestandteil des Kommunikationsmoduls von Epikur.
Der Konnektor mit der Anwendung VSDM ist mit dem PTV3-Update zum E-Health-Konnektor geworden. Seither lassen sich auch die folgenden TI-Anwendungen nutzen:
- Qualifizierte elektronische Signatur (Voraussetzung für die nachfolgenden Anwendungen)
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapiesicherheit (eMP/AMTS)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Das PTV4-Update bezeichnet nach PTV3 ein weiteres Update des TI-Konnektors, das die Elektronische Patientenakte (ePA) als Fachanwendung einbezieht.
Mit dem PTV5-Update wird die elektronische Patientenakte (ePA) auf die Version 2.0 heraufgesetzt.
Die Security Module Card Typ B (SMC-B) genannte Karte ist ein Praxisausweis, den Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung benötigen, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Des Weiteren wird diese zur Authentisierung der Praxis gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingesetzt. Mit Hilfe der SMC-B Smartcard können so zum Beispiel geschützte Daten auf der eGK in einer Arzt- und Psychotherapeutenpraxis ausgelesen werden.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte für Ärzte, Psychotherapeuten und Angehörige anderer Gesundheitsberufe. Er weist den Träger als Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe aus.
Der eHBA wird benötigt für die Identifizierung des Inhabers im elektronischen Netz. Mit ihm kann auch die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellt werden. Seit dem 1. April 2021 ist er im Zuge des Patientendaten-Schutz-Gesetzes zudem zwingend erforderlich, um den Praxisausweis SMC-B beantragen zu können.
Der Secure Internet Service (SIS) bietet einen gesicherten Zugang zu Diensten im Internet und ist ein Service der TI, der in der dezentralen Zone bereitgestellt werden kann. Leistungserbringer können den SIS gemeinsam mit ihrem Konnektor verwenden.
Die IT-Sicherheitsrichtline wurde vom Gesetzgeber in Auftrag gegeben und von der KBV in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt. Sie gilt seit dem 1. Januar 2021 und legt die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in den Praxen und die damit verbundene Gewährleistung des Datenschutzes verbindlich fest.
Als Unterstützung für Ärzte und Psychotherapeuten stellt die KBV auf einer Online-Plattform Begleitinformationen und Umsetzungshinweise für Praxen zu der Richtlinie bereit. Dort können auch Musterdokumente zu bestimmten Aspekten der Sicherheitsrichtlinie heruntergeladen werden. Die komplette Richtlinie nach § 75B SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit finden Sie hier .
Zum Schutz einer mit dem Internet verbundenen Praxis-IT ist der Einsatz einer Firewall laut IT-Sicherheitsrichtlinie verbindlich. Hierbei wird ausdrücklich die Verwendung einer Hardware-Firewall empfohlen. Epikur bietet als Bestandteil des TI-Pakets Epikur Telematik PRO eine besonders sichere UTM-Hardware-Firewall an, die auf das Praxissystem EPIKUR, Epikur Services und TI-Komponenten zugeschnitten ist.
Häufige Fragen zur Telematikinfrastruktur
Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen zur Teilnahme an der TI.
Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich zur Teilnahme an der TI verpflichtet. Schließen sie Ihre Praxis nicht an die TI an, erfolgen Honorarkürzungen. Des Weiteren besteht die Verpflichtung zur Nutzung von KIM zur Übermittlung von eArztbriefen und eAU. Eine Übersicht über die notwendigen Schritte zum Anschluss an die TI erhalten Sie in unserem Leitfaden Mit Epikur in die Telematikinfrastruktur.
Ein freigeschalteter Praxisausweises ist Voraussetzung für die erfolgreiche Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Bitte bestellen Sie Ihren Praxisausweis spätestens 4 bis 6 Wochen vor dem Installationstermin bei unserem Partner Medisign unter www.smc-b.de/epikur . Der Praxisausweis ist ab Produktion fünf Jahre gültig und muss nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen online aktiviert werden.
Die Bestellung bei unserem Partner Medisign über www.smc-b.de/epikur bringt Ihnen gegenüber anderen Herstellern sowohl einen preislichen Vorteil als auch die Möglichkeit einer quartalsweisen Zahlung. Selbstverständlich sind aber auch die Praxisausweise anderer Hersteller mit unserem System kompatibel.
Ein mobiles Kartenlesegerät können alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten nutzen,
- die mindestens eine hälftige Zulassung haben,
- die in den vergangenen oder im aktuellen Quartal mindestens 3 Hausbesuche und/oder Heimbesuche nachweisen können und/oder
- die an einem Kooperationsvertrag zur ambulanten Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 119 b SGB V teilnehmen.
Auch Anästhesisten steht die Nutzung eines mobilen Kartenlesegeräts zu. Darüber hinaus wird jede genehmigte Betriebs- und Nebenbetriebsstätte mit den nötigen Komponenten ausgestattet. Fortführend erhalten auch ausgelagerte Praxisstätten und Praxisräume ein mobiles Kartenterminal.
Der eHBA wird benötigt, um medizinische Anwendungen zu nutzen. Mit ihm wird die qualifizierte elektronische Signatur erstellt, die für Dokumente wie den Notfalldatensatz oder die eAU gefordert wird. Weiterhin ist es laut SGB V nur Inhabern eines Heilberufsausweises gestattet, auf Daten bestimmter Anwendungen wie der ePA zuzugreifen. Seit dem 1. April 2021 ist der eHBA gemäß Patientendaten-Schutz-Gesetz zudem erforderlich, um den Praxisausweis SMC-B beantragen zu können.
Wir empfehlen Ihnen, den Ausweis bequem bei unserem Partner Medisign über www.ehba.de/epikur zu bestellen. Grundsätzlich steht es Ihnen aber selbstverständlich frei, wo Sie den eHBA beantragen.
Die TI-Anbindung über das Rechenzentrum mit Epikur Telematik PRO ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit den Betriebssystemen Windows und macOS (in jeweils den letzten beiden aktuellen Versionen) kompatibel. Lokale Konnektoren können darüber hinaus auch mit dem Betriebssystem Linux verwendet werden.
Für die Ausstattung ihrer Praxis mit den TI-Komponenten erhalten Sie eine von der KBV und dem GKV-Spitzenverband vereinbarte Förderung. Aktuelle Informationen zu den Kostenerstattungen erhalten Sie auf der Website der KBV .
Die Auszahlung der Finanzierung regelt jede KV selbstständig. Üblicherweise wird die Auszahlung durch die Übermittlung der VSDM-Prüfnachweise mit der Abrechnung, durch die Abrechnung bestimmter Ziffern, durch ein Formular oder eine Angabe im Onlineportal angestoßen.
Die Betriebskostenpauschalen, die Ihnen in jedem Quartal zustehen, werden im Installationsquartal anteilig ausgezahlt – die Höhe ist somit abhängig von dem Quartalsmonat, in dem Sie den ersten VSDM-Abgleich durchführen.
Um die Telematikinfrastruktur nutzen zu können, benötigen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verschiedene Komponenten und Dienste:
Internetzugang
Grundvoraussetzung für die Anbindung einer Praxis an die TI ist ein Internetzugang. Ein einfacher DSL-Anschluss reicht aus. Bei der Nutzung von Modem-, ISDN- oder UMTS-Verbindungen können Verbindungsfehler auftreten. Bei der Übertragung großer Datenmengen empfiehlt sich eine schnellere Internetverbindung; auch bei der Anbindung an die TI über das Rechenzentrum ist diese von Vorteil.
Konnektor
Der Zugang zur TI kann über einen lokalen Konnektor, eine Art Router auf einem höheren Sicherheitsniveau, erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch die TI-Anbindung über das Rechenzentrum mit unserem TI-sorglos-Paket Epikur Telematik PRO. Dieses bietet Ihnen deutlich mehr Sicherheit und Komfort als eine lokale Konnektorlösung, für die Sie in Ihrer Praxis die Wartung übernehmen müssen.
Der Konnektor stellt ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her und ermöglicht, elektronische Anwendungen unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom „normalen“ Internet zu nutzen. Daneben erfüllt der Konnektor weitere Sicherheitsaufgaben, beispielsweise die Verschlüsselung und Signatur von medizinischen Dokumenten.
Der Konnektor ist per Netzwerk mit den stationären Kartenterminals der Praxis sowie dem Praxisverwaltungssystem (PVS) verbunden und enthält das Modul für das Versichertenstammdatenmanagement. Es dürfen ausschließlich Geräte verwendet werden, die von der gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden sind.
Kartenterminals
Mit den neuen Kartenterminals werden die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und der Praxisausweis (SMC-B) eingelesen. Es handelt sich um spezielle Kartenterminals, die von der gematik zugelassen und vom BSI zertifiziert werden müssen. Sie werden über das Praxisnetzwerk mit dem Konnektor verbunden und sind notwendig, um TI-Anwendungen wie das VSDM nutzen zu können.
Mobile Kartenterminals arbeiten im Offlinebetrieb. Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich, dies erfolgt ausschließlich am Hauptstandort der Praxis. Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein weiterer Praxisausweis oder ein eHBA zur Identifikation benötigt.
VPN-Zugangsdienst
Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen VPN-Zugangsdienst, der von der gematik zertifiziert worden ist. Dieser ist einem Internetprovider ähnlich, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Eine VPN-Verbindung ist immer automatisch Bestandteil der TI-Anbindung über das Rechenzentrum mit Epikur Telematik PRO.
Praxisausweis
Den Praxisausweis (Security Module Card Typ B, kurz: SMC-B) benötigen Praxen, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Die SMC-B ist am ehesten vergleichbar mit einer SIM-Karte. Sie steckt in einem Kartenterminal und wird in der Regel morgens durch PIN-Eingabe vom Praxispersonal aktiviert. Neben ihrer Eigenschaft als Ausweis hat sie wesentliche Sicherheitsfunktionen. So lässt sie sich beispielsweise zum Austausch von verschlüsselten elektronischen Nachrichten verwenden.
Sie können den Praxisausweis erst dann nutzen, wenn Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen worden ist. Im Rahmen der Bestellung des TI-Komplettpakets von Epikur kann der Praxisausweis angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung der SMC-B ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) benötigt wird.
Elektronischer Heilberufsausweis
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist für den Zugang zur TI keine Pflicht, wohl aber für bestimmte Anwendungen der TI: Er wird für die qualifizierte elektronische Signatur benötigt, beispielsweise für den eArztbrief, für Laborüberweisungen oder die Anforderung von Telekonsilen. Der eHBA kann bei der jeweiligen Berufskammer beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass der eHBA zur Beantragung des Praxisausweises (SMC-B) notwendig ist.
Nein, die Einrichtung der TI und die Einrichtung unserer Praxissoftware erfolgen an zwei separaten Terminen.
Die Kartenlesegeräte werden über das Praxisnetzwerk mit dem Konnektor verbunden.
Mithilfe einer speziellen Software (im Rahmen der TI im Konnektor konfiguriert) wird über das öffentliche Internet eine Ende-zu-Ende-Verbindung aufgebaut, d. h. die Daten werden in einem geschützten „Tunnel“ verschlüsselt übermittelt.
Nur die Kommunikationspartner, die zu diesem privaten Netzwerk gehören, können miteinander kommunizieren und Daten austauschen. Durch das VPN werden Authentizität, Vertraulichkeit und Integrität sichergestellt. Authentizität bedeutet die Identifizierung von autorisierten Nutzern und die Überprüfung, ob die Daten von der autorisierten Quelle stammen. Integrität bedeutet, dass gewährleistet ist, dass die Daten nicht von Dritten verändert wurden. Unabhängig von der Infrastruktur sorgen VPNs für die Sicherheit der Daten, die darüber übertragen werden.
Eine VPN-Verbindung ist immer automatisch Bestandteil der TI-Anbindung über das Rechenzentrum mit Epikur Telematik PRO.
Nein, beim VPN-Zugangsdienst handelt es sich um einen eigens spezifizierten und von gematik und BSI zugelassenen Dienst. Ein alternativer Aufbau eines „eigenen“ VPN-Tunnels ist nicht möglich. Bitte konsultieren Sie für weitergehende Informationen die Website der gematik .
Eine VPN-Verbindung ist immer automatisch Bestandteil der TI-Anbindung über das Rechenzentrum mit Epikur Telematik PRO.
Im Reihenbetrieb, in welchem der lokale Konnektor als Firewall fungiert, ist die Internetnutzung nur über den Sicheren Internet-Service (SIS) möglich. Die Konnektorspezifikation gestattet in diesem Rahmen eingehende Verbindungen von außen nicht. Somit ist die Verwendung der EPIKUR-Module WebDAV/CalDAV, des Webmoduls, des Fernzugriffs sowie eventuell in Ihrer Praxis verwendeter VoIP-Telefonie und ähnlicher Services, die einen Zugriff von außen auf Ihr internes Netzwerk erfordern, im Reihenbetrieb nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen daher den Einsatz einer Hardware-Firewall, denn mit dieser ist der Parallelbetrieb möglich. Wenn Sie Ihre Praxis über den Rechenzentrumskonnektor mit Epikur Telematik PRO an die TI anbinden, ist eine Hardware-Firewall bereits Bestandteil des Angebots.
Die Anbindung Ihrer Praxis über das von uns ausgewählte Rechenzentrum in Deutschland mit Epikur Telematik PRO biete eine Reihe von Vorteilen:
Der Konnektor, über den die Verbindung zur Telematikinfrastruktur hergestellt wird, befindet sich nicht in Ihren Praxisräumen, sondern in einem sicheren Hochleistungsrechenzentrum. Sie müssen sich also nicht persönlich um die ordnungsgemäße Wartung kümmern, da diese von einem professionellen IT-Team übernommen wird.
Die IT-Experten im Rechenzentrum kümmern sich auch um Updates und Lizenzeinspielungen für den Konnektor und sorgen für einen störungsfreien Betrieb. Sollte ein Gerät wider Erwarten einmal defekt sein, kann sofort ein anderer Konnektor die Anbindung an die TI übernehmen. Ausfälle im Praxisbetrieb werden somit vermieden.
Des Weiteren sind moderne Rechenzentren mit zahlreichen Vorkehrungen ausgestattet, die zur Sicherheit Ihrer Daten beitragen.
Mit der von Epikur angebotenen Hardware-Firewall als Bestandteil von Epikur Telematik PRO sorgen Sie für eine sichere Verbindung Ihrer Praxis zum Internet, zum Konnektor im Rechenzentrum und somit zur Telematikinfrastruktur.
Auch für weitere Ausbaustufen der Telematikinfrastruktur sind Sie mit der in Deutschland produzierten Hardware-Firewall bestens aufgestellt, denn bereits ab TI 2.0 ist der Einsatz lokaler Konnektoren nicht mehr vorgesehen.
Die Hardware-Firewall wird in Ihrer Praxis zwischen den Internet-Router und den Rest Ihrer IT geschaltet und schirmt diese gegen unerlaubte Zugriffe und Cyber-Attacken ab. Laut § 75B SGB V (IT-Sicherheitsrichtlinie) sind Sie zum Schutz sensibler Patientendaten verpflichtet. Unsere Hardware-Firewall leistet einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung der IT-Sicherheitsrichtlinie – und damit auch zur rechtlichen Absicherung Ihrer Praxis.
Mit Epikur in die TI
Ob Einzelpraxis, Gemeinschaft oder Institut: Wir haben für jeden das passende Paket und die entsprechenden Serviceleistungen. Mit Epikur erhalten Psychotherapeuten und Ärzte Software sowie Telematikinfrastruktur aus einer Hand – ganz einfach in nur vier Schritten.