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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Geltungsbereich und Änderungen der AGB, Leistungen und Preise

  1. Alle Produkte und Leistungen der Epikur Software GmbH & Co. KG (im Folgenden Epikur) unterliegen den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preislisten sowie Produkt- und Leistungsbeschreibungen.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber allen Vertragspartnern und Kunden, insbesondere Unternehmern im Sinn von § 14 I BGB, Freiberuflern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, Kunden und Interessenten werden, auch wenn sie Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und ihnen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Epikur in Textform ausdrücklich bestätigt wurden.
  4. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Epikurs bedürfen der Textform. Hinweise auf Änderungen werden den Vertragspartnern und Kunden zumindest per E-Mail mitgeteilt. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen oder Nebenabreden werden nur wirksam, wenn sie von Epikur in Textform bestätigt werden.
  5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können angepasst werden, soweit dieses zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dieses kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt.
  6. Epikur ist gleichermaßen berechtigt, Preise und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen Epikurs für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Preisen insbesondere dann, wenn diese zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich sind, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, die von Epikur nicht veranlasst oder beeinflusst wurden, deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde und soweit dadurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Wesentliche Regelungen sind solche, die Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit des Vertrags und die Regelungen zur Kündigung betreffen.
  7. Erfolgen Änderungen zum Nachteil des Kunden, steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht für den Nutzungsvertrag zu. Auf dieses Recht weist Epikur den Kunden per Mitteilung in Textform mindestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen hin. Weitere Bestandteile der Mitteilung sind der Zeitpunkt, in dem die Änderungen wirksam werden, und dass die Sonderkündigung fristlos bis zum Wirksamwerden der Änderungen erfolgen kann. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform.

Test- und Evaluierungssoftware

  1. Epikur stellt über geeignete digitale Medien, z. B. das Internet, Softwareversionen zur Verfügung, die von Interessenten und Kunden getestet werden können. Es handelt sich hierbei um Software, die in Funktion und Leistungsumfang eingeschränkt sein kann. Die zur Verfügungstellung dieser Software beinhaltet keine Lizenzüberlassung.
  2. Software, die für diesen Anwendungsfall an Interessenten oder Kunden geliefert wird oder von diesen von einer durch Epikur bereitgestellten Stelle (z. B. Downloadbereich einer Internetseite) geladen wird, berechtigt den Kunden oder Interessenten nicht zur produktiven Nutzung dieser Software, sondern ausschließlich zum Testen.
  3. Die Evaluierung oder der Test der Software durch den Kunden oder Interessenten darf ausschließlich in einer vom Interessenten oder Kunden dafür bereitgestellten, abgeschotteten Testumgebung erfolgen, sodass kein Zugriff auf die Produktivumgebung des Kunden oder Interessenten besteht. Die Nutzung einer Testlizenz erfordert ferner, dass der Nutzer vor und während einer Evaluierung der Testlizenz generell eine Sicherung der aktuellen Anwenderdaten vornimmt.
  4. Haftungsansprüche seitens des Interessenten oder Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Testversion und Evaluierungssoftware sind ausgeschlossen, soweit der Ausschluss rechtlich zulässig ist.
  5. Der Interessent oder Kunde verpflichtet sich, evaluierte Software nach Beendigung des Testzeitraums vollständig aus seiner Umgebung zu entfernen.

Lieferungen und Leistungen

  1. Die Angebote von Epikur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung in Textform oder dem Versand des Produkts oder der Leistungserbringung durch Epikur zustande – auch wenn diese online, z. B. per E-Mail, oder fernmündlich erfolgt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige Postanschrift vorzuhalten. Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Auslagen für Adressnachforschungen können dem Kunden pauschal mit 20,00 EUR (zzgl. USt) in Rechnung gestellt werden.
  3. Epikur ist berechtigt, von der Bestellung des Kunden abweichende, d. h. geänderte oder angepasste Produkte zu liefern, sofern dadurch keine Funktionsbeeinträchtigung eintritt. Ein Anspruch auf die Lieferung von Komfortfunktionen, also Funktionen, die nicht Gegenstand der Zertifizierung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung anlässlich der Zulassung als Praxisverwaltungssystem sind oder keine sonstigen rechtlichen Vorgaben erfüllen, besteht nicht.
  4. Epikur behält sich ausdrücklich das Recht auf Teillieferungen sowie deren Fakturierung vor.
  5. Ebenso behält sich Epikur das Recht vor, Vorkasserechnungen zu stellen und die Lieferung oder Erbringung sonstiger Leistungen vom Zahlungseingang des in der Vorkasserechnung genannten Betrags abhängig zu machen.
  6. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Produkt zum vereinbarten Liefertermin einer Transportperson übergeben wurde. Verzögert sich der Versand versandbereiter Produkte aus Gründen, die Epikur nicht zu vertreten hat, werden die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden verwahrt.
  7. Epikur bestimmt den Liefertermin nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse. Derartige Umstände können z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferung sein. Durch diese Umstände verlängert sich der Liefertermin entsprechend und auch dann, wenn Epikur oder ein Zulieferer bei Eintritt der Umstände bereits in Verzug ist.
  8. Sollte Epikur mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde – nach einer in Textform gesetzten angemessenen Frist – unter Ausschluss von Ansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Lieferverzögerung, die länger als sechs Wochen dauert, ist auch Epikur berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  9. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, ist Epikur berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Produkt auf Kosten des Kunden angemessen gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Der Abschluss einer Versicherung sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten haben keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
  10. Epikur ist berechtigt, sich bei der Durchführung der Aufträge Dritter, z. B. IT-Partner, zu bedienen. Der Auftragnehmer führt die Aufträge nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung durch und berücksichtigt hierbei den Stand der Technik.

Stornierung und Verschiebung der Liefertermine seitens des Kunden

  1. Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Installations-, Einrichtungs- oder Liefertermine verschiebt, die Epikur bestätigt hat, ist Epikur ohne gesonderten Nachweis berechtigt, Aufwendungs- oder Schadensersatz entsprechend der Höhe des Betrags der bestätigten Bestellung geltend zu machen.
  2. Die Verschiebung von Installations-, Einrichtungs- oder Lieferterminen bedarf grundsätzlich einer Vereinbarung in Textform. Bei Annahmeverzug durch den Kunden hat Epikur neben dem Zahlungsanspruch das Recht, einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Stornierung der Bestellungen nach Installation, Einrichtung oder Lieferung ist ausgeschlossen.

Abnahme und Gefahrenübergang

  1. Der Kunde hat das Produkt unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, Funktionalität und sonstige Mängel zu überprüfen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn eine Rüge in Textform innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung unterbleibt.
  2. Mängel, die die Funktionalität des gelieferten Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen berechtigten Grund für eine Annahmeverweigerung durch den Kunden dar.
  3. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung geht mit der Übergabe des Produkts an den von Epikur benannten Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen auf den Kunden über, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Produkts an den Kunden oder dessen Beauftragten.
  4. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von Epikur verzögert oder dieser unmöglich wird, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Epikur die Versandbereitschaft dem Kunden mitteilt.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle von Epikur veröffentlichten Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. der geltenden Umsatzsteuer; diese ist gemäß Rechnungsstellung vom Kunden ebenfalls zu entrichten.
  2. Weitere gesetzliche Abgaben, z. B. auf Verpackungen, oder sonstige Kosten wie Versandentgelte, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.
  3. Epikur behält sich vor, Rechnungen für Produktentgelte auf dem Postweg oder elektronisch zu versenden, z. B. im Anhang einer E-Mail. Der Kunde kann dem elektronischen Rechnungsversand in Textform widersprechen.
  4. Rechnungsbeträge sind in der Frist fällig, die in der jeweiligen Rechnung angegeben ist; abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Bestätigung durch Epikur in Textform.
  5. Die Rechnungserstellung erfolgt spätestens mit Lieferung. Jede Zahlung – auch im SEPA-Lastschriftverfahren – gilt erst dann als geleistet, wenn der geschuldete Betrag Epikur unwiderruflich gutgeschrieben worden ist. Eine Bezahlung mit Verrechnungsscheck oder anderen Scheckarten ist ausgeschlossen.
  6. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Epikur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des zulässigen Zinssatzes über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
  7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Epikur berechtigt, für die erste Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 EUR zu erheben. Die zweite Mahnung sieht einen Aufschlag von 10,00 EUR, die dritte Mahnung von 15,00 EUR vor.
  8. Im Übrigen behält sich Epikur die Geltendmachung von Anwalts- und sonstigen Rechtsverfolgungskosten vor, insbesondere eine Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB und eine Gebühr für die Rücklastschrift.
  9. Ab der zweiten Mahnung behält sich Epikur vor, die Programmlizenz des Kunden zu sperren und ihm keine Updates mehr zur Verfügung zu stellen, auch ohne vorherige Benachrichtigung. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
  10. Epikur ist berechtigt, Zahlungen des Kunden priorisiert gegen Beträge zu buchen, mit denen sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, auch wenn der Kunde dieses anders bestimmt. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist Epikur berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  11. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, lediglich dann berechtigt, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von EPIKUR anerkannt wurde oder unstrittig ist. Ein Zurückbehaltungsrecht darf durch den Kunden nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben, die Zahlungspflicht des Kunden begründenden Vertragsverhältnis beruht.
  12. Soweit Umstände oder Mitteilungen eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen oder vermuten lassen, ist Epikur im Rahmen des Vertragsverhältnisses jederzeit berechtigt, Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Alle Forderungen, einschließlich derer, für die eine Ratenzahlung vereinbart wurde, werden unter den vorgenannten Umständen sofort fällig.

Eigentumsvorbehalt

  1. Das Produkt bleibt bis zur Erfüllung aller, selbst zukünftiger Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag sowie der gesamten Geschäftsbeziehung, Eigentum von Epikur.
  2. Der Kunde ist zur Weitergabe des Produkts im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, jedoch nicht zu einer irgendwie gearteten Verpfändung oder Sicherheitsübereignung.
  3. Sofern Dritte auf das unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkt zugreifen, ist der Kunde verpflichtet, die Dritten auf die Eigentümerstellung von Epikur hinzuweisen und Epikur über den Zugriff unverzüglich zu informieren.
  4. Sofern der Kunde das Produkt an einen Dritten veräußert, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von Epikur anerkennt und berücksichtigt.
  5. Wird das Produkt an einen Dritten veräußert, werden dem Kunden oder dem Dritten die Kosten für Modifikation, Anpassungen oder Umschreibungen in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten wird dem Kunden oder dem Dritten seitens Epikur vor Durchführung der Änderung zur Kenntnis gebracht. Es bedarf einer Kostenübernahmeerklärung seitens des Kunden oder des Dritten in Textform, bevor die Änderung von Epikur durchgeführt wird.
  6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Produkts durch Epikur gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Kunde Unternehmer ist.
  7. Der Kunde tritt bereits zum Zeitpunkt der Bestellung seine Forderungen aus der Weitergabe des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkts in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrags an Epikur ab. Epikur ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zum Einzug berechtigt und verpflichtet. Auf Verlangen von Epikur hat der Kunden die abgetretene Forderung zu benennen. Epikur darf zur Sicherung der Zahlungsansprüche die Abtretung jederzeit offenlegen.
  8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche Epikurs um mehr als 20 %, gibt Epikur auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
  9. Produkte, die Epikur zu Test- und Vorführungszwecken liefert, bleiben das Eigentum von Epikur und dürfen vom Kunden nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung eingesetzt werden.

Nutzungsrechte und -pflichten, Updates, Softwarepflegevertrag und Kundenbetreuung

  1. Epikur räumt dem Kunden ein unbefristetes, einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software EPIKUR und ihrer Module gemäß der ihm zur Verfügung gestellten Lizenz ein. Dieses Recht entsteht erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich nicht übertragbar. Epikur ist jederzeit berechtigt, das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund zu widerrufen.
  2. Die Nutzung der Software ist verbunden mit dem Abschluss eines Softwarepflegevertrags. Der Softwarepflegevertrag beinhaltet u. a. die Bereitstellung von Quartalsupdates inklusive Aktualisierungen der KBV-Vorgaben und sonstiger Datenstämme (z. B. ICD-10 Katalog) sowie Produktmodifikationen. Die Höhe der Kosten für die Softwarepflege ergeben sich aus dem Angebot; Epikur behält sich vor, die Kosten angemessen anzupassen.
  3. Das Quartalsupdate wird dem Kunden vor Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, für welchen das Quartalsupdate erforderlich ist, zur Verfügung gestellt. Erhält der Kunde das Quartalsupdate auf dem Postweg – statt als Download – ist Epikur berechtigt, neben den Softwarepflegekosten ein Versandentgelt zu erheben.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, das für ihn freigegebene Update schnellstmöglich zu installieren, um die Funktionalität des Produkts sicherzustellen. Für Nachteile, die sich aus der Nichtinstallation freigegebener Updates ergeben, übernimmt Epikur keine Haftung.
  5. Tritt ein Funktionsfehler auf, muss der Kunde den Fehler und seine Erscheinungsform (z. B. in der Software angezeigte Fehlermeldung, Angabe der Arbeitsschritte, die zum Fehler führten etc.) in Textform an Epikur übermitteln, sodass eine Überprüfung des Fehlers und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich sind.
  6. Der Kunde hat Anspruch auf kostenfreie technische telefonische Unterstützung (Support) im Rahmen des Softwarepflegevertrags, sofern eine Fehlfunktion gegeben ist, deren originäre Ursache in der Software begründet liegt.
  7. Für kostenpflichtige Unterstützung (Kundenbetreuung), die auf Wunsch des Kunden erbracht wird, ohne dass originär eine Fehlfunktion des Produkts gegeben ist, kann Epikur Serviceentgelte in Rechnung stellen. Dazu zählen z.B. die Behebung von Hardware-Software-Konflikten aufgrund fehlerhafter Installation durch den Kunden, die Unterstützung anlässlich der Erstellung der Quartalsabrechnung, die Erstellung von Vorlagen.
  8. Die Mitarbeiter der Kundenbetreuung weisen den Kunden nach Feststellung eines kostenpflichtigen Sachverhalts fernmündlich oder mittels eines Angebotes in Textform darauf hin, dass die von ihm gewünschte Unterstützung nicht kostenfrei im Rahmen des Softwarepflegevertrags erfolgt. Am Ende der Unterstützung wird der Kunde zumindest fernmündlich über die tatsächlichen Kosten der Maßnahme informiert.
  9. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Hardware und Software sowie deren Umgebungsbedingungen den von Epikur aktuell vorgegebenen Systemanforderungen (siehe https://www.epikur.de/systemanforderungen/) entsprechen. Epikur leistet keine technische Unterstützung für dort nicht empfohlene Geräte.
  10. Anlässlich der Veröffentlichung von Betriebssystemaktualisierungen für Windows, macOS oder Linux, wird Epikur das Produkt anpassen und den Kunden in Textform (per E-Mail oder auf der Epikur-Website) informieren, sobald das Produkt entsprechend modifiziert freigegeben wurde.
  11. Für Nachteile, die dem Kunden daraus erwachsen, dass er eine Betriebssystemaktualisierung ohne Produktfreigabe seitens Epikurs durchführt, übernimmt Epikur keine Haftung.
  12. Der Kunde benennt spätestens im Zeitpunkt der Produktlieferung fachkundige Ansprechpartner, die Fragen zu organisatorischen und technischen Praxisbesonderheiten verbindlich und zutreffend beantworten können.
  13. Alle Urheberrechte und Nutzungsrechte am Inhalt der Software, ihrer Module und Dokumentationen liegen bei Epikur, soweit nichts Abweichendes in Textform bestimmt wird.
  14. Verletzt der Kunde seine Pflichten, z. B. dadurch, dass er unbefugt die Software ganz oder teilweise, unentgeltlich oder entgeltlich zur Nutzung an einen Dritten weitergibt oder ohne Einwilligung von Epikur das Produkt oder dessen Teile, Verfahren oder Ideen zur Erstellung eigener Software unmittelbar oder mittelbar verwendet, behält sich Epikur vor, eine den Umständen nach angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 25.000,00 EUR geltend zu machen.
  15. Der Kunde ist sich bewusst, dass er regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Tag eine Sicherung sämtlicher Daten auf einem geeigneten Datenträger zwecks Vermeidung eines Datenverlusts durchzuführen hat. Die Datensicherung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

Haftung für Mängel

  1. Die Herstellung der Produkte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass es unmöglich ist, Fehler der Produkte unter allen Anwendungsbedingungen und -umständen grundsätzlich auszuschließen.
  2. Epikur gewährleistet, dass die Produkte in den Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind.
  3. Die technischen Daten und Beschreibungen in den Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn diese von Epikur in Textform bestätigt wurden. Epikur übernimmt keinerlei Haftung für Angaben Dritter in Katalogen, Datenblättern oder ähnlichen Publikationen.
  4. Ansprüche wegen Mängeln gegen Epikur unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt Epikur in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
  5. Im Mängelfall hat Epikur die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden Eigentum von Epikur.
  6. Falls Epikur einen Mangel nicht innerhalb einer angemessen, in Textform gesetzten Frist beseitigt, ist der Kunde berechtigt, die Rückabwicklung des Vertrags oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
  7. Im Fall der Nachbesserung trägt Epikur die Kosten für den Arbeitsaufwand. Alle sonstigen Kosten, insbesondere Transport- oder Anlieferungskosten für ein Ersatzprodukt, gehen zu Lasten des Kunden, soweit diese Kosten nicht außer Verhältnis zum Auftragswert stehen oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
  8. Für normale Abnutzung oder den Verschleiß des Produkts übernimmt Epikur keine Haftung. Auch haftet Epikur nicht für Funktionsstörungen, die durch Elektrostatik, andere Geräte oder Spannungsschwankungen eintreten.
  9. Die Mängelhaftung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert oder selbstständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder unter Bedingungen eingesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Maßnahmen oder Umstände nicht ursächlich für den Mangel sind.
  10. Schäden an Produkten, die auf kundenseitige Bedienungsfehler der Hard- oder Software zurückzuführen sind, unterliegen nicht der Mängelhaftung. Epikur behält sich vor, dem Kunden bei Feststellung unberechtigter Ansprüche auf Mängelhaftung die Kosten für die Überprüfung, insbesondere Vor-Ort-Service, Anfahrts- und Arbeitskosten, in Rechnung zu stellen.
  11. Die Mängelhaftung entfällt ebenfalls, wenn ohne eine durch Epikur in Textform erteilte Zustimmung technische Originalzeichen, Aufkleber oder ähnliches vom Kunden geändert oder beseitigt werden.
  12. Im Fall der Rücksendung gelten die jeweils gültigen Preise, Service- und Reklamationsbedingungen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Fall der Mängelhaftung vorliegt, werden dem Kunden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den geltenden Preisen in Rechnung gestellt.
  13. Softwarefehler oder Softwarefehlfunktionen unterliegen, soweit diese von Epikur weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, nicht der Mängelhaftung. Das gilt insbesondere für Komfortfunktionen, also Funktionen, die nicht Gegenstand der Zertifizierung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung anlässlich der Zulassung als Praxisverwaltungssystem sind. Jegliche Schadensersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  14. Sofern ein Vor-Ort-Service vereinbart wurde, gilt die angegebene Frist als voraussichtliche Reaktionszeit. Falls nichts anderes in Textform vereinbart wurde, gilt der Vor-Ort-Service nur am Erfüllungsort.

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter, Dekompilierung

  1. Epikur übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Epikur unverzüglich über alle Ansprüche in Kenntnis zu setzen, die aus diesem Grund erhoben werden.
  2. Soweit die Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, stellt der Kunde Epikur von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend machen. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
  3. Die Rückübersetzung der überlassenen Software in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der Software (z. B. Reverse-Engineering) sind unzulässig. Dies gilt auch für Programmbestandteile, die in un- oder prekompilierter Form (Abfrage- oder Scriptsprachen) vorliegen oder zugänglich sind.

Haftung für Schäden

  1. Epikur haftet nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Epikur haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn.
  2. Eine Haftung Epikurs für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für Schäden, die Epikur, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen Epikurs vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. Dies sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).
  5. Eine persönliche Haftung von Epikur-Mitarbeitern, die als Erfüllungsgehilfen für Epikur tätig wurden/werden, ist ausgeschlossen.

Laufzeit und Kündigung Softwarepflegevertrag

  1. Die Mindestlaufzeit des Softwarepflegevertrags beträgt ein Jahr auf Ablauf des 31. Dezembers des Jahres, der auf das Jahr folgt, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Ohne fristgemäße Kündigung verlängert sich der Softwarepflegevertrag am 1. Januar jeweils um ein weiteres Jahr.
  2. Der Softwarepflegevertrag kann von beiden Seiten in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember eines jeden Jahres fristgemäß gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss demnach spätestens am 30.09. des jeweiligen Kalenderjahrs eingegangen sein.
  3. Erweiterungen der Lizenz, Schnittstellen, Serviceverträge oder sonstige Ergänzungen sind/werden mit dem Softwarepflegevertrag verbunden und unterliegen insofern denselben Kündigungsfristen und -bedingungen wie der Softwarepflegevertrag.
  4. Nach Ende des Softwarepflegevertrags darf die Lizenz vom Kunden nicht mehr im Produktivbetrieb eingesetzt werden, es sei denn, es wird in Textform etwas Abweichendes vereinbart.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Epikur, einschließlich etwaiger deliktischer Ansprüche, ist Berlin. Epikur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Satz 1 gilt nur gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen.
  2. Erfüllungsort für die sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten einschließlich der Zahlungsverpflichtung des Kunden ist Berlin. Satz 1 gilt nur gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Der Kunde und Epikur sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse über Geschäftsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.
  4. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Epikur ist unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen berechtigt, firmen- und personenbezogene Daten des Kunden für interne Verwaltungsvorgänge zu speichern und zu verarbeiten.
  5. Mit Unterzeichnung des Angebots erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten. Epikur behandelt gespeicherte Daten oder Informationen – unabhängig ihrer Art – gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie sonstigen geltenden Normen.
  6. Die Vertragsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (= UN-Kaufrecht) oder anderer Normen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen.
  7. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
  8. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Telematikinfrastruktur (AGB-TI)

Gegenstand der Vereinbarung

Die Epikur Software GmbH & Co. KG, Franklinstraße 26 a, 10587 Berlin (nachfolgend „Epikur“) bietet als Whole-Sales-Partner der KoSyMa GmbH Beteiligten im Gesundheitswesen (nachfolgend „Kunde“) Hardware zum Kauf, den VPN-Zugangsdienst und SIS (nachfolgend „Dienst“) der KoSyMa GmbH sowie Wartung bzw. Supportdienstleistungen zur Nutzung an. Der Dienst ermöglicht einen Zugang zur und die Nutzung der Telematikinfrastruktur (nachfolgend „TI“), um Daten und Informationen zwischen den an der TI Teilnehmenden sicher auszutauschen. Weiterhin stellen im Dienst Dritte entgeltliche und unentgeltliche Informationen und sonstige Inhalte (Drittleistungen) zur Verfügung. Für die Erfüllung der Leistung bedient sich Epikur ggf. Dritter. Epikur erbringt die Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Der VPN-Zugangsdienst, SIS und dessen Support wird von der KoSyMa GmbH bereitgestellt. Epikur vermittelt lediglich den Vertrag zwischen dem Kunden und der KoSyMa GmbH und den Zugang zum Dienst. Epikur kann die AGB ändern, insofern dies sachlich gerechtfertigt ist und den Kunden nicht unzumutbar belastet. Eine Änderung wird dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Ändert Epikur die AGB zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Epikur weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, werden die Änderungen der AGB wirksam. Im Übrigen gelten die Besonderen Geschäfts- und Sicherheitsbedingungen – Telematikinfrastruktur (Be-GSB-TI) sowie die AGB der Epikur.

Zustandekommen der Vereinbarung

Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und Epikur kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch die tatsächliche Bereitstellung der Leistung mit Bezug auf das vom Kunden an Epikur übersandte Bestellformular zustande. Wenn der Kunde das Bestellformular elektronisch ausfüllt und übermittelt, stimmt der Kunde zu, dass das Zustandekommen der Vereinbarung keine Schriftform erfordert. Mit der Bestellung vermittelt Epikur dem Kunden den Anschluss an den VPN-Zugangsdienst der KoSyMa GmbH. Für die Nutzung des Dienstes schließt der Kunde einen Vertrag mit der KoSyMa GmbH, welcher durch den Anschluss an den Dienst (Bereitstellung der Leistung) zustande kommt und den AGB der KoSyMa GmbH unterliegt.

Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüberhinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Bei Einrichtung der Option „SIS-Power“ nachträglich zur Erstinstallation berechnet Epikur eine einmalige Konfigurationspauschale von 60,-€ zzgl. USt. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist Epikur berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit Epikur wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde Epikur von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei Epikur anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch Epikur. Epikur veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an Epikur übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

Nutzung durch Dritte

Dem Kunden ist nicht gestattet, das Nutzungsrecht an den Geräten oder die Nutzung des Dienstes Dritten ohne Einwilligung der Epikur anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob dieses entgeltlich oder unentgeltlich geschieht. Der Kunde ist Alleinschuldner der Nutzungsentgelte, die durch die Inanspruchnahme des Dienstes entstanden sind, auch wenn diese durch die Nutzung Dritter anfallen und Epikur die Einwilligung für die Nutzung durch einen Dritten erklärt hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung seines Dienstes durch einen Dritten nicht zugerechnet werden kann. Der Kunde stellt Epikur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine unbefugte Nutzung entstehen.

Maßnahmen zur Sicherung des Betriebs

Epikur behält sich vor, technische und organisatorische Maßnahmen, die zur Sicherung des ordentlichen und bestimmungsgemäßen Betriebes des Dienstes und der Hardware erforderlich sind, zu ergreifen und durchzuführen.

Leistungsbewirkung durch Dritte

Der Kunde willigt ein, dass Epikur berechtigt ist, die geschuldeten Leistungen durch Dritte zu bewirken, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Eigentumsvorbehalt

Epikur behält das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Kommt der Kunde mit seinen vertraglichen Pflichten in Verzug, insbesondere im Fall von Zahlungen, ist Epikur berechtigt, Herausgabe der gelieferten Gegenstände zu verlangen und der Kunde zur Herausgabe der Gegenstände verpflichtet. In dem Herausgabeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, Epikur erklärt dies ausdrücklich in Textform. Eine Be- und Verarbeitung der gelieferten Gegenstände erfolgt stets im Namen und im Auftrag von Epikur. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die Epikur nicht gehören, so erwirbt Epikur an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Epikur gelieferten Gegenstände zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung. Für die durch die Verbindung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Der Kunde erwirbt über die ihm ausdrücklich schriftlich eingeräumten Nutzungsrechte hinaus keine Rechte am Dienst. Sollten aus irgendwelchen Gründen Rechte für den Kunden entstehen, die über die vertraglich zugesicherten Rechte hinausgehen, so tritt er diese uneingeschränkt und unentgeltlich an Epikur ab. Übersteigt der Wert geleisteter Sicherheiten die Zahlungsansprüche Epikurs um mehr als 20 %, gibt Epikur auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Der Kunde darf die gelieferten Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum von Epikur hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, Epikur bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit Epikur seine Rechte an den Gegenständen wahrnehmen kann.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung für wiederkehrende Leistungen, z. B. Nutzung des Dienstes oder SIS-Power, erfolgt grundsätzlich zu Beginn des Quartals, in dem die Leistung erbracht wird. Wahlweise kann eine jährliche Zahlung vereinbart werden. Die Zahlung des fälligen Entgelts erfolgt über die zwischen Kunde und Epikur vereinbarte Zahlungsart, i. d. R. durch Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren wird der Kunde dem auf dem Bestellformular genannten Gläubiger hierzu ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen und während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde Epikur umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Basislastschriftmandat. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, ist Epikur berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst sofort zu sperren und/oder die Vereinbarung fristlos zu kündigen; ausgenommen hiervon ist der Fall eines begründeten Widerspruches gegen die Lastschrift. Kosten für nicht einziehbare Forderungen gehen zu Lasten des Kunden. Zwischen dem Kunden und Epikur wird vereinbart, dass eine unbegründete Sperre des Dienstes durch Epikur keine Schadenersatzansprüche des Kunden begründen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, lediglich dann berechtigt, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von Epikur anerkannt wurde oder unstrittig ist. Ein Zurückbehaltungsrecht darf durch den Kunden nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben, die Zahlungspflicht des Kunden begründenden Vertragsverhältnis beruht. Auf Wunsch ist gegen ein Entgelt die Zahlung per Rechnung möglich. Epikur kann das dafür vom Kunden monatlich zu zahlenden Entgelt erhöhen. Preiserhöhungen für alle Leistungen sind jederzeit möglich und werden einen Monat, nachdem sie dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden, wirksam. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden bis zum Wirksamwerden der Änderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Epikur weist den Kunden auf dieses Sonderkündigungsrecht hin.

Beanstandungen

Beanstandungen mit Bezug auf die Rechnungslegung sind vom Kunden innerhalb von sechs Wochen nach dem Zugang der Rechnung gegenüber Epikur schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

Haftung / Gewährleistung

Epikur haftet für Vermögensschäden, die von Epikur auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den Regelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). Epikur haftet nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Epikur haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung Epikurs für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für Schäden, die Epikur, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen Epikurs vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. Dies sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von Epikur-Mitarbeitern oder Dritten, die als Erfüllungsgehilfen o. ä. für Epikur tätig wurden/werden, ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängeln gegen Epikur unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt Epikur in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Epikur, ihre Lieferanten oder Lizenzgeber sichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Epikur haftet nicht für über den Dienst übermittelte fremde Inhalte oder ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder sonstiger Dritter.

Datenschutz

Epikur verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellbearbeitung sowie Nutzung des Dienstes und Zahlungsabwicklung erforderlichen persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben von Epikur oder von im Auftrag und nach Weisung von Epikur tätigen Dritten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gelöscht werden. Die für die Leistungserbringung notwendigen Daten werden gegebenenfalls an Dritte, wie Dienstleistungspartner, weitergegeben. Epikur ist darüber hinaus berechtigt, Dritte, wie Rechtsanwaltskanzleien und Inkassounternehmen, mit der Einziehung von Forderungen zu beauftragen und diesen die zur Einziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden mitzuteilen.

Laufzeit der Vereinbarung, Kündigung

Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten erstmalig zum Ende der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für den fristgemäßen Zugang der Kündigungserklärung ist der Zugang beim Empfänger. Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Bei Praxisaufgabe wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten auf den geplanten Zeitpunkt der Einstellung des Praxisbetriebes im Zusammenhang mit der Nutzung der TI eingeräumt. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform. Der Bescheid der KV, in dem die Aufhebung der Abrechnungsgenehmigung mitgeteilt wird, ist Epikur unverzüglich in Kopie zu übersenden. Sofern Epikur die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigt, kann Epikur ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 30 % der monatlichen Entgelte geltend machen, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin vom Kunden zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass Epikur kein Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist. Epikur behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

Schlussbestimmungen

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Geschäftssitz von Epikur als vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht, sofern nicht übergeordnetes Recht vorrangig ist. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, www.bundesnetzagentur.de) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Stand: Oktober 2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Telematikinfrastruktur (AGB-TI) der KoSyMa GmbH

Gegenstand der Vereinbarung

Die KoSyMa GmbH, Große Hub 7c, 65344 Eltville (nachfolgend „KoSyMa“) bietet zugangsberechtigten Beteiligten im Gesundheitswesen (nachfolgend „Kunde“) ihren VPNZugangsdienst und SIS (nachfolgend „Dienst“) sowie Supportdienstleistungen zur Nutzung an. Diesen Dienst und die Supportleistungen stellt KoSyMa ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Der Dienst ermöglicht einen Zugang zur und die Nutzung der Telematikinfrastruktur (nachfolgend „TI“), um Daten und Informationen zwischen den an der TI Teilnehmenden sicher auszutauschen. Weiterhin stellen im Dienst Dritte entgeltliche und unentgeltliche Informationen und sonstige Inhalte (Drittleistungen) zur Verfügung. Für die Erfüllung der Leistung bedient sich KoSyMa ggf. Dritter. KoSyMa erbringt die Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. KoSyMa kann die AGB ändern, insofern dies sachlich gerechtfertigt ist und den Kunden nicht unzumutbar belastet. Eine Änderung wird dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Ändert KoSyMa die AGB zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. KoSyMa weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung.

Zustandekommen der Vereinbarung

Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und KoSyMa kommt zustande durch einen Auftrag, welcher der Kunde einem Whole-Sales-Partner der KoSyMa erteilt, der Whole-Sales-Partner an die KoSyMa übermittelt und durch die tatsächliche Bereitstellung der Leistung. Die Bereitstellung der Leistung erfolgt mit der Zuteilung einer gültigen Contract-ID für den Kunden und dem Anschluss an den Dienst.

Whole-Sales-Partner

Die Whole-Sales-Partner der KoSyMa haben das Recht Kunden den Dienst der KoSyMa anzubieten. Diese Whole-Sales-Partner sind: Epikur Software GmbH & Co. KG, Berlin Ergosoft GmbH, Mannheim Hasomed GmbH, Magdeburg New Media Company GmbH & Co. KG, Oldenburg Psyprax GmbH, München

Leistungsbewirkung durch Dritte

Der Kunde willigt ein, dass KoSyMa berechtigt ist, die geschuldeten Leistungen durch Dritte zu bewirken, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. KoSyMa ist zugelassener Anbieter des VPN-Zugangsdienst und nutzt hierbei den bereits zugelassenen VPN-Zugangsdienst vom technischen Betreiber Arvato Systems Perdata GmbH nach.

Anwendersupport

Der 1st Level Support/User Helpdesk für Kunde wird von KoSyMa durch seine Whole-Sales-Partner als Unterauftragnehmer bereitgestellt. Die Servicezeiten des 1st Level Supports/User Helpdesks sind von Montag bis Freitag – außer an bundesweit gesetzlichen Feiertagen – jeweils von mindestens 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Außerhalb der Servicezeiten stellt KoSyMa durch seinen Unterauftragnehmer Arvato Systems Perdata GmbH für Meldungen von Störungen und Notfälle des Dienstes einen User-Helpdesk zur Verfügung.

Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüberhinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist KoSyMa berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit KoSyMa wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde KoSyMa von den Ansprüchen Dritter freistellen.

Nutzung durch Dritte

Dem Kunden ist nicht gestattet, die Nutzung des Dienstes Dritten ohne Einverständnis der KoSyMa anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob dieses entgeltlich oder unentgeltlich geschieht. Der Kunde ist Alleinschuldner der Nutzungsentgelte, die durch die Inanspruchnahme des Dienstes entstanden sind, auch wenn diese durch die Nutzung Dritter anfallen und KoSyMa das Einverständnis für die Nutzung durch einen Dritten erklärt hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung seines Dienstes durch einen Dritten nicht zugerechnet werden kann. Der Kunde stellt KoSyMa von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine unbefugte Nutzung entstehen.

Maßnahmen zur Sicherung des Betriebs

KoSyMa behält sich vor, technische und organisatorische Maßnahmen, die zur Sicherung des ordentlichen und bestimmungsgemäßen Betriebes des Dienstes und der Hardware erforderlich sind, zu ergreifen und durchzuführen.

Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der Entgelte erfolgt im Rahmen der mit dem Whole-Sales-Partner geschlossenen Verträge.

Haftung / Gewährleistung

KoSyMa haftet für Vermögensschäden, die von KoSyMa auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den Regelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). KoSyMa haftet nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. KoSyMa haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung KoSyMas für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für Schäden, die KoSyMa, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen KoSyMas vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. Dies sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von KoSyMa-Mitarbeitern oder Dritten, die als Erfüllungsgehilfen o. ä. für KoSyMa tätig wurden/werden, ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängeln gegen KoSyMa unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt KoSyMa in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. KoSyMa, ihre Lieferanten oder Lizenzgeber sichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. KoSyMa haftet nicht für die über den Dienst übermittelten fremden Inhalte oder ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder sonstiger Dritter.

Datenschutz

KoSyMa verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellbearbeitung sowie Nutzung des Dienstes und Zahlungsabwicklung erforderlichen persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben von KoSyMa oder von im Auftrag und nach Weisung von KoSyMa tätigen Dritten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gelöscht werden. Die für die Leistungserbringung notwendigen Daten werden gegebenenfalls an Dritte, wie Dienstleistungspartner, weitergegeben. KoSyMa ist darüber hinaus berechtigt, Dritte, wie Rechtsanwaltskanzleien und Inkassounternehmen, mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen und diesen die zur Einziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden mitzuteilen.

Laufzeit der Vereinbarung, Kündigung

Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten erstmalig zum Ende der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für den fristgemäßen Zugang der Kündigungserklärung ist der Zugang beim Empfänger. Bei Kündigung durch den Kunden gelten entweder der Whole-Sales-Partner oder KoSyMa als Empfänger. Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn KoSyMa oder sein Unterauftragnehmer Arvato Systems Perdata GmbH die Anbieterzulassung der gematik verliert. Sollte KoSyMa beabsichtigen den Dienst künftig einzustellen, so wird KoSyMa den Kunden unverzüglich darüber informieren. Im Falle der Beendigung des Vertrages wird KoSyMa sicherstellen, dass Kunde mit dem Tag des Vertragsendes kein Zugriff auf die Telematikinfrastruktur über den Dienst der KoSyMa möglich ist. Auf Verlangen des Kunden wird KoSyMa den Kunden gegen Bezahlung eines angemessenen Entgeltes bei der Übergabe auf einen anderen Anbieter soweit erforderlich unterstützen. Bei Praxisaufgabe wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten auf den geplanten Zeitpunkt der Einstellung des Praxisbetriebes im Zusammenhang mit der Nutzung der TI eingeräumt. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform. Der Bescheid der KV, in dem die Aufhebung der Abrechnungsgenehmigung mitgeteilt wird, ist dem Whole-Sales-Partner oder KoSyMa unverzüglich in Kopie zu übersenden. Sofern KoSyMa die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigt, kann KoSyMa ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 30 % der monatlichen Entgelte geltend machen, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin vom Kunden zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass KoSyMa kein Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist. KoSyMa behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

Schlussbestimmungen

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Geschäftssitz von KoSyMa als vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht, sofern nicht übergeordnetes Recht vorrangig ist. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, www.bundesnetzagentur.de) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Stand: September 2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Gegenstand der Vereinbarung

Die KoSyMa GmbH, Große Hub 7c, 65344 Eltville (nachfolgend „KoSyMa“) bietet zugangsberechtigten Beteiligten im Gesundheitswesen (nachfolgend „Kunde“), welche explizit Beteiligte der Telematikinfrastruktur (nachfolgend „TI“) sind, ihren Dienst zur Kommunikation im Medizinwesen (nachfolgend „KIM-Dienst“) sowie Supportdienstleistungen zur Nutzung an. Den KIM-Dienst und die Supportleistungen stellt KoSyMa ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Der KIM-Dienst wird auf Basis der Spezifikationen der gematik GmbH (gematik) bereitgestellt und ermöglicht den sektorübergreifenden sicheren Austausch von medizinischen Dokumenten und Informationen zwischen den Beteiligten der TI. Voraussetzung für die Nutzung des KIM-Dienst und den sicheren Austausch zwischen den Beteiligten der TI ist der Eintrag des Beteiligten in den Verzeichnisdienst der TI. Für die Erfüllung der Leistung bedient sich KoSyMa ggf. Dritter. KoSyMa erbringt die Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. KoSyMa kann die AGB ändern, insofern dies sachlich gerechtfertigt ist und den Kunden nicht unzumutbar belastet. Eine Änderung wird dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Ändert KoSyMa die AGB zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. KoSyMa weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung.

Zustandekommen der Vereinbarung

Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und KoSyMa kommt zustande durch einen Auftrag, welcher der Kunde einem Whole-Sales-Partner der KoSyMa erteilt, der Whole-Sales-Partner an die KoSyMa übermittelt und durch die tatsächliche Bereitstellung der Leistung. Die Bereitstellung der Leistung erfolgt mit der Zuteilung einer gültigen Contract-ID für den Kunden, die Registrierung am KIM-Dienst und durch die Aktivierung eines KIM-Kontos mit KIM-Mailadresse.

3. Whole-Sales-Partner

Die Whole-Sales-Partner der KoSyMa haben das Recht Kunden den KIM-Dienst der KoSyMa anzubieten. Diese Whole-Sales-Partner sind: Epikur Software GmbH & Co. KG, Berlin Ergosoft GmbH, Mannheim Hasomed GmbH, Magdeburg New Media Company GmbH & Co. KG, Oldenburg Psyprax GmbH, München

Leistungsbewirkung durch Dritte

Der Kunde willigt ein, dass KoSyMa berechtigt ist, die geschuldeten Leistungen durch Dritte zu bewirken, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. KoSyMa ist durch die gematik zugelassener Anbieter für den KIM-Dienst und nutzt hierbei den bereits zugelassenen Fachdienst vom technischen Betreiber Arvato Systems Perdata GmbH nach.

Anwendersupport

Der 1st Level Support/User Helpdesk für Kunde wird von KoSyMa durch seine Whole-Sales-Partner als Unterauftragnehmer bereitgestellt. Die Servicezeiten des 1st Level Supports/User Helpdesks sind von Montag bis Freitag – außer an bundesweit gesetzlichen Feiertagen – jeweils von mindestens 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Außerhalb der Servicezeiten stellt KoSyMa durch seinen Unterauftragnehmer Arvato Systems Perdata GmbH für Meldungen von Störungen und Notfälle des KIM-Dienstes einen User-Helpdesk zur Verfügung.

Voraussetzungen und Leistungen

a. Voraussetzung für die Anbindung an und die Nutzung des KIM-Dienstes ist eine bereits bestehende und funktionsfähige Anbindung an die TI über einen E-Health-Konnektor sowie die Bereitstellung der benötigten, freigeschalteten und gültigen Smardcards (SMC-B oder eHBA). Hierfür muss der Kunde selbst Sorge tragen. b. Die Leistungen von KoSyMa im Rahmen des KIM-Dienstes sind die Anbindung des Kunden an den Fachdienst der TI durch Authentisierung und Registrierung. Hierdurch wird dem Kunden der sichere Versand von Nachrichten und Dokumenten durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und elektronischer Signatur innerhalb der TI ermöglicht. Wartung und Aktualisierung des KIM-Dienstes erfolgen nach den jeweils geltenden Vorgaben der gematik.

Nutzungsberechtigung

Zur Nutzung des KIM-Dienstes sind ausschließlich Beteiligte im Gesundheitswesen berechtigt, welche im Verzeichnisdienst gemäß § 313 SGB V eingetragen sind. KoSyMa ist berechtigt Kunden vom KIM-Dienst zu sperren, wenn diese nicht oder nicht mehr im Verzeichnisdienst gelistet sind. Die Nutzung des KIM-Dienstes ist auf berufliche Zwecke beschränkt.

Rechte und Pflichten des Kunden

Der KIM-Dienst darf nur zu gesetzlich erlaubten Zwecken und unter Beachtung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen genutzt werden. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde a. die persönlichen Zugangsdaten zum KIM-Dienst nur berechtigten Mitarbeitern zugänglich zu machen und die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und sicher aufzubewahren und den Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. b. alle für die Registrierung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und bei Änderungen der Daten diese unverzüglich KoSyMa oder dem Whole-Sales-Partner anzuzeigen. c. den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. d. keine Massen-Emails und jede Form von Werbe- oder Marketingbotschaften über den KIM-Dienst zu versenden. e. die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes zu beachten. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist KoSyMa berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit KoSyMa wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde KoSyMa von den Ansprüchen Dritter freistellen.

Nutzung durch Dritte

Dem Kunden ist nicht gestattet, die Nutzung des KIM-Dienst Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, ausgenommen hiervon ist die auf Weisung des Kunden erfolgte Nutzung der KIM-Dienstes durch seine eigenen Mitarbeiter.

Verfügbarkeit und Beschränkung der Mailbox

a. KoSyMa gewährleistet eine auf den Kalendermonat bezogene prozentuale Verfügbarkeit des KIM-Dienstes am Übergabepunkt des Fachdienstes in die TI von 99,8% zur Hauptzeit und 99 % zur Nebenzeit. Hauptzeit ist von Montag bis Freitag von 6 bis 22 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage, alle anderen Zeiten sind Nebenzeit. b. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hardware oder Software auf Seiten des Kunden ist KoSyMa nicht verantwortlich. Nicht verantwortlich ist KoSyMa für Leistungsausfälle, welche durch den Internetprovider, oder die lokale Infrastruktur des Kunden begründet sind. c. Die Maximalgröße einer Mailbox des KIM-Dienstes beträgt 4 GB. Bei einer Überschreitung kann der Versand der Nachrichten blockiert werden. Der Kunde konfiguriert den KIM Client und seine Systeme derart, dass Emails nach dem Abruf der Emails vom Mail-Server des KIM-Dienstes gelöscht werden.

Laufzeit der Vereinbarung, Kündigung

Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Monaten und kann danach jeweils zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für den fristgemäßen Zugang der Kündigungserklärung ist der Zugang beim Empfänger. Bei Kündigung durch den Kunden gelten entweder der Whole-Sales-Partner oder KoSyMa als Empfänger. Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat. Mit Beendigung des Vertrages erfolgt die Deregistrierung des KIM-Kontos am KIM-Dienst.

Deregistrierung

Nach Deregistrierung des KIM-Konto des Kunden sind Empfang und Versand von KIMNachrichten nicht mehr möglich. Die zu diesem Zeitpunkt im Postfach befindlichen Nachrichten werden nach 90 Tagen gelöscht. Die KIM-Mail-Adresse des Kunden wird nach Deregistrierung des KIM-Kontos im Verzeichnisdienst gelöscht. Jedoch können andere KIM-Teilnehmer den Kunden weiterhin im Verzeichnisdienst finden, aber keine Nachrichten senden, da der Kunde als Nicht-KIMTeilnehmer gekennzeichnet ist.

Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der Entgelte erfolgt im Rahmen der mit dem Whole-Sales-Partner geschlossenen Verträge.

Haftung / Gewährleistung

KoSyMa haftet nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. KoSyMa haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung KoSyMas für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für Schäden, die KoSyMa, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen KoSyMas vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. Dies sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von KoSyMa-Mitarbeitern oder Dritten, die als Erfüllungsgehilfen o. ä. für KoSyMa tätig wurden/werden, ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängeln gegen KoSyMa unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt KoSyMa in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. KoSyMa, ihre Lieferanten oder Lizenzgeber sichern nicht zu, dass der KIM-Dienst ununterbrochen und/oder jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des KIM-Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. KoSyMa haftet nicht für die über den KIM-Dienst übermittelten fremden Inhalte oder ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder sonstiger Dritter.

Datenschutz

KoSyMa verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellbearbeitung sowie Nutzung des KIM-Dienstes und Zahlungsabwicklung erforderlichen persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben von KoSyMa oder von im Auftrag und nach Weisung von KoSyMa tätigen Dritten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gelöscht werden. Die für die Leistungserbringung notwendigen Daten werden gegebenenfalls an Dritte, wie Dienstleistungspartner, weitergegeben. KoSyMa ist darüber hinaus berechtigt, Dritte, wie Rechtsanwaltskanzleien und Inkassounternehmen, mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen und diesen die zur Einziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden mitzuteilen. Informationen zu den bei der Nutzung des KIM-Dienstes verarbeiteten Daten können der Datenschutzerklärung zum KIM-Dienst von KoSyMa entnommen werden.

Schlussbestimmungen

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, gilt der Geschäftssitz von KoSyMa als vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht, sofern nicht übergeordnetes Recht vorrangig ist. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser AGB bzw. des Vertrags unwirksam sein oder werden, oder enthält der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine dem Vertragszweck möglichst nahe kommende rechtswirksame Regelung. Stand: Juni 2021

Besondere Geschäfts- und Sicherheitsbedingungen Telematikinfrastruktur (Be-GSB-TI)

Grundlagen

Als Whole-Sales-Partner der KoSyMa GmbH bietet die Epikur Software GmbH & Co. KG (nachfolgend „Epikur“) Beteiligten im Gesundheitswesen (nachfolgend „Kunde“) einen Zugang zur Telematikinfrastruktur. Der Kunde erwirbt hierfür von Epikur einen von der gematik zugelassenen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Konnektor sowie weitere Komponenten, mit welchen der Zugang zur Telematikinfrastruktur möglich wird. Um unberechtigte Zugriffe auf Daten von Patienten und Angriffe auf die Telematikinfrastruktur zu unterbinden, wurden für die Komponenten strengste Sicherheitsanforderungen gestellt. Überlegungen des BSI, zum IT-Grundschutz sowie Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis, sind der Ausgangspunkt für den Zugang und den Austausch von Informationen zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesens mittels Konnektor bei Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gemäß § 291a SGBV. Die Kunden der Epikur verpflichten sich aus dieser Grundlage zur Anerkennung und strikten Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Sicherheitsforderungen, wobei diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, um den Konnektor in Betrieb zu nehmen und gemäß der den Kunden eingeräumten Rechte zu nutzen.

Konnektor – Sicherheitsanforderungen und Pflichten des Kunden

  1. Die Inbetriebnahme des Konnektors erfolgt ausschließlich durch Epikur oder einen von Epikur beauftragten Servicepartner/Dritten.
  2. Der Kunde wird sämtliche Hinweise, die ihm Epikur oder ein von ihr Beauftragter anlässlich der Inbetriebnahme, des Betriebes und der Nutzung des Konnektors zur Kenntnis bringt, umgehend umsetzen.
  3. Die Aufstellung und Nutzung des Konnektors darf nur in einem Bereich der Praxis erfolgen, in dem kein Unberechtigter bzw. kein Praxisfremder Zugriff auf den Konnektor und seine Dienste hat.
  4. Über einen Diebstahl oder eine Manipulation des Konnektors, selbst wenn es sich lediglich um einen Versuch handelt, muss Epikur unverzüglich vom Kunden informiert werden. Eine Übersicht, in welcher Art manipulative Veränderungen bestehen können, ergeben sich aus den Unterlagen zum Konnektor und dienen als Grundlage für entsprechende Prüfungen durch den Kunden.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, Maßnahmen zu unterlassen, durch welche Epikur daran gehindert wird, den Verbleib und den Status des Konnektors jederzeit zu überprüfen.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, keine auch lediglich trivialen Veränderungen an der zertifizierten Software des Konnektors selbst oder durch Dritte durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, keine Änderungen an der Produktkennzeichnung des Konnektors vorzunehmen.
  8. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Konnektor an Dritte weiterzugeben oder eine Mitnutzung durch einen Dritten ohne Einwilligung von Epikur zu ermöglichen.
  9. Für die Dauer der Nutzung des Konnektors schließt der Kunde mit Epikur einen entgeltlichen Servicevertrag. Der Servicevertrag umfasst Support-Dienstleistungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Servicezeiten, wozu u.a. Maßnahmen zur Fehlerbehebung, Entstörung sowie die Bereitstellung von Updates der Betriebssoftware des Konnektors zählen.

Konnektor – Außerbetriebnahme und Pflicht des Kunden zur Rückgabe

  1. Die Außerbetriebnahme des Konnektors unterliegt einem dezidiert beschriebenen Prozess, der vom Kunden nicht eigenhändig/eigenmächtig vorgenommen werden darf; lediglich Epikur oder ein von ihr beauftragter Dritter ist dazu berechtigt.
  2. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, Epikur oder den von ihr beauftragten Dritten anlässlich der Außerbetriebnahme uneingeschränkt und auf deren Weisung zu unterstützen.
  3. Eine Sperrung des Zertifikats oder die Unbrauchbarmachung des Konnektors durch Zerstörung liegen im Ermessen Epikurs; Epikur ist zur Ausübung des Ermessens u. a. berechtigt, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde gegen die Nutzungsrechte verstoßen hat.
  4. Sobald Epikur die Außerbetriebnahme des Konnektors bestimmt hat, ist der Konnektor vom Kunden unverzüglich an Epikur oder an einen von ihr beauftragten Dritten zu übergeben, damit der Konnektor in gesicherter Umgebung unbrauchbar gemacht werden kann und ein Weiterbetrieb des Konnektors unmöglich wird.

Versand von Komponenten

Die Bestellung von Komponenten beinhaltet grundsätzlich deren Anlieferung. In Ausnahmen behält sich Epikur vor, ein Entgelt von 41,18 € für die Übersendung einzelner Komponenten in Rechnung zu stellen.

Installation und Inbetriebnahme der TI-Komponenten

  1. Überprüfung des technischen Status quo in der Praxis Grundlage einer effektiven Inbetriebnahme ist die Feststellung, dass alle erforderlichen technischen und organisatorischen Parameter seitens des Kunden und der Praxisumgebung vorliegen. Mittels der TI-Ready-Checkliste überprüft der Kunde die praxisseitigen Voraussetzungen selbstständig. Alternativ kann der Kunde Epikur kostenpflichtig beauftragen, die praxisseitigen Voraussetzungen zu prüfen; diese Prüfung erfolgt fernmündlich oder anlässlich eines Vor-Ort-Termins (in der Praxis) durch Epikur oder einen von ihr beauftragten Dritten. Die Pauschale für den telefonischen TI-Ready-Check ist ausgelegt auf eine Dauer von maximal 30 Minuten. Wir behalten uns vor, Aufwand, der diesen Umfang übersteigt, gesondert in Rechnung zu stellen. Die Pauschale für den Vor-Ort-TI-Ready-Check ist ausgelegt auf eine Dauer von maximal 60 Minuten und enthält beim TI-Ready-Check die Anfahrt an einen (1) Standort. Wir behalten uns vor, Aufwand, der diesen Umfang übersteigt, gesondert in Rechnung zu stellen.
  2. Leistungsumfang des TI-Komplettpakets Die Bestellung des Konnektors und des Dienstes beinhaltet für eine Praxis mit einer BSNR (TI-Komplettpaket) folgende Maßnahmen: Installation und Inbetriebnahme eines Konnektors, Anschluss und Einrichtung eines Kartenterminals im Primärsystem, Einrichtung und Registrierung des VPN-Zugangsdienst sowie wenn gewünscht die Einrichtung von bestehenden Bestandsnetzen und Secure Internet Service (SIS), eine Funktionsprüfung und Einweisung sowie eine Anfahrtspauschale. Der Termin zur Installation des Komplettpaketes inkl. Einweisung ist auf eine Dauer von maximal 150 Minuten ausgelegt und enthält die Anfahrt an einen (1) Standort. Epikur behält sich vor, Aufwand, der diesen Umfang übersteigt, gesondert in Rechnung zu stellen.
  3. Installationen über das TI-Komplettpaket hinaus Falls aufgrund der Praxis-IT-Umgebung weitere Dienstleistungen und die Anschaffung von Hardware-Komponenten erforderlich sind, die nicht Bestandteil des TI-Komplettpaketes sind, wird Epikur oder ein von ihr beauftragter Dritter den Kunden, z.B. anlässlich eines TI-Ready-Checks, entsprechend beraten. Installationen weiterer Komponenten werden weder von Epikur noch von einem von ihr beauftragtem Dritten im Rahmen des TI-Komplettpaketes durchgeführt, können jedoch zusätzlich, kostenpflichtig vereinbart werden.
  4. Mehrere BSNR und/oder Nebenbetriebsstätten Vor der Beauftragung einer Installation in komplexen Praxisorganisationsstrukturen empfiehlt Epikur die Durchführung eines kostenpflichtigen TI-Ready-Check und ggf. die Bestellung zusätzlicher Komponenten. Epikur oder ein von ihr beauftragter Dritter berät den Kunden über die Erforderlichkeit der Beschaffung weiterer, ggf. geförderter TI-Hardware und TI-Dienste.
  5. Praxisausweis – SMC-B Der Praxisausweis, die sogenannte SMC-B, ist vom Kunden selbstständig bei einem der zugelassenen Anbieter zu bestellen. Epikur empfiehlt die Beantragung bei der Medisign GmbH unter www.smc-b.de/epikur, so dass Epikur anlässlich der Kooperation den Bestellstatus und die Freischaltung prüfen kann.
  6. Termine außerhalb der Servicezeiten des TI-Komplettpakets Für Termine nach 18 Uhr oder an Samstagen berechnet Epikur einen Aufschlag von 220,- € zzgl. USt.
  7. Abbruch oder Absage des Termins Falls ein Installationstermin nicht durchgeführt werden kann und ein Verhalten des Kunden kausal für den Ausfall ist oder der Kunde weniger als drei Werktage vor der geplanten Installation den Termin absagt, ist Epikur berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von max. 320,- € zzgl. USt, bzw. im VIP24h-Einsatz 440,- € zzgl. UST, geltend zu machen. Die tatsächliche Pauschale ergibt sich anhand des gebuchten Pakets.
  8. Absage oder Ausfall eines vor-Ort-Termins für TI-Ready-Check Für einen verbindlich bestellten TI-Ready-Check, dessen Durchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, scheitert, wird Epikur dem Kunden das für den TI-Ready-Check vereinbarte Entgelt in voller Höhe in Rechnung stellen.
  9. Installation weiterer eGK-Kartenterminals Die Installation zusätzlicher eGK-Kartenterminals im Praxisnetzwerk wird von Epikur mit 45,- € zzgl. USt pro Gerät in Rechnung gestellt. Das Entgelt umfasst die Einrichtung des Kartenterminals im Konnektor sowie die Abbildung im Informationsmodell des Konnektors und im Primärsystem. Es steht Epikur frei, dafür eine zusätzliche Anfahrtspauschale zu berechnen.
  10. Praxisverwaltungssystem eines anderen Anbieters Es obliegt dem Kunden, das TI-Modul der Praxisverwaltungssoftware auf eigene Kosten zu beschaffen und zu installieren, sofern der Kunde den TI-Zugang über Epikur erwerben möchte, ohne die Praxisverwaltungssoftware von Epikur zu nutzen.

Service und Support

  1. Servicezeiten – User Helpdesk/ 1st-Level-Support Der 1st Level Support/User Helpdesk wird durch Epikur oder einen von Epikur beauftragten Dritten bereitgestellt. Die Servicezeiten des 1st Level Supports/User Helpdesks sind montags bis freitags von 08:00–17:00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen).
  2. Serviceentgelt Leistungsbestandteile des monatlichen Serviceentgelts sind die Bereitstellung von Softwareupdates, der 1st Level Support/User Helpdesk für den Konnektor, der VPN-Zugangsdienst (inkl. aktueller Bestandsnetze), das TI-Modul der Praxissoftware sowie der „Secure Internet Service“ (SIS). Die Installation von Softwareupdates ist nicht Bestandteil des Serviceentgelts und deshalb gesondert, kostenpflichtig zu vereinbaren.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung für die Installation im Rahmen des TI-Komplettpakets und eventuell zusätzliche Komponenten und Services erfolgt unmittelbar nach dem Installationstermin und der Inbetriebnahme. Das Zahlungsziel beträgt fünf (5) Tage. Epikur behält sich vor, 30% der Gesamtkosten frühestens 8 Wochen vor dem Installationsbeginn zu fakturieren.

Schlussbestimmungen

Auf diese Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Im Übrigen gelten die AGB-TI und die übrigen AGB der Epikur. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Stand: Februar 2020

Videosprechstunde | Vertragliche Bestimmungen zwischen Epikur und dem Behandler

Die folgenden vertraglichen Bestimmungen gelten für die zwischen dem Arzt/Behandler/Heilberufler (im folgenden „Behandler“) und der Epikur Software GmbH & Co. KG (im folgenden „Epikur“) geschlossenen Verträge über die Nutzung der Videosprechstunde und ergänzen die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen entsprechend. Die Bezeichnung „Behandler“ umfasst sowohl männliche, weibliche als auch diverse Personen. Der Behandler ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Er handelt bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit.

Leistungsumfang

Epikur stellt über das Internet ein Angebot bereit („Epikur Videosprechstunde“), mit dem Behandler nach erfolgreicher Registrierung mit ihren Patienten eine Videosprechstunde durchführen können. Videosprechstunden werden nur durch den Behandler und dessen Account durchgeführt. Epikur führt weder im eigenen noch im Namen des Behandlers eine Abrechnung der im Rahmen der Videosprechstunde erbrachten ärztlichen Leistung gegenüber dem Patienten durch. Die Abrechnung der im Rahmen der Videosprechstunde erbrachten ärztlichen Leistung erfolgt durch den Behandler gegenüber der Krankenkasse bzw. bei Selbstzahlern gegenüber dem Patienten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Vertragsschluss

Voraussetzung für die Nutzung der Videosprechstunde ist eine erfolgreiche Registrierung. Die Registrierung setzt eine wirksame Zulassung des Behandlers in Deutschland voraus. Die Registrierung erfolgt durch Ausfüllen des Anmeldeformulars und Übersendung der Approbation, einer Facharzturkunde oder äquivalenten Dokumenten als Nachweis der Zulassung für seine Tätigkeit in Deutschland an Epikur. Mit der Registrierung und entsprechender Bestätigung (opt in Verfahren) erkennt der Behandler die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Er sichert zu, dass seine bei der Registrierung angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen, insbesondere, dass ihm eine Zulassung für seine Tätigkeit in Deutschland erteilt wurde und diese nicht entzogen/widerrufen worden ist. Nach Prüfung der Approbation, der Facharzturkunde oder der äquivalenten Dokumente und der angegebenen Daten erhält der Behandler eine E-Mail, mit der die erfolgreiche Registrierung bestätigt wird. Für den Behandler wird eine Lizenz erstellt und die Lizenzinformationen auf dem Videosprechstunden-Server hinterlegt. Mit der Aktivierung des Behandlers des Moduls Videosprechstunde wird eine entsprechende Anfrage an den Lizenzserver gesendet und die Lizenz (der Schlüssel) abgeholt, so dass damit ein Vertragsverhältnis zwischen Epikur und dem angemeldeten Behandler entsteht, das sich nach den Regeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet. Entscheidet der Behandler, dass bei einem Patienten eine Online-Konsultation medizinisch sinnvoll ist und möchte der Patient diese zusätzliche Möglichkeit der Behandlung in Anspruch nehmen, erstellt der Behandler einen Termin und weißt diesen Termin dem ausgewählten Patienten zu, dann übergibt der Behandler dem Patienten einen ZugangsCode (Tan), mit dem der Patient den Dienst nutzen kann. Epikur übermittelt dem Behandler eine Informationserklärung für seine Patienten und weist darauf hin, dass eine Informationserklärung an den Patienten notwendig ist. Der Behandler verpflichtet sich, jederzeit seine berufsrechlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Schaltung von Werbung, z.B. durch Ablaufen eines Werbefilms statt einer Live-Videokonsultation, ist untersagt. Epikur ist jederzeit berechtigt, den Behandler bei Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Zugang zum Dienst zu sperren und, darüber hinaus von jeder weiteren Nutzung des Dienstes auszuschließen.

Kosten und Fälligkeit

Die Kosten für die Nutzung der Videosprechstunde werden monatlich erhoben und entsprechen den bei Vertragsabschluss genannten Beträgen. Die Rechnungserstellung erfolgt spätestens mit Lieferung. Jede Zahlung – auch im SEPALastschriftverfahren – gilt erst dann als geleistet, wenn der geschuldete Betrag Epikur unwiderruflich gutgeschrieben worden ist. Eine Bezahlung mit Verrechnungsscheck oder anderen Scheckarten ist ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Epikur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des zulässigen Zinssatzes über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Epikur berechtigt, für die erste Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 EUR zu erheben. Die zweite Mahnung sieht einen Aufschlag von 10,00 EUR, die dritte Mahnung von 15,00 EUR vor. Im Übrigen behält sich Epikur die Geltendmachung von Anwalts- und sonstigen Rechtsverfolgungskosten vor, insbesondere eine Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB und eine Gebühr für die Rücklastschrift. Ein Recht zur Aufrechnung gegenüber dem Zahlungsanspruch des Anbieters steht dem Behandler nur zu, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.

Zahlungsart

Zahlungsart ist der Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) oder die Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Wird als Zahlungsart der Bankeinzug gewählt, wird Epikur mit der Übermittlung der Bankverbindungsdaten des Behandlers widerruflich ermächtigt, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto des Behandlers einzuziehen. Die Belastung des Kontos erfolgt erstmalig mit Vertragsschluss. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Behandler der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Behandler die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen.

Kündigung

Der Vertrag zwischen dem Behandler und Epikur wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende fristgemäß gekündigt werden. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Ablauf des Vertrages wird der Account des Behandlers gelöscht.

Haftung

Epikur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Für sonstige Schäden haftet Epikur ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen: Epikur haftet auf Schadensersatz unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Epikur haftet zudem für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Behandler regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet Epikur jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter. Im Übrigen ist jegliche Haftung Epikurs ausgeschlossen. Insbesondere haftet Epikur nicht für Ausfälle des Dienstes, für den Verlust, die Unvollständigkeit oder die Nichterreichbarkeit des Dienstes, oder Schäden jeglicher Art, welche von Dritten und nicht von dem Dienst zu vertreten sind oder auf höherer Gewalt beruhen. Soweit die Haftung des Dienstes ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Betrieb | Verfügbarkeit

Epikur ist berechtigt, den Dienst jederzeit ein- oder umzustellen oder in sonstiger Weise zu ändern, soweit die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen Epikurs für den Behandler zumutbar ist. Aus technischen Gründen kann es zu zeitlichen und/oder inhaltlichen Einschränkungen der Verfügbarkeit des Systems kommen. Ein Anspruch auf jederzeitigen, ordnungsgemäßen Zugang zum Dienst besteht ebenso wenig wie auf die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Dienstes. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf den Dienst durch Störungen verursacht wird, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen. Epikur ist bemüht, den Zugang zu dem Dienst 24 Stunden täglich und sieben Tage pro Woche zur Verfügung zu stellen. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind allerdings möglich. Der Behandler hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene Zugänglichkeit des Dienstes.

Datenschutz

Der Behandler ermächtigt Epikur mit der Registrierung, die im Zusammenhang mit der Registrierung erhaltenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern, auszuwerten und zu nutzen. Mit Unterzeichnung des Angebots erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten. Epikur behandelt gespeicherte Daten oder Informationen – unabhängig ihrer Art – gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie sonstigen geltenden Normen.

Änderungen

Epikur ist berechtigt, den Dienst und diese vertraglichen Bestimmungen zu ändern, insbesondere wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen, aus technischer Sicht oder aus sonstigen Erwägungen erforderlich wird. Epikur ist gleichermaßen berechtigt, Preise und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen Epikurs für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Preisen insbesondere dann, wenn diese zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich sind, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, die von Epikur nicht veranlasst oder beeinflusst wurden, deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde und soweit dadurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Wesentliche Regelungen sind solche, die Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit des Vertrags und die Regelungen zur Kündigung betreffen. Epikur informiert den Behandler rechtzeitig per E-Mail über die bevorstehende Änderung und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens. Erfolgen Änderungen zum Nachteil des Kunden, steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht für den Nutzungsvertrag zu. Auf dieses Recht weist Epikur den Kunden per Mitteilung in Textform mindestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen hin. Weitere Bestandteile der Mitteilung sind der Zeitpunkt, in dem die Änderungen wirksam werden, und dass die Sonderkündigung fristlos bis zum Wirksamwerden der Änderungen erfolgen kann. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform. Im Fall einer wirksamen Kündigung endet der Vertrag dann mit Inkrafttreten der Änderung. Kündigt der Behandler nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Benachrichtigung über die Änderung, gilt die Änderung als akzeptiert und wird Bestandteil des Vertrages. Über das Kündigungsrecht und die Folgen einer unterlassenen Kündigung informiert Epikur den Behandler ausdrücklich.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart; für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. [Stand: Mai 2020]

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Videosprechstunde (Patient)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Epikur Software GmbH & Co. KG („Epikur”), für die Nutzung der Videosprechstunde.

Vorbemerkung

Auf der Plattform Epikur haben Patienten die Möglichkeit an Videosprechstunden mit einem Behandler, also Ärzte, Heilpraktiker, Psychologen, Hebammen, Physiotherapeuten, Arztpraxen, Kliniken und entsprechende Einrichtungen bzw. entsprechenden Berufsträger und durch solche Berufsträger unterhaltene Einrichtungen (im folgenden nur Behandler), teilzunehmen. Hierfür gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Videosprechstunden in Verbindung mit den allgemeinen vertraglichen Bestimmungen unter www.epikur.de. Die Bezeichnungen Patient, Behandler in diesen AGB umfassen jeweils sowohl männliche, weibliche als auch diverse Personen.

Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten ausschließlich für die Nutzung der Videosprechstunde durch Patienten. Andere Angebote von Epikur sind nicht Gegenstand dieser AGB.

Leistungsumfang

Epikur bietet hier einen Online-, Audio- und Kommunikations-Service an, mit dem Patienten mit Behandlern in Kontakt treten können. Umfasst sind sowohl human- als auch veterinärmedizinische Leistungen von approbierten sowie nichtakademischen und teilakademischen Heilbehandlungsberufen. Die Patienten können mit den Behandlern eine Videosprechstunde vereinbaren und durchführen. Die Videosprechstunde findet über eine verschlüsselte Verbindung unmittelbar zwischen Behandler und Patient statt. Epikur stellt dabei ausschließlich die Plattform, mithin die technischen Gegebenheiten, wie zB einen Server, zur Nutzung dieser Videosprechstunde zur Verfügung. Für die Inhalte der Kommunikation zwischen Behandler und Patient ist Epikur nicht verantwortlich. Epikur bietet keine medizinischen oder therapeutischen Leistungen, über die auf den Internetseiten www.epikur.de angebotenen Leistungen, an. Weder die Nutzung von Epikur noch die Vereinbarung von Videosprechstunden mit Behandlern ersetzen einen analogen Termin bei einem Behandler. Bitte suchen Sie in schwerwiegenden Fällen einen Arzt oder Psychotherapeuten vor Ort oder in dringenden Fällen eine Notfallambulanz auf und oder fragen Sie ihren Arzt oder Therapeuten. Für die medizinische und/oder therapeutische Versorgung über das Internet gelten besondere berufsrechtliche Bestimmungen und Einschränkungen. Das Leistungsangebot ist daher auf die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten begrenzt. Besondere Hinweise bei der Leistungsbeschreibung und Leistungserbringung sind verbindlich. Für die Nutzung der Videosprechstunde von Epikur entstehen dem Patienten keine Kosten. Für die von Behandler erbrachten Dienstleistungen für den Patienten können von diesen gegebenenfalls gesonderte Honorare erhoben werden. Diese werden dem Patienten vom Behandler deutlich kenntlich gemacht. Epikur obliegt im konkreten Fall keine Hinweispflicht auf etwaig gesonderte Honorare. Sobald der Patient mit einem Behandler Kontakt aufnimmt, kommt ein gesonderter Vertrag ausschließlich zwischen diesen zustande. Hierbei können dem Patienten in diesem Vertragsverhältnis zum Behandler Kosten entstehen. Hierüber wird der Patient durch den jeweiligen direkten Behandler gesondert informiert. Epikur obliegt im konkreten Fall keine Informationspflichten über Kosten.

Nutzung

Die Nutzung der Videosprechstunde setzt voraus, dass der Patient sämtliche abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig übermittelt. Die Abfrage der Daten erfolgt über eine Terminbuchungs-Maske. Für die Nutzung muss der Patient volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Leistungen von Epikur. Epikur ist berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Durch die Terminbuchung akzeptiert der Patient via Opt-In Verfahren diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von Epikur. Dadurch kommt eine Nutzungsvereinbarung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Eine Anmeldung des Patienten ist über einen vom Behandler übermittelten Zugangscode, sog. „TAN“ möglich. Der Zugangscode wird vor der Übermittlung durch Epikur generiert. Erfolgt die Anmeldung über den übermittelten Zugangscode, wird der Patient bei Eingabe seiner Daten aufgefordert, diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen und die Datenschutzerklärung von Epikur zur Kenntnis zu nehmen. Eine darüberhinausgehende Eingabe von Daten durch den Patienten ist nicht erforderlich. Nach der Zugangscode Eingabe wird der Patient in das virtuelle Wartezimmer überführt. Die Videosprechstunde beginnt, sobald der Behandler den Termin startet.

Nutzungsrechte

Dem Patienten stehen ausschließlich die nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumten Rechte an dem Internetangebot zu. Alle von Epikur veröffentlichten Inhalte, Informationen, Bilder, Videos, Datenbanken sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Diese sind in der Regel Eigentum oder lizensiert von Epikur. Die Inhalte dürfen nur für persönliche und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt oder vervielfältigt werden. Eine Weitergabe der Inhalte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Epikur untersagt.

Patientendaten | Datenschutz

Epikur nimmt die Videosprechstunden weder auf noch werden diese gespeichert. Sämtliche Behandler die das Videosprechstundenangebot von Epikur nutzen, unterstehen der beruflichen Schweigepflicht gegenüber Dritten. Eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht jedoch In Ausnahmefällen, in denen nach Beurteilung der Behandler eine Gefährdung für den Patienten oder Drittpersonen angenommen werden muss (Suizid- oder Tötungsabsichten, Missbrauch von Kindern etc.) Ob diese Auskunftspflicht besteht, beurteilt ausschließlich der konkrete Behandler. Im Übrigen wird auf die auf der Webseite von Epikur abrufbare Datenschutzerklärung https://video.epikur.de/#datenschutz verwiesen.

Verfügbarkeit

Das Leistungsangebot von Epikur steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind die Zeiten, in denen Datensicherungsarbeiten vorgenommen und Systemwartungs- oder Programmpflegearbeiten am System oder der Datenbank durchgeführt werden. Für die Verfügbarkeit von Behandlern ist Epikur nicht verantwortlich, ebenso wenig für die Tageszeiten, die konkrete Behandler als verfügbar anbieten. Epikur ist ständig bemüht, einen ordnungsgemäßen Betrieb des Angebots sicherzustellen. Epikur ist jedoch nicht verpflichtet eine ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Angebots vorzuhalten und haftet insbesondere nicht für technisch bedingte Verzögerungen, Unterbrechungen oder Ausfälle.

Haftung

Die Haftung von Epikur wird, gleich aus welchem Rechtsgrund, für durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden wie folgt beschränkt: Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Schuldverhältnis („Kardinalpflicht“) haftet Epikur der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. „Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf; Epikur haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Pflichten des Nutzers

Für die Bereitstellung der Leistungen benötigt Epikur ordnungsgemäße Angaben des Patienten. Für eine ordnungsgemäße Nutzbarkeit der bereitgestellten Leistungen müssten die Angaben des Patienten korrekt, umfassend und wahrheitsgemäß sein. Der Patient ist nicht verpflichtet Angaben zu machen. Sollte der Patient jedoch keine Angaben machen oder diese nicht korrekt, umfassend und wahrheitsgemäß sein, kann er die bereitgestellten Leistungen von Epikur nicht nutzen.

Sperrung des Zugangs | Kündigung

Epikur behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlichen Vertragsverletzung diesen Vorgängen nachzugehen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht den Zugang des Patienten zu sperren. Sollte der Verdacht ausgeräumt werden können, wird die Sperrung wieder aufgehoben, andernfalls steht Epikur ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Jeder Partei steht das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. Die Kündigung bedarf der Textform. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Patienten zu den Services von Epikur gesperrt.

Änderungen | Ergänzung der Nutzungsbedingungen

Epikur behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vorliegen einer Lücke in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei Eintritt einer Störung des ursprünglichen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung jederzeit teilweise oder ganz zu ändern, soweit der Patient dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für den Patienten sind, wie z.B. bei einer Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an veränderte Anmeldeprozeduren sowie an geänderte Funktionalitäten oder Dienste und bei zwingenden gesetzlichen Vorgaben. Über die Änderungen werden Sie rechtzeitig per Email oder beim Einloggen informiert, bevor die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten; dabei halten wir eine angemessene Frist ein. Wenn die Änderungen für Sie nicht akzeptabel sind, können Sie Ihre Registrierung jederzeit beenden. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie die Services auf www.epikur.de nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiter nutzen. Auf diese Rechtsfolgen werden Sie gesondert hingewiesen.

Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern derjenige Nutzer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat; dies gilt auch für den Fall, dass das derjenige Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland heraus verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts. Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. [Stand: Mai 2020]

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Behandler anlässlich der Nutzung des Patientenportals in Verbindung mit dem Modul Epikur Plattform

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Epikur Software GmbH & Co. KG (im Folgenden Epikur), für die Nutzung des Epikur Patientenportals (im Folgenden Patientenportal) in Verbindung mit der EPIKUR Plattform in der Software EPIKUR (im Folgenden EPIKUR).

Vorbemerkung

Mit dem Patientenportal haben Klienten die Möglichkeit, Termine mit einem Behandler, also Ärzten, Heilpraktikern, Psychologen, Hebammen, Physiotherapeuten, Arztpraxen, Kliniken und entsprechenden Einrichtungen bzw. entsprechenden Berufsträgern und durch solche Berufsträger unterhaltene Einrichtungen (im Folgenden Behandler), zu vereinbaren. Hierfür gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Modul EPIKUR Plattform und das Patientenportal in Verbindung mit den allgemeinen vertraglichen Bestimmungen unter www.epikur.de. Die Bezeichnungen Klient, Behandler, Nutzer, Administrator in diesen AGB umfassen jeweils sowohl männliche, weibliche als auch diverse Personen.

1. Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten ausschließlich für die Nutzung des Patientenportals durch Behandler. Andere Angebote von Epikur sind nicht Gegenstand dieser AGB. Diese AGB gelten für alle – bis zur Änderung bzw. Ergänzung dieser AGB – unter https://www.epikur-portal.de derzeit und künftig angebotenen kostenlosen Dienste für Klienten, die eine Registrierung erfordern.
Für die Verfügbarkeit des Patientenportals sowie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der darin enthaltenen Daten/Termine, die der Behandler vorgibt oder vom Klienten gebucht bzw. hinterlegt werden, ist Epikur nicht verantwortlich. Ebenso wenig verantwortlich ist Epikur für die Inhalte der Kommunikation zwischen Behandler und Klient.

Epikur bietet auf den Internetseiten https://www.epikur-portal.de keine medizinischen oder therapeutischen Leistungen an. Weder die Nutzung des Patientenportals noch die Vereinbarung von Terminen mit Behandlern ersetzen einen persönlichen Termin in der Praxis eines Behandlers. In schwerwiegenden oder in dringenden Fällen muss der Klient einen Behandler oder eine Notfallambulanz aufsuchen.
Für die medizinische und/oder therapeutische digitale Versorgung über das Internet, gelten besondere berufsrechtliche Bestimmungen und Einschränkungen. Das Leistungsangebot ist daher auf die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten begrenzt. Besondere Hinweise bei der Leistungsbeschreibung und Leistungserbringung sind verbindlich. Für die Nutzung des Patientenportals entstehen dem Klienten keine Kosten. Für die vom Behandler für den Klienten erbrachten Leistungen kann der Behandler Honorare erheben. Diese werden dem Klienten vom Behandler deutlich kenntlich gemacht. Epikur obliegt im konkreten Fall keine Hinweispflicht auf etwaig gesonderte Honorare. Sobald der Klient mit einem Behandler Kontakt aufnimmt, kommt ggf. ein gesonderter Vertrag ausschließlich zwischen dem Klienten und Behandler zustande, aus dem sich für den Klienten ggf. Kosten ergeben (Behandlungsvertrag). Hierüber wird der Klient durch den jeweiligen Behandler direkt, gesondert informiert. Epikur obliegt in keinem Fall eine Informationspflicht über ggf. entstehende Kosten.

2. Leistungsumfang

Eine Übersicht finden Sie in der Leistungsbeschreibung.

Epikur behält sich vor, den zum Zeitpunkt der Registrierung angebotenen Leistungsumfang bzw. die Funktionalität des EPIKUR Patientenportals im eigenen Ermessen zu reduzieren, zu erweitern oder zu modifizieren. Behandler haben bei derartigen Veränderungen keinen Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Funktionalität.

3. Registrierung und Nutzung

Um das Patientenportal nutzen zu können, muss der Behandler einen Nutzungsvertrag mit Epikur für das Modul EPIKUR Plattform abschließen. Wenn der Behandler das Modul EPIKUR Plattform verbindlich bestellt hat, wird dieses Modul von Epikur in der EPIKUR-Lizenz freigeschaltet. Seitens Epikur wird die vereinbarte Anzahl der Kalender eingegeben, die der Behandler mit der Plattform synchronisieren kann. Bei der Erstellung der Lizenz wird ein Nutzer erstellt. Der Behandler muss zunächst ein Kennwort vergeben, sodass ein Nutzeraccount freigeschaltet wird, mit dem sich der Behandler erstmalig in die EPIKUR Plattform eingeloggt. Im Administratorbereich von EPIKUR ist es dem Praxis-Administrator möglich, sein Kennwort für die Plattform zu ändern. Das neue Kennwort ist dann gültig für die Verbindung von EPIKUR zur Plattform und für den Login in den Administratorbereich der Plattform im Webdienst.

4. Nutzungsrechte

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Leistungen von Epikur. Epikur ist berechtigt, die Registrierung sowie Nutzung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Anlässlich des Zustandekommens der Nutzungsvereinbarung akzeptiert der Behandler diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von Epikur.

Alle von Epikur veröffentlichten Inhalte, Informationen, Bilder, Videos, Datenbanken sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Diese sind in der Regel Eigentum oder lizensiert von Epikur. Die Inhalte dürfen nur für persönliche und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt oder vervielfältigt werden. Eine Weitergabe der Inhalte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Epikur untersagt.

5. Datenschutz

Epikur speichert die Daten anlässlich der Nutzung des Patientenportals lediglich so lange wie sie zur Erreichung des Nutzungszwecks erforderlich sind. Alles weitere regelt die Datenschutzerklärung. Diese ist unter https://www.epikur-portal.de/datenschutz aufrufbar. Behandler, die das Patientenportal nutzen, um Termine anzubieten, unterstehen der beruflichen Schweigepflicht gegenüber Dritten. Eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht jedoch in Ausnahmefällen, in denen nach Beurteilung der Behandler eine Gefährdung für den Klienten oder Drittpersonen angenommen werden muss (Suizid- oder Tötungsabsichten, Missbrauch von Kindern etc.). Ob diese Auskunftspflicht besteht, beurteilt ausschließlich der Behandler.

6. Verfügbarkeit

Das Leistungsangebot des Patientenportals steht grundsätzlich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind die Zeiten, in denen Datensicherungsarbeiten vorgenommen und Systemwartungs- oder Programmpflegearbeiten am System oder der Datenbank durchgeführt werden. Für die Verfügbarkeit von Terminen bei Behandlern ist Epikur nicht verantwortlich, ebenso wenig für deren Änderungen oder Absagen.

Die Dienste werden ausschließlich im Rahmen der technischen, betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten von Epikur gewährt. Epikur ist bemüht, einen ordnungsgemäßen Betrieb des Angebots sicherzustellen. Epikur ist jedoch nicht verpflichtet eine ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Angebots vorzuhalten und haftet insbesondere nicht für technisch bedingte Verzögerungen, Unterbrechungen oder Ausfälle des Portals.

Ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Dienste besteht nicht. Epikur gibt keine Zusicherungen für einen bestimmten Leistungsumfang sowie die fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der angebotenen Dienste; dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit bestimmter Bereiche innerhalb des Angebots, wie etwa die Verfüg- und Abrufbarkeit des Bereichs Epikur Patientenportal. Ein Internetzugang ist nicht Gegenstand des Angebots seitens Epikur. Ebenso wenig ist Epikur für den Zustand der Hard- und Software des Behandlers verantwortlich.

Epikur behält sich vor, das Angebot der Dienste jederzeit einzustellen sowie die zur Verfügung gestellten Dienste in ihrer Art und ihrem Umfang zu verändern. Der Behandler wird über die Änderungen zuvor in einer angemessenen Frist informiert.

7. Haftung

Die Haftung von Epikur wird, gleich aus welchem Rechtsgrund, für durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden wie folgt beschränkt:

Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertragsverhältnis („Kardinalpflicht“) haftet Epikur der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. „Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf; Epikur haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

8. Pflichten des Behandlers

Für die Bereitstellung der Leistungen des Patientenportals benötigt Epikur Angaben des Behandlers. Diese müssen umfassend und wahrheitsgemäß sein. Der Behandler ist nicht verpflichtet Angaben zu machen. Sollte der Behandler jedoch keine Angaben machen oder diese nicht umfassend und wahrheitsgemäß sein, kann er die Leistungen des Patientenportals nicht nutzen.

Der Behandler verpflichtet sich, seine Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und diese vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Er verpflichtet sich darüber hinaus, Epikur unverzüglich zu informieren, sobald Ihm bekannt wird, dass seine Zugangsdaten unberechtigt durch Dritte genutzt werden oder der Verdacht besteht, dass sie von Dritten unberechtigt genutzt werden könnten/wurden. Ferner verpflichtet sich der Behandler, die zur Verfügung gestellten Dienste nur im Rahmen der Zweckbestimmung von Epikur zu nutzen. Der Behandler darf anlässlich der Nutzung des Patientenportals keine Daten versenden oder im Patientenportal speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit, Größe oder Anzahl geeignet sind, die Funktionsweise von IT-Systemen und IT-Umgebungen von Epikur, den Behandlern oder Dritten zu verletzen; dazu zählen insbesondere Schadsoftware wie Computer-Viren oder Spam-E-Mails.

Dem Behandler ist es außerdem untersagt, Klienten oder Dritten unter Verwendung des Angebots unter https://www.epikur-portal.de Werbung in jedweder Form zu unterbreiten. Dies bezieht sich auch auf das Setzen von entsprechenden Links und insbesondere auf jegliche Werbung für andere Produkte.

Es obliegt dem Behandler, Klienten von der Terminbuchung auszuschließen bzw. durch Epikur ausschließen zu lassen, falls der Klient häufiger nicht zu den gebuchten Terminen erschienen ist.

9. Kündigung | Sperrung des Zugangs

Das Patientenportal kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Behandlers zu den Services des Patientenportals gesperrt.

Jeder Partei steht darüber hinaus das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. Epikur behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlichen Vertragsverletzung diesen Vorgängen nachzugehen und bei einem begründeten Verdacht den Zugang des Behandlers zu sperren. Sollte der Verdacht ausgeräumt werden, wird die Sperrung wieder aufgehoben, andernfalls steht Epikur ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

10. Änderungen | Ergänzung der Nutzungsbedingungen

Epikur behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vorliegen einer Lücke in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei Eintritt einer Störung des ursprünglichen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung jederzeit teilweise oder umfassend zu ändern, soweit der Behandler dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für den Behandler sind, wie z.B. bei einer Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen an veränderte Anmeldeprozeduren sowie an geänderte Funktionalitäten oder Dienste und bei zwingenden gesetzlichen Vorgaben. Über die Änderungen wird der Behandler rechtzeitig per E-Mail oder beim Einloggen informiert, also bevor die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten; dabei hält Epikur eine angemessene Frist ein.

Sollten die Änderungen für den Behandler nicht akzeptabel sind, kann der Behandler die Vereinbarung über die Nutzung des Patientenportals jederzeit beenden.

Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Behandler die Services auf https://epikur-portal.de nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiterhin nutzen. Auf diese Rechtsfolgen wird der Behandler gesondert hingewiesen.

11. Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Behandler Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat; dies gilt auch für den Fall, dass der Behandler nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland heraus verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Es gelten ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts. Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

[Stand: Februar 2022]

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      14. September 2022
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