- Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Telematikinfrastruktur (AGB-TI)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen – Telematikinfrastruktur (AGB-TI) der KoSyMa GmbH
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Telematikinfrastruktur as a Service (AGB-TIaaS)
- Besondere Geschäftsbedingungen UTM-Lösung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen – Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- Besondere Geschäfts- und Sicherheitsbedingungen Telematikinfrastruktur (Be-GSB-TI)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Videosprechstunde (Behandler)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Videosprechstunde (Patient)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Patientenportal (Behandler)
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Geltungsbereich und Änderungen der AGB, Leistungen und Preise
- Alle Produkte und Leistungen der Epikur Software GmbH & Co. KG (im Folgenden Epikur) unterliegen den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preislisten sowie Produkt- und Leistungsbeschreibungen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber allen Vertragspartnern und Kunden, insbesondere Unternehmern im Sinn von § 14 I BGB, Freiberuflern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, Kunden und Interessenten werden, auch wenn sie Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und ihnen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Epikur in Textform ausdrücklich bestätigt wurden.
- Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Epikurs bedürfen der Textform. Hinweise auf Änderungen werden den Vertragspartnern und Kunden zumindest per E-Mail mitgeteilt. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen oder Nebenabreden werden nur wirksam, wenn sie von Epikur in Textform bestätigt werden.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können angepasst werden, soweit dieses zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dieses kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt.
- Epikur ist gleichermaßen berechtigt, Preise und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen Epikurs für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Preisen insbesondere dann, wenn diese zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich sind, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, die von Epikur nicht veranlasst oder beeinflusst wurden, deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde und soweit dadurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Wesentliche Regelungen sind solche, die Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit des Vertrags und die Regelungen zur Kündigung betreffen.
- Erfolgen Änderungen zum Nachteil des Kunden, steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht für den Nutzungsvertrag zu. Auf dieses Recht weist Epikur den Kunden per Mitteilung in Textform mindestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen hin. Weitere Bestandteile der Mitteilung sind der Zeitpunkt, in dem die Änderungen wirksam werden, und dass die Sonderkündigung fristlos bis zum Wirksamwerden der Änderungen erfolgen kann. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform.
Test- und Evaluierungssoftware
- Epikur stellt über geeignete digitale Medien, z. B. das Internet, Softwareversionen zur Verfügung, die von Interessenten und Kunden getestet werden können. Es handelt sich hierbei um Software, die in Funktion und Leistungsumfang eingeschränkt sein kann. Die zur Verfügungstellung dieser Software beinhaltet keine Lizenzüberlassung.
- Software, die für diesen Anwendungsfall an Interessenten oder Kunden geliefert wird oder von diesen von einer durch Epikur bereitgestellten Stelle (z. B. Downloadbereich einer Internetseite) geladen wird, berechtigt den Kunden oder Interessenten nicht zur produktiven Nutzung dieser Software, sondern ausschließlich zum Testen.
- Die Evaluierung oder der Test der Software durch den Kunden oder Interessenten darf ausschließlich in einer vom Interessenten oder Kunden dafür bereitgestellten, abgeschotteten Testumgebung erfolgen, sodass kein Zugriff auf die Produktivumgebung des Kunden oder Interessenten besteht. Die Nutzung einer Testlizenz erfordert ferner, dass der Nutzer vor und während einer Evaluierung der Testlizenz generell eine Sicherung der aktuellen Anwenderdaten vornimmt.
- Haftungsansprüche seitens des Interessenten oder Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Testversion und Evaluierungssoftware sind ausgeschlossen, soweit der Ausschluss rechtlich zulässig ist.
- Der Interessent oder Kunde verpflichtet sich, evaluierte Software nach Beendigung des Testzeitraums vollständig aus seiner Umgebung zu entfernen.
Lieferungen und Leistungen
- Die Angebote von Epikur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung in Textform oder dem Versand des Produkts oder der Leistungserbringung durch Epikur zustande – auch wenn diese online, z. B. per E-Mail, oder fernmündlich erfolgt.
- Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige Postanschrift vorzuhalten. Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Auslagen für Adressnachforschungen können dem Kunden pauschal mit 20,00 EUR (zzgl. USt) in Rechnung gestellt werden.
- Epikur ist berechtigt, von der Bestellung des Kunden abweichende, d. h. geänderte oder angepasste Produkte zu liefern, sofern dadurch keine Funktionsbeeinträchtigung eintritt. Ein Anspruch auf die Lieferung von Komfortfunktionen, also Funktionen, die nicht Gegenstand der Zertifizierung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung anlässlich der Zulassung als Praxisverwaltungssystem sind oder keine sonstigen rechtlichen Vorgaben erfüllen, besteht nicht.
- Epikur behält sich ausdrücklich das Recht auf Teillieferungen sowie deren Fakturierung vor.
- Ebenso behält sich Epikur das Recht vor, Vorkasserechnungen zu stellen und die Lieferung oder Erbringung sonstiger Leistungen vom Zahlungseingang des in der Vorkasserechnung genannten Betrags abhängig zu machen.
- Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Produkt zum vereinbarten Liefertermin einer Transportperson übergeben wurde. Verzögert sich der Versand versandbereiter Produkte aus Gründen, die Epikur nicht zu vertreten hat, werden die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden verwahrt.
- Epikur bestimmt den Liefertermin nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse. Derartige Umstände können z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferung sein. Durch diese Umstände verlängert sich der Liefertermin entsprechend und auch dann, wenn Epikur oder ein Zulieferer bei Eintritt der Umstände bereits in Verzug ist.
- Sollte Epikur mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde – nach einer in Textform gesetzten angemessenen Frist – unter Ausschluss von Ansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Lieferverzögerung, die länger als sechs Wochen dauert, ist auch Epikur berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, ist Epikur berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Produkt auf Kosten des Kunden angemessen gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Der Abschluss einer Versicherung sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten haben keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
- Epikur ist berechtigt, sich bei der Durchführung der Aufträge Dritter, z. B. IT-Partner, zu bedienen. Der Auftragnehmer führt die Aufträge nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung durch und berücksichtigt hierbei den Stand der Technik.
Stornierung und Verschiebung der Liefertermine seitens des Kunden
- Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Installations-, Einrichtungs- oder Liefertermine verschiebt, die Epikur bestätigt hat, ist Epikur ohne gesonderten Nachweis berechtigt, Aufwendungs- oder Schadensersatz entsprechend der Höhe des Betrags der bestätigten Bestellung geltend zu machen.
- Die Verschiebung von Installations-, Einrichtungs- oder Lieferterminen bedarf grundsätzlich einer Vereinbarung in Textform. Bei Annahmeverzug durch den Kunden hat Epikur neben dem Zahlungsanspruch das Recht, einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Stornierung der Bestellungen nach Installation, Einrichtung oder Lieferung ist ausgeschlossen.
Abnahme und Gefahrenübergang
- Der Kunde hat das Produkt unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, Funktionalität und sonstige Mängel zu überprüfen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn eine Rüge in Textform innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung unterbleibt.
- Mängel, die die Funktionalität des gelieferten Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen berechtigten Grund für eine Annahmeverweigerung durch den Kunden dar.
- Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung geht mit der Übergabe des Produkts an den von Epikur benannten Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen auf den Kunden über, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Produkts an den Kunden oder dessen Beauftragten.
- Soweit sich der Versand ohne Verschulden von Epikur verzögert oder dieser unmöglich wird, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Epikur die Versandbereitschaft dem Kunden mitteilt.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle von Epikur veröffentlichten Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. der geltenden Umsatzsteuer; diese ist gemäß Rechnungsstellung vom Kunden ebenfalls zu entrichten.
- Weitere gesetzliche Abgaben, z. B. auf Verpackungen, oder sonstige Kosten wie Versandentgelte, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.
- Epikur behält sich vor, Rechnungen für Produktentgelte auf dem Postweg oder elektronisch zu versenden, z. B. im Anhang einer E-Mail. Der Kunde kann dem elektronischen Rechnungsversand in Textform widersprechen.
- Rechnungsbeträge sind in der Frist fällig, die in der jeweiligen Rechnung angegeben ist; abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Bestätigung durch Epikur in Textform.
- Die Rechnungserstellung erfolgt spätestens mit Lieferung. Jede Zahlung – auch im SEPA-Lastschriftverfahren – gilt erst dann als geleistet, wenn der geschuldete Betrag Epikur unwiderruflich gutgeschrieben worden ist. Eine Bezahlung mit Verrechnungsscheck oder anderen Scheckarten ist ausgeschlossen.
- Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Epikur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des zulässigen Zinssatzes über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Epikur berechtigt, für die erste Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 EUR zu erheben. Die zweite Mahnung sieht einen Aufschlag von 10,00 EUR, die dritte Mahnung von 15,00 EUR vor.
- Im Übrigen behält sich Epikur die Geltendmachung von Anwalts- und sonstigen Rechtsverfolgungskosten vor, insbesondere eine Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB und eine Gebühr für die Rücklastschrift.
- Ab der zweiten Mahnung behält sich Epikur vor, die Programmlizenz des Kunden zu sperren und ihm keine Updates mehr zur Verfügung zu stellen, auch ohne vorherige Benachrichtigung. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
- Epikur ist berechtigt, Zahlungen des Kunden priorisiert gegen Beträge zu buchen, mit denen sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, auch wenn der Kunde dieses anders bestimmt. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist Epikur berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, lediglich dann berechtigt, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von EPIKUR anerkannt wurde oder unstrittig ist. Ein Zurückbehaltungsrecht darf durch den Kunden nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben, die Zahlungspflicht des Kunden begründenden Vertragsverhältnis beruht.
- Soweit Umstände oder Mitteilungen eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen oder vermuten lassen, ist Epikur im Rahmen des Vertragsverhältnisses jederzeit berechtigt, Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Alle Forderungen, einschließlich derer, für die eine Ratenzahlung vereinbart wurde, werden unter den vorgenannten Umständen sofort fällig.
Eigentumsvorbehalt
- Das Produkt bleibt bis zur Erfüllung aller, selbst zukünftiger Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag sowie der gesamten Geschäftsbeziehung, Eigentum von Epikur.
- Der Kunde ist zur Weitergabe des Produkts im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, jedoch nicht zu einer irgendwie gearteten Verpfändung oder Sicherheitsübereignung.
- Sofern Dritte auf das unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkt zugreifen, ist der Kunde verpflichtet, die Dritten auf die Eigentümerstellung von Epikur hinzuweisen und Epikur über den Zugriff unverzüglich zu informieren.
- Sofern der Kunde das Produkt an einen Dritten veräußert, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von Epikur anerkennt und berücksichtigt.
- Wird das Produkt an einen Dritten veräußert, werden dem Kunden oder dem Dritten die Kosten für Modifikation, Anpassungen oder Umschreibungen in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten wird dem Kunden oder dem Dritten seitens Epikur vor Durchführung der Änderung zur Kenntnis gebracht. Es bedarf einer Kostenübernahmeerklärung seitens des Kunden oder des Dritten in Textform, bevor die Änderung von Epikur durchgeführt wird.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Produkts durch Epikur gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Kunde Unternehmer ist.
- Der Kunde tritt bereits zum Zeitpunkt der Bestellung seine Forderungen aus der Weitergabe des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkts in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrags an Epikur ab. Epikur ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zum Einzug berechtigt und verpflichtet. Auf Verlangen von Epikur hat der Kunden die abgetretene Forderung zu benennen. Epikur darf zur Sicherung der Zahlungsansprüche die Abtretung jederzeit offenlegen.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche Epikurs um mehr als 20 %, gibt Epikur auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
- Produkte, die Epikur zu Test- und Vorführungszwecken liefert, bleiben das Eigentum von Epikur und dürfen vom Kunden nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung eingesetzt werden.
Nutzungsrechte und -pflichten, Updates, Softwarepflegevertrag und Kundenbetreuung
- Epikur räumt dem Kunden ein unbefristetes, einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software EPIKUR und ihrer Module gemäß der ihm zur Verfügung gestellten Lizenz ein. Dieses Recht entsteht erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich nicht übertragbar. Epikur ist jederzeit berechtigt, das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund zu widerrufen.
- Die Nutzung der Software ist verbunden mit dem Abschluss eines Softwarepflegevertrags. Der Softwarepflegevertrag beinhaltet u. a. die Bereitstellung von Quartalsupdates inklusive Aktualisierungen der KBV-Vorgaben und sonstiger Datenstämme (z. B. ICD-10 Katalog) sowie Produktmodifikationen. Die Höhe der Kosten für die Softwarepflege ergeben sich aus dem Angebot; Epikur behält sich vor, die Kosten angemessen anzupassen.
- Das Quartalsupdate wird dem Kunden vor Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, für welchen das Quartalsupdate erforderlich ist, zur Verfügung gestellt. Erhält der Kunde das Quartalsupdate auf dem Postweg – statt als Download – ist Epikur berechtigt, neben den Softwarepflegekosten ein Versandentgelt zu erheben.
- Der Kunde ist verpflichtet, das für ihn freigegebene Update schnellstmöglich zu installieren, um die Funktionalität des Produkts sicherzustellen. Für Nachteile, die sich aus der Nichtinstallation freigegebener Updates ergeben, übernimmt Epikur keine Haftung.
- Tritt ein Funktionsfehler auf, muss der Kunde den Fehler und seine Erscheinungsform (z. B. in der Software angezeigte Fehlermeldung, Angabe der Arbeitsschritte, die zum Fehler führten etc.) in Textform an Epikur übermitteln, sodass eine Überprüfung des Fehlers und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich sind.
- Der Kunde hat Anspruch auf kostenfreie technische telefonische Unterstützung (Support) im Rahmen des Softwarepflegevertrags, sofern eine Fehlfunktion gegeben ist, deren originäre Ursache in der Software begründet liegt.
- Für kostenpflichtige Unterstützung (Kundenbetreuung), die auf Wunsch des Kunden erbracht wird, ohne dass originär eine Fehlfunktion des Produkts gegeben ist, kann Epikur Serviceentgelte in Rechnung stellen. Dazu zählen z.B. die Behebung von Hardware-Software-Konflikten aufgrund fehlerhafter Installation durch den Kunden, die Unterstützung anlässlich der Erstellung der Quartalsabrechnung, die Erstellung von Vorlagen.
- Die Mitarbeiter der Kundenbetreuung weisen den Kunden nach Feststellung eines kostenpflichtigen Sachverhalts fernmündlich oder mittels eines Angebotes in Textform darauf hin, dass die von ihm gewünschte Unterstützung nicht kostenfrei im Rahmen des Softwarepflegevertrags erfolgt. Am Ende der Unterstützung wird der Kunde zumindest fernmündlich über die tatsächlichen Kosten der Maßnahme informiert.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Hardware und Software sowie deren Umgebungsbedingungen den von Epikur aktuell vorgegebenen Systemanforderungen (siehe https://www.epikur.de/systemanforderungen/) entsprechen. Epikur leistet keine technische Unterstützung für dort nicht empfohlene Geräte.
- Anlässlich der Veröffentlichung von Betriebssystemaktualisierungen für Windows, macOS oder Linux, wird Epikur das Produkt anpassen und den Kunden in Textform (per E-Mail oder auf der Epikur-Website) informieren, sobald das Produkt entsprechend modifiziert freigegeben wurde.
- Für Nachteile, die dem Kunden daraus erwachsen, dass er eine Betriebssystemaktualisierung ohne Produktfreigabe seitens Epikurs durchführt, übernimmt Epikur keine Haftung.
- Der Kunde benennt spätestens im Zeitpunkt der Produktlieferung fachkundige Ansprechpartner, die Fragen zu organisatorischen und technischen Praxisbesonderheiten verbindlich und zutreffend beantworten können.
- Alle Urheberrechte und Nutzungsrechte am Inhalt der Software, ihrer Module und Dokumentationen liegen bei Epikur, soweit nichts Abweichendes in Textform bestimmt wird.
- Verletzt der Kunde seine Pflichten, z. B. dadurch, dass er unbefugt die Software ganz oder teilweise, unentgeltlich oder entgeltlich zur Nutzung an einen Dritten weitergibt oder ohne Einwilligung von Epikur das Produkt oder dessen Teile, Verfahren oder Ideen zur Erstellung eigener Software unmittelbar oder mittelbar verwendet, behält sich Epikur vor, eine den Umständen nach angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 25.000,00 EUR geltend zu machen.
- Der Kunde ist sich bewusst, dass er regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Tag eine Sicherung sämtlicher Daten auf einem geeigneten Datenträger zwecks Vermeidung eines Datenverlusts durchzuführen hat. Die Datensicherung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
Haftung für Mängel
- Die Herstellung der Produkte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass es unmöglich ist, Fehler der Produkte unter allen Anwendungsbedingungen und -umständen grundsätzlich auszuschließen.
- Epikur gewährleistet, dass die Produkte in den Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind.
- Die technischen Daten und Beschreibungen in den Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn diese von Epikur in Textform bestätigt wurden. Epikur übernimmt keinerlei Haftung für Angaben Dritter in Katalogen, Datenblättern oder ähnlichen Publikationen.
- Ansprüche wegen Mängeln gegen Epikur unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt Epikur in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
- Im Mängelfall hat Epikur die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden Eigentum von Epikur.
- Falls Epikur einen Mangel nicht innerhalb einer angemessen, in Textform gesetzten Frist beseitigt, ist der Kunde berechtigt, die Rückabwicklung des Vertrags oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
- Im Fall der Nachbesserung trägt Epikur die Kosten für den Arbeitsaufwand. Alle sonstigen Kosten, insbesondere Transport- oder Anlieferungskosten für ein Ersatzprodukt, gehen zu Lasten des Kunden, soweit diese Kosten nicht außer Verhältnis zum Auftragswert stehen oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
- Für normale Abnutzung oder den Verschleiß des Produkts übernimmt Epikur keine Haftung. Auch haftet Epikur nicht für Funktionsstörungen, die durch Elektrostatik, andere Geräte oder Spannungsschwankungen eintreten.
- Die Mängelhaftung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert oder selbstständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder unter Bedingungen eingesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Maßnahmen oder Umstände nicht ursächlich für den Mangel sind.
- Schäden an Produkten, die auf kundenseitige Bedienungsfehler der Hard- oder Software zurückzuführen sind, unterliegen nicht der Mängelhaftung. Epikur behält sich vor, dem Kunden bei Feststellung unberechtigter Ansprüche auf Mängelhaftung die Kosten für die Überprüfung, insbesondere Vor-Ort-Service, Anfahrts- und Arbeitskosten, in Rechnung zu stellen.
- Die Mängelhaftung entfällt ebenfalls, wenn ohne eine durch Epikur in Textform erteilte Zustimmung technische Originalzeichen, Aufkleber oder ähnliches vom Kunden geändert oder beseitigt werden.
- Im Fall der Rücksendung gelten die jeweils gültigen Preise, Service- und Reklamationsbedingungen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Fall der Mängelhaftung vorliegt, werden dem Kunden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den geltenden Preisen in Rechnung gestellt.
- Softwarefehler oder Softwarefehlfunktionen unterliegen, soweit diese von Epikur weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, nicht der Mängelhaftung. Das gilt insbesondere für Komfortfunktionen, also Funktionen, die nicht Gegenstand der Zertifizierung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung anlässlich der Zulassung als Praxisverwaltungssystem sind. Jegliche Schadensersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Sofern ein Vor-Ort-Service vereinbart wurde, gilt die angegebene Frist als voraussichtliche Reaktionszeit. Falls nichts anderes in Textform vereinbart wurde, gilt der Vor-Ort-Service nur am Erfüllungsort.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter, Dekompilierung
- Epikur übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Epikur unverzüglich über alle Ansprüche in Kenntnis zu setzen, die aus diesem Grund erhoben werden.
- Soweit die Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, stellt der Kunde Epikur von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend machen. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
- Die Rückübersetzung der überlassenen Software in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der Software (z. B. Reverse-Engineering) sind unzulässig. Dies gilt auch für Programmbestandteile, die in un- oder prekompilierter Form (Abfrage- oder Scriptsprachen) vorliegen oder zugänglich sind.
Haftung für Schäden
- Epikur haftet nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Epikur haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn.
- Eine Haftung Epikurs für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für Schäden, die Epikur, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen Epikurs vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. Dies sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).
- Eine persönliche Haftung von Epikur-Mitarbeitern, die als Erfüllungsgehilfen für Epikur tätig wurden/werden, ist ausgeschlossen.
Laufzeit und Kündigung Softwarepflegevertrag
- Die Mindestlaufzeit des Softwarepflegevertrags beträgt ein Jahr auf Ablauf des 31. Dezembers des Jahres, der auf das Jahr folgt, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Ohne fristgemäße Kündigung verlängert sich der Softwarepflegevertrag am 1. Januar jeweils um ein weiteres Jahr.
- Der Softwarepflegevertrag kann von beiden Seiten in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember eines jeden Jahres fristgemäß gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss demnach spätestens am 30.09. des jeweiligen Kalenderjahrs eingegangen sein.
- Erweiterungen der Lizenz, Schnittstellen, Serviceverträge oder sonstige Ergänzungen sind/werden mit dem Softwarepflegevertrag verbunden und unterliegen insofern denselben Kündigungsfristen und -bedingungen wie der Softwarepflegevertrag.
- Nach Ende des Softwarepflegevertrags darf die Lizenz vom Kunden nicht mehr im Produktivbetrieb eingesetzt werden, es sei denn, es wird in Textform etwas Abweichendes vereinbart.
Allgemeine Bestimmungen
- Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Epikur, einschließlich etwaiger deliktischer Ansprüche, ist Berlin. Epikur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Satz 1 gilt nur gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen.
- Erfüllungsort für die sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten einschließlich der Zahlungsverpflichtung des Kunden ist Berlin. Satz 1 gilt nur gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Der Kunde und Epikur sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse über Geschäftsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.
- Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Epikur ist unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen berechtigt, firmen- und personenbezogene Daten des Kunden für interne Verwaltungsvorgänge zu speichern und zu verarbeiten.
- Mit Unterzeichnung des Angebots erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten. Epikur behandelt gespeicherte Daten oder Informationen – unabhängig ihrer Art – gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie sonstigen geltenden Normen.
- Die Vertragsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (= UN-Kaufrecht) oder anderer Normen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen.
- Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Telematikinfrastruktur (AGB-TI)
Gegenstand der Vereinbarung
Die Epikur Software GmbH & Co. KG, Franklinstraße 26 a, 10587 Berlin (nachfolgend „Epikur“) bietet als Whole-Sales-Partner der KoSyMa GmbH Beteiligten im Gesundheitswesen (nachfolgend „Kunde“) Hardware zum Kauf, den VPN-Zugangsdienst und SIS (nachfolgend „Dienst“) der KoSyMa GmbH sowie Wartung bzw. Supportdienstleistungen zur Nutzung an. Der Dienst ermöglicht einen Zugang zur und die Nutzung der Telematikinfrastruktur (nachfolgend „TI“), um Daten und Informationen zwischen den an der TI Teilnehmenden sicher auszutauschen. Weiterhin stellen im Dienst Dritte entgeltliche und unentgeltliche Informationen und sonstige Inhalte (Drittleistungen) zur Verfügung. Für die Erfüllung der Leistung bedient sich Epikur ggf. Dritter. Epikur erbringt die Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Der VPN-Zugangsdienst, SIS und dessen Support wird von der KoSyMa GmbH bereitgestellt. Epikur vermittelt lediglich den Vertrag zwischen dem Kunden und der KoSyMa GmbH und den Zugang zum Dienst. Epikur kann die AGB ändern, insofern dies sachlich gerechtfertigt ist und den Kunden nicht unzumutbar belastet. Eine Änderung wird dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Ändert Epikur die AGB zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Epikur weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, werden die Änderungen der AGB wirksam. Im Übrigen gelten die Besonderen Geschäfts- und Sicherheitsbedingungen – Telematikinfrastruktur (Be-GSB-TI) sowie die AGB der Epikur.Zustandekommen der Vereinbarung
Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und Epikur kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch die tatsächliche Bereitstellung der Leistung mit Bezug auf das vom Kunden an Epikur übersandte Bestellformular zustande. Wenn der Kunde das Bestellformular elektronisch ausfüllt und übermittelt, stimmt der Kunde zu, dass das Zustandekommen der Vereinbarung keine Schriftform erfordert. Mit der Bestellung vermittelt Epikur dem Kunden den Anschluss an den VPN-Zugangsdienst der KoSyMa GmbH. Für die Nutzung des Dienstes schließt der Kunde einen Vertrag mit der KoSyMa GmbH, welcher durch den Anschluss an den Dienst (Bereitstellung der Leistung) zustande kommt und den AGB der KoSyMa GmbH unterliegt.Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüberhinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Bei Einrichtung der Option „SIS-Power“ nachträglich zur Erstinstallation berechnet Epikur eine einmalige Konfigurationspauschale von 60,-€ zzgl. USt. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist Epikur berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit Epikur wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde Epikur von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei Epikur anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch Epikur. Epikur veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an Epikur übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist nicht gestattet, das Nutzungsrecht an den Geräten oder die Nutzung des Dienstes Dritten ohne Einwilligung der Epikur anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob dieses entgeltlich oder unentgeltlich geschieht. Der Kunde ist Alleinschuldner der Nutzungsentgelte, die durch die Inanspruchnahme des Dienstes entstanden sind, auch wenn diese durch die Nutzung Dritter anfallen und Epikur die Einwilligung für die Nutzung durch einen Dritten erklärt hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung seines Dienstes durch einen Dritten nicht zugerechnet werden kann. Der Kunde stellt Epikur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine unbefugte Nutzung entstehen.Maßnahmen zur Sicherung des Betriebs
Epikur behält sich vor, technische und organisatorische Maßnahmen, die zur Sicherung des ordentlichen und bestimmungsgemäßen Betriebes des Dienstes und der Hardware erforderlich sind, zu ergreifen und durchzuführen.Leistungsbewirkung durch Dritte
Der Kunde willigt ein, dass Epikur berechtigt ist, die geschuldeten Leistungen durch Dritte zu bewirken, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.Eigentumsvorbehalt
Epikur behält das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Kommt der Kunde mit seinen vertraglichen Pflichten in Verzug, insbesondere im Fall von Zahlungen, ist Epikur berechtigt, Herausgabe der gelieferten Gegenstände zu verlangen und der Kunde zur Herausgabe der Gegenstände verpflichtet. In dem Herausgabeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, Epikur erklärt dies ausdrücklich in Textform. Eine Be- und Verarbeitung der gelieferten Gegenstände erfolgt stets im Namen und im Auftrag von Epikur. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die Epikur nicht gehören, so erwirbt Epikur an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Epikur gelieferten Gegenstände zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung. Für die durch die Verbindung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Der Kunde erwirbt über die ihm ausdrücklich schriftlich eingeräumten Nutzungsrechte hinaus keine Rechte am Dienst. Sollten aus irgendwelchen Gründen Rechte für den Kunden entstehen, die über die vertraglich zugesicherten Rechte hinausgehen, so tritt er diese uneingeschränkt und unentgeltlich an Epikur ab. Übersteigt der Wert geleisteter Sicherheiten die Zahlungsansprüche Epikurs um mehr als 20 %, gibt Epikur auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Der Kunde darf die gelieferten Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum von Epikur hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, Epikur bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit Epikur seine Rechte an den Gegenständen wahrnehmen kann.Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung für wiederkehrende Leistungen, z. B. Nutzung des Dienstes oder SIS-Power, erfolgt grundsätzlich zu Beginn des Quartals, in dem die Leistung erbracht wird. Wahlweise kann eine jährliche Zahlung vereinbart werden. Die Zahlung des fälligen Entgelts erfolgt über die zwischen Kunde und Epikur vereinbarte Zahlungsart, i. d. R. durch Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren wird der Kunde dem auf dem Bestellformular genannten Gläubiger hierzu ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen und während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde Epikur umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Basislastschriftmandat. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, ist Epikur berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst sofort zu sperren und/oder die Vereinbarung fristlos zu kündigen; ausgenommen hiervon ist der Fall eines begründeten Widerspruches gegen die Lastschrift. Kosten für nicht einziehbare Forderungen gehen zu Lasten des Kunden. Zwischen dem Kunden und Epikur wird vereinbart, dass eine unbegründete Sperre des Dienstes durch Epikur keine Schadenersatzansprüche des Kunden begründen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, lediglich dann berechtigt, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von Epikur anerkannt wurde oder unstrittig ist. Ein Zurückbehaltungsrecht darf durch den Kunden nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben, die Zahlungspflicht des Kunden begründenden Vertragsverhältnis beruht. Auf Wunsch ist gegen ein Entgelt die Zahlung per Rechnung möglich. Epikur kann das dafür vom Kunden monatlich zu zahlenden Entgelt erhöhen. Preiserhöhungen für alle Leistungen sind jederzeit möglich und werden einen Monat, nachdem sie dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden, wirksam. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden bis zum Wirksamwerden der Änderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Epikur weist den Kunden auf dieses Sonderkündigungsrecht hin.Beanstandungen
Beanstandungen mit Bezug auf die Rechnungslegung sind vom Kunden innerhalb von sechs Wochen nach dem Zugang der Rechnung gegenüber Epikur schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.Haftung / Gewährleistung
Epikur haftet für Vermögensschäden, die von Epikur auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den Regelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). Epikur haftet nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Epikur haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung Epikurs für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für Schäden, die Epikur, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen Epikurs vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. Dies sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von Epikur-Mitarbeitern oder Dritten, die als Erfüllungsgehilfen o. ä. für Epikur tätig wurden/werden, ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängeln gegen Epikur unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt Epikur in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Epikur, ihre Lieferanten oder Lizenzgeber sichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Epikur haftet nicht für über den Dienst übermittelte fremde Inhalte oder ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder sonstiger Dritter.Datenschutz
Epikur verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellbearbeitung sowie Nutzung des Dienstes und Zahlungsabwicklung erforderlichen persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben von Epikur oder von im Auftrag und nach Weisung von Epikur tätigen Dritten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gelöscht werden. Die für die Leistungserbringung notwendigen Daten werden gegebenenfalls an Dritte, wie Dienstleistungspartner, weitergegeben. Epikur ist darüber hinaus berechtigt, Dritte, wie Rechtsanwaltskanzleien und Inkassounternehmen, mit der Einziehung von Forderungen zu beauftragen und diesen die zur Einziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden mitzuteilen.Laufzeit der Vereinbarung, Kündigung
Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten erstmalig zum Ende der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für den fristgemäßen Zugang der Kündigungserklärung ist der Zugang beim Empfänger. Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Bei Praxisaufgabe wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten auf den geplanten Zeitpunkt der Einstellung des Praxisbetriebes im Zusammenhang mit der Nutzung der TI eingeräumt. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform. Der Bescheid der KV, in dem die Aufhebung der Abrechnungsgenehmigung mitgeteilt wird, ist Epikur unverzüglich in Kopie zu übersenden. Sofern Epikur die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigt, kann Epikur ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 30 % der monatlichen Entgelte geltend machen, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin vom Kunden zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass Epikur kein Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist. Epikur behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.Schlussbestimmungen
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Geschäftssitz von Epikur als vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht, sofern nicht übergeordnetes Recht vorrangig ist. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, www.bundesnetzagentur.de) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Stand: Oktober 2018Allgemeine Geschäftsbedingungen – Telematikinfrastruktur (AGB-TI) der KoSyMa GmbH
Gegenstand der Vereinbarung
Die KoSyMa GmbH, Große Hub 7c, 65344 Eltville (nachfolgend „KoSyMa“) bietet zugangsberechtigten Beteiligten im Gesundheitswesen (nachfolgend „Kunde“) ihren VPNZugangsdienst und SIS (nachfolgend „Dienst“) sowie Supportdienstleistungen zur Nutzung an. Diesen Dienst und die Supportleistungen stellt KoSyMa ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Der Dienst ermöglicht einen Zugang zur und die Nutzung der Telematikinfrastruktur (nachfolgend „TI“), um Daten und Informationen zwischen den an der TI Teilnehmenden sicher auszutauschen. Weiterhin stellen im Dienst Dritte entgeltliche und unentgeltliche Informationen und sonstige Inhalte (Drittleistungen) zur Verfügung. Für die Erfüllung der Leistung bedient sich KoSyMa ggf. Dritter. KoSyMa erbringt die Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. KoSyMa kann die AGB ändern, insofern dies sachlich gerechtfertigt ist und den Kunden nicht unzumutbar belastet. Eine Änderung wird dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Ändert KoSyMa die AGB zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. KoSyMa weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung.Zustandekommen der Vereinbarung
Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und KoSyMa kommt zustande durch einen Auftrag, welcher der Kunde einem Whole-Sales-Partner der KoSyMa erteilt, der Whole-Sales-Partner an die KoSyMa übermittelt und durch die tatsächliche Bereitstellung der Leistung. Die Bereitstellung der Leistung erfolgt mit der Zuteilung einer gültigen Contract-ID für den Kunden und dem Anschluss an den Dienst.Whole-Sales-Partner
Die Whole-Sales-Partner der KoSyMa haben das Recht Kunden den Dienst der KoSyMa anzubieten. Diese Whole-Sales-Partner sind: Epikur Software GmbH & Co. KG, Berlin Ergosoft GmbH, Mannheim Hasomed GmbH, Magdeburg New Media Company GmbH & Co. KG, Oldenburg Psyprax GmbH, MünchenLeistungsbewirkung durch Dritte
Der Kunde willigt ein, dass KoSyMa berechtigt ist, die geschuldeten Leistungen durch Dritte zu bewirken, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. KoSyMa ist zugelassener Anbieter des VPN-Zugangsdienst und nutzt hierbei den bereits zugelassenen VPN-Zugangsdienst vom technischen Betreiber Arvato Systems Perdata GmbH nach.Anwendersupport
Der 1st Level Support/User Helpdesk für Kunde wird von KoSyMa durch seine Whole-Sales-Partner als Unterauftragnehmer bereitgestellt. Die Servicezeiten des 1st Level Supports/User Helpdesks sind von Montag bis Freitag – außer an bundesweit gesetzlichen Feiertagen – jeweils von mindestens 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Außerhalb der Servicezeiten stellt KoSyMa durch seinen Unterauftragnehmer Arvato Systems Perdata GmbH für Meldungen von Störungen und Notfälle des Dienstes einen User-Helpdesk zur Verfügung.Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüberhinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist KoSyMa berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit KoSyMa wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde KoSyMa von den Ansprüchen Dritter freistellen.Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist nicht gestattet, die Nutzung des Dienstes Dritten ohne Einverständnis der KoSyMa anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob dieses entgeltlich oder unentgeltlich geschieht. Der Kunde ist Alleinschuldner der Nutzungsentgelte, die durch die Inanspruchnahme des Dienstes entstanden sind, auch wenn diese durch die Nutzung Dritter anfallen und KoSyMa das Einverständnis für die Nutzung durch einen Dritten erklärt hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung seines Dienstes durch einen Dritten nicht zugerechnet werden kann. Der Kunde stellt KoSyMa von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine unbefugte Nutzung entstehen.Maßnahmen zur Sicherung des Betriebs
KoSyMa behält sich vor, technische und organisatorische Maßnahmen, die zur Sicherung des ordentlichen und bestimmungsgemäßen Betriebes des Dienstes und der Hardware erforderlich sind, zu ergreifen und durchzuführen.Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung der Entgelte erfolgt im Rahmen der mit dem Whole-Sales-Partner geschlossenen Verträge.Haftung / Gewährleistung
KoSyMa haftet für Vermögensschäden, die von KoSyMa auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den Regelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). KoSyMa haftet nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. KoSyMa haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung KoSyMas für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für Schäden, die KoSyMa, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen KoSyMas vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. Dies sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von KoSyMa-Mitarbeitern oder Dritten, die als Erfüllungsgehilfen o. ä. für KoSyMa tätig wurden/werden, ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängeln gegen KoSyMa unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt KoSyMa in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. KoSyMa, ihre Lieferanten oder Lizenzgeber sichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. KoSyMa haftet nicht für die über den Dienst übermittelten fremden Inhalte oder ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder sonstiger Dritter.Datenschutz
KoSyMa verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellbearbeitung sowie Nutzung des Dienstes und Zahlungsabwicklung erforderlichen persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben von KoSyMa oder von im Auftrag und nach Weisung von KoSyMa tätigen Dritten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gelöscht werden. Die für die Leistungserbringung notwendigen Daten werden gegebenenfalls an Dritte, wie Dienstleistungspartner, weitergegeben. KoSyMa ist darüber hinaus berechtigt, Dritte, wie Rechtsanwaltskanzleien und Inkassounternehmen, mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen und diesen die zur Einziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden mitzuteilen.Laufzeit der Vereinbarung, Kündigung
Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten erstmalig zum Ende der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für den fristgemäßen Zugang der Kündigungserklärung ist der Zugang beim Empfänger. Bei Kündigung durch den Kunden gelten entweder der Whole-Sales-Partner oder KoSyMa als Empfänger. Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn KoSyMa oder sein Unterauftragnehmer Arvato Systems Perdata GmbH die Anbieterzulassung der gematik verliert. Sollte KoSyMa beabsichtigen den Dienst künftig einzustellen, so wird KoSyMa den Kunden unverzüglich darüber informieren. Im Falle der Beendigung des Vertrages wird KoSyMa sicherstellen, dass Kunde mit dem Tag des Vertragsendes kein Zugriff auf die Telematikinfrastruktur über den Dienst der KoSyMa möglich ist. Auf Verlangen des Kunden wird KoSyMa den Kunden gegen Bezahlung eines angemessenen Entgeltes bei der Übergabe auf einen anderen Anbieter soweit erforderlich unterstützen. Bei Praxisaufgabe wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten auf den geplanten Zeitpunkt der Einstellung des Praxisbetriebes im Zusammenhang mit der Nutzung der TI eingeräumt. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform. Der Bescheid der KV, in dem die Aufhebung der Abrechnungsgenehmigung mitgeteilt wird, ist dem Whole-Sales-Partner oder KoSyMa unverzüglich in Kopie zu übersenden. Sofern KoSyMa die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigt, kann KoSyMa ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 30 % der monatlichen Entgelte geltend machen, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin vom Kunden zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass KoSyMa kein Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist. KoSyMa behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.Schlussbestimmungen
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Geschäftssitz von KoSyMa als vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht, sofern nicht übergeordnetes Recht vorrangig ist. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, www.bundesnetzagentur.de) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen. Stand: September 2018Allgemeine Geschäftsbedingungen Telematikinfrastruktur as a Service (AGB-TIaaS)
Gegenstand der Vereinbarung
Die Epikur Software GmbH & Co. KG, Franklinstraße 26 a, 10587 Berlin (nachfolgend „Epikur“) stellt dem Kunden entgeltlich die Nutzung von TI-Komponenten über den VPN-gestützten Zugriff auf ein Rechenzentrum zur Verfügung (nachfolgend „TIaaS“). Epikur stellt dem Kunden für den Zugriff die erforderliche gesicherte Datenverbindung zwischen seiner Einrichtung und dem Rechenzentrum auf Basis dieser AGB zur Verfügung.
Der Dienst ermöglicht einen Zugang zur und die Nutzung der Telematikinfrastruktur (nachfolgend „TI“), um Daten und Informationen zwischen den an der TI Teilnehmenden sicher auszutauschen. Weiterhin stellen im Dienst Dritte entgeltliche und unentgeltliche Informationen und sonstige Inhalte (Drittleistungen) zur Verfügung. Für die Erfüllung der Leistung bedient sich Epikur ggf. Dritter. Epikur erbringt die Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Epikur kann die AGB ändern, insofern dies sachlich gerechtfertigt ist und den Kunden nicht unzumutbar belastet. Eine Änderung wird dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Ändert Epikur die AGB zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Epikur weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, werden die Änderungen der AGB wirksam. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Epikur.
Zustandekommen der Vereinbarung
Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und Epikur kommt durch schriftliche Bestätigung seitens Epikur oder durch die tatsächliche Bereitstellung der in der vom Kunden an Epikur übersandten Bestellung genannten Leistungen zustande. Wenn der Kunde das Bestellformular elektronisch ausfüllt und übermittelt oder auf anderem Wege elektronisch bestellt, stimmt der Kunde zu, dass das Zustandekommen der Vereinbarung keine Schriftform erfordert.
Mitgeltende Vertragsdokumente im Rahmen der TIaaS
Das Angebot zu TIaaS im Einzelfall ist Teil jedes TIaaS-Einzelvertrags mit dem Kunden.
Leistungserbringung
Für die Erfüllung des Vertrags bedient sich Epikur ggf. Dritter, insbesondere auch Subunternehmern. Die Leistungen werden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbracht.
Epikur behält sich vor, den Leistungsumfang zu ändern, wenn diese Änderung erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn gesetzliche oder behördliche Vorgaben die Änderung vorsehen oder weil und insoweit die Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte Epikur nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die Epikur zu vertreten hat. Weiter kann die Änderung aufgrund einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fortschritt erforderlich sein, soweit sich daraus keine Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Dienste ergeben oder für den Kunden ohne zusätzliche Kosten ein alternativer Dienst zur Verfügung steht, der eine vergleichbare Leistung beinhaltet. Diese Änderungen wird Epikur dem Kunden 6 Wochen vorher schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt ab Wirksamwerden der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung wird auf das Kündigungsrecht hingewiesen. Epikur behält sich vor, das Produkt gegen Alternativprodukte auszutauschen, sofern mit diesen die vereinbarte Leistung gem. jeweils vereinbarter Bestellung ebenfalls erbracht wird. Epikur ist berechtigt, vom Kunden bestellte Produkte gegen gleich- oder höherwertigere Produkte zu substituieren.
Laufzeit der Vereinbarung, Kündigung
- Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit der Freischaltung des Dienstes beim Kunden und ist grundsätzlich unbefristet.
- Die Mindestlaufzeit im Kaufmodell beträgt vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung 24 Monate. Die Mindestlaufzeit im Mietmodell beträgt vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung 60 Monate.
- Beide Parteien haben das Recht, diese Vereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten erstmals zum Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit zu kündigen, soweit sich aus dem konkreten Angebot im Einzelfall nichts anderes ergibt. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Maßgeblich für den fristgemäßen Zugang der Kündigungserklärung ist der Zugang beim Empfänger. Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate. - Im Kaufmodell steht dem Kunden im Fall einer Praxisaufgabe unbeschadet der voranstehenden Bestimmungen ein Sonderkündigungsrecht mit einer vorherigen Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zu. Der Kunde hat Epikur die Praxisaufgabe nachzuweisen.
- Im Fall, dass der Kunde seine Praxis für einen längeren Zeitraum schließt (Elternzeit), kann der Leistungsbezug für diesen Zeitraum ausgesetzt werden. Der Bezug der vertragsgegenständlichen TIaaS wird für diesen Zeitraum deaktiviert. Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der vorübergehenden Deaktivierung.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Sofern Epikur die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigt, kann Epikur einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 30 % der monatlichen Entgelte geltend machen, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin vom Kunden zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass Epikur kein Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist. Epikur behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.
Installationsleistungen
- Epikur unterstützt den Kunden bei der Installation der vertragsgegenständlichen TIaaS.
- Epikur ist berechtigt, Installationsleistungen selbst oder durch Dritte vor Ort oder durch Fernwartungsdienste (z. B. auch telefonisch) erbringen zu lassen.
- Soweit vom Kunden beauftragt, schließt die Installation auch die Konfigurierung und Parametrisierung der vertragsgegenständlichen Dienste ein.
- Bei der Installation und Wartung werden Änderungen an bestehenden Einstellungen vorgenommen, die sicherheitsrelevant sein können. Dies könnte gegebenenfalls Auswirkungen auf die Sicherungsmechanismen des Kundensystems haben. Der Kunde hat in eigenem Interesse sicherzustellen und zu untersuchen, ob die vorgenommenen Änderungen im Einklang mit seiner sonstigen Sicherheitsarchitektur stehen, insbesondere Drittanbietersystemen wie von Firewall-Anbietern. Insbesondere liegt die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsarchitektur des Kunden als Ganzes nicht im Risikobereich Epikurs, der die Installation der von ihm angebotenen Leistungen ausführt bzw. ausführen lässt.
Verfügbarkeit; Unterbrechung des Dienstes; Anwendersupport
- Sofern nicht anderweitig etwas Spezielleres ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist, erfolgt die Bereitstellung des Zugangs zur TIaaS über das Rechenzentrum vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen.Epikur gewährleistet eine auf den Kalendermonat bezogene Verfügbarkeit der TI-Services zu 98 % am Übergabepunkt des Fachdienstes in die Telematikinfrastruktur. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit des TI-Services am Übergabepunkt des Fachdienstes zum Gebrauch durch den Endkunden. Übergabepunkt für die vertraglichen Leistungen ist der Routerausgang des von Epikur genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Endkunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Endkunden erforderlichen Hard- und Software sind nicht Gegenstand der vertragsgegenständlichen Leistung. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hardware oder Software auf Seiten des Endkunden ist Epikur nicht verantwortlich. Nicht verantwortlich ist Epikur auch für Leistungsausfälle, welche durch den Internetprovider oder die Infrastruktur des Endkunden begründet sind. Prozentwerte der Verfügbarkeit berechnen sich als (Gesamtzeit minus Gesamtausfallszeit) dividiert durch die Gesamtzeit Die Gesamtzeit ist jene Zeit, in der das System den Endkunden bereitgestellt wird, das ist Mo – So, 0 – 24 Uhr. Die Gesamtausfallszeit ist jene Zeit, die das System dem Endkunden ab dem Übergabepunkt nicht zur Verfügung steht. Ausfälle aufgrund von Wartungs- und Servicearbeiten werden nicht als Ausfallszeit gewertet.Außerdem werden jene Ausfallszeiten nicht angerechnet, die durch Ausfälle des Produktivsystems eines TI-Service-Produktzulassungsinhabers entstehen, sofern die Umstände, außerhalb des Verantwortungsbereiches von Epikur liegen. Alle hiermit definierten Leistungsvereinbarungen gelten nicht bei Fällen höherer Gewalt, vollständiger Rücksicherung der Daten (Laufzeit eines Updates eines Konnektors), Leitungsausfall oder vollständigem Energieausfall.
- Epikur ist berechtigt, den TIaaS-Dienst vorübergehend zu unterbrechen, einzuschränken oder dauerhaft einzustellen, sofern die Unterbrechung, Einschränkung oder die Einstellung des Dienstes aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, wegen höherer Gewalt, der Änderung gesetzlicher Vorgaben mit Auswirkung auf die Betriebssicherheit, aufgrund hoheitlicher Verfügungen, der Integrität des Dienstes, der des Datenschutzes oder der Informations- und Informationstechnischen Sicherheit oder für die Durchführung zwingend erforderlicher technischer Anpassungen oder Störungsbehebungen erforderlich ist.
- Die Erbringung von Supportleistungen ist im Übrigen in dem Angebot geregelt.
Systemvoraussetzungen für TIaaS beim Kunden
Der Kunde stellt auf eigenes Risiko sicher, dass am Einsatzort in seiner Einrichtung mindestens nachfolgend beschriebene Komponenten vorhanden und einsatzbereit sind. Die nachfolgend genannten Komponenten und Voraussetzungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Dienste im Bereich TIaaS von Epikur und sind vom Kunden gegebenenfalls gesondert zu bestellen und zu erwerben.
- Funktionierender Internetzugang mit mindestens 1 Mbit/Sec Up- und Download über einen VPN-fähigen Router
- Aktivierte und einsatzbereite SMC-B (Praxisausweis zur Registrierung und Anmeldung)
- Aktivierter und einsatzbereiter eHBA/eBA
- TI-fähiges Primärsystem
- Insofern nicht Teil des Angebots: TI-fähiges eHealth Kartenterminal inkl. gSMC-KT
Gewährleistung
- Epikur stellt dem Kunden die vertragsgegenständlichen Dienste für die Laufzeit der Vereinbarung in einem funktionsfähigen Zustand zur Nutzung bereit.
- Epikur übernimmt darüber hinaus keinerlei Garantien, es sei denn, diese wurden zwischen Epikur und dem Kunden ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Entsprechendes gilt für Leistungseigenschaften in Werbemitteln. Etwaige Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt Epikur in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Epikur, ihre Lieferanten oder Lizenzgeber sichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird.
- Mängel sind durch den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen gegenüber Epikur in Textform anzuzeigen.
- Epikur wird den angezeigten Mangel prüfen und im Fall eines begründeten Mangels nacherfüllen. Die Art der Nacherfüllung steht im Ermessen von Epikur und kann in der Beseitigung des Mangels bzw. der Nachlieferung bestehen.
- Epikur ist berechtigt, mindestens drei (3) Nacherfüllungsversuche vorzunehmen.
- Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt erst vor, wenn Epikur ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung hatte, ohne dass die vertragsgegenständlichen Dienste vertragsgemäß genutzt werden können.
- Ansprüche wegen Mängeln gegen Epikur unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar.
- Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsrechte zu bzw. Epikur haftet nicht für Mängel, die auf einem Bedienungsfehler des Kunden oder durch von Epikur nicht genehmigte Änderungen der Einsatz- oder Ablaufumgebung, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Einwirkungen, die nicht durch Epikur oder von ihm beauftragte Dritte vorgenommen wurden.
Rechte und Pflichten des Kunden, Mitwirkungsobliegenheiten
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass er sämtliche Betriebsanleitungen und Installationshinweise beachtet.
- Der Kunde stellt bei Inbetriebnahme des Dienstes sicher, dass sämtliche Bestandsgeräte in seiner Einrichtung, die mit TIaaS verbunden werden sollen, VPN-fähig sind.
- Die Verbindung der Einrichtung des Kunden mit dem Rechenzentrum über das Internet wird mittels einer VPN-Verbindung abgesichert. Zur Netzwerksicherheit bietet Epikur dem Kunden eine Absicherung dieses Online-Zugangs durch eine UTM-Lösung als IT-Security-Produkt inkl. Hardware an. Der Umfang der insgesamt vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der vom Kunden bestellten Leistungen sowie aus den besonderen Geschäftsbedingungen zur UTM-Lösung, abrufbar unter https://www.epikur.de/agb/#utm.
- Für den Zugriff über die gesicherte Datenverbindung hat der Kunde sicherzustellen, dass nur Personen innerhalb seiner Einrichtung, die hinreichend qualifiziert und von ihm autorisiert sind, Zugriff auf die Datenverbindung haben.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und entsprechend seiner Pflichten sicherzustellen, dass diese vor unbefugtem Zugriff und/oder unbefugter Offenlegung geschützt sind.Dies gilt nicht, sofern der Kunde Leistungen von von Epikur beauftragten Drittdienstleistern im Rahmen des technischen Supports in Anspruch nimmt und hierbei die beauftragten Dienstleister Zugriff auf die gesicherte Datenverbindung erhalten. Epikur haftet unbeschadet der Haftungsregelungen in diesen Geschäftsbedingungen und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht für Schäden des Kunden, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
- Im Fall von geänderten Zulassungsvorgaben oder sonstiger behördlicher Vorgaben für den Einsatz von TI und TIaaS stellt der Kunde sicher, diese Vorgaben umzusetzen, sofern sich die geänderten Zulassungsvorgaben oder sonstiger behördlicher Vorgaben auf die interne Organisation des Kunden beziehen.
- Epikur wird dem Kunden im Fall einer für Epikur offensichtlich gewordenen Verletzung der voranstehenden Pflichten unter Fristsetzung auf deren Einhaltung in Textform (z. B. per E-Mail) hinweisen. Kommt dem der Kunde trotz Hinweis nach Ablauf der Frist nicht nach, ist Epikur berechtigt, den Kunden für die Dienste nach diesen Bestimmungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
- Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist Epikur berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit Epikur wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde Epikur von den Ansprüchen Dritter freistellen.
- Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei Epikur anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch Epikur. Epikur veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an Epikur übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.
Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist nicht gestattet, das Nutzungsrecht an den Geräten oder die Nutzung des Dienstes Dritten ohne Einwilligung der Epikur anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob dieses entgeltlich oder unentgeltlich geschieht. Der Kunde ist Alleinschuldner der Nutzungsentgelte, die durch die Inanspruchnahme des Dienstes entstanden sind, auch wenn diese durch die Nutzung Dritter anfallen und Epikur die Einwilligung für die Nutzung durch einen Dritten erklärt hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung seines Dienstes durch einen Dritten nicht zugerechnet werden kann. Der Kunde stellt Epikur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine unbefugte Nutzung entstehen.
Maßnahmen zur Sicherung des Betriebs
Epikur behält sich vor, technische und organisatorische Maßnahmen, die zur Sicherung des ordentlichen und bestimmungsgemäßen Betriebes des Dienstes und der Hardware erforderlich sind, zu ergreifen und durchzuführen.
Eigentumsvorbehalt
Epikur behält das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Kommt der Kunde mit seinen vertraglichen Pflichten in Verzug, insbesondere im Fall von Zahlungen, ist Epikur berechtigt, Herausgabe der gelieferten Gegenstände zu verlangen und der Kunde zur Herausgabe der Gegenstände verpflichtet. In dem Herausgabeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, Epikur erklärt dies ausdrücklich in Textform. Eine Be- und Verarbeitung der gelieferten Gegenstände erfolgt stets im Namen und im Auftrag von Epikur. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die Epikur nicht gehören, so erwirbt Epikur an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Epikur gelieferten Gegenstände zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung. Für die durch die Verbindung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Der Kunde erwirbt über die ihm ausdrücklich schriftlich eingeräumten Nutzungsrechte hinaus keine Rechte am Dienst. Sollten aus irgendwelchen Gründen Rechte für den Kunden entstehen, die über die vertraglich zugesicherten Rechte hinausgehen, so tritt er diese uneingeschränkt und unentgeltlich an Epikur ab. Übersteigt der Wert geleisteter Sicherheiten die Zahlungsansprüche Epikurs um mehr als 20 %, gibt Epikur auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Der Kunde darf die gelieferten Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum von Epikur hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, Epikur bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit Epikur seine Rechte an den Gegenständen wahrnehmen kann.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung für wiederkehrende Leistungen erfolgt grundsätzlich zu Beginn des Quartals, in dem die Leistung erbracht wird. Wahlweise kann eine jährliche Zahlung vereinbart werden. Die Zahlung des fälligen Entgelts erfolgt über die zwischen Kunde und Epikur vereinbarte Zahlungsart, i. d. R. durch Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren wird der Kunde dem auf dem Bestellformular genannten Gläubiger hierzu ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen und während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde Epikur umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Basislastschriftmandat. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, ist Epikur berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst sofort zu sperren und/oder die Vereinbarung fristlos zu kündigen; ausgenommen hiervon ist der Fall eines begründeten Widerspruches gegen die Lastschrift. Kosten für nicht einziehbare Forderungen gehen zu Lasten des Kunden. Zwischen dem Kunden und Epikur wird vereinbart, dass eine unbegründete Sperre des Dienstes durch Epikur keine Schadenersatzansprüche des Kunden begründen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, lediglich dann berechtigt, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von Epikur anerkannt wurde oder unstrittig ist. Ein Zurückbehaltungsrecht darf durch den Kunden nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben, die Zahlungspflicht des Kunden begründenden Vertragsverhältnis beruht. Auf Wunsch ist gegen ein Entgelt die Zahlung per Rechnung möglich. Epikur kann das dafür vom Kunden monatlich zu zahlenden Entgelt erhöhen. Preiserhöhungen für alle Leistungen sind jederzeit möglich und werden einen Monat, nachdem sie dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden, wirksam. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden bis zum Wirksamwerden der Änderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Epikur weist den Kunden auf dieses Sonderkündigungsrecht hin.
Beanstandungen
Beanstandungen mit Bezug auf die Rechnungslegung sind vom Kunden innerhalb von sechs Wochen nach dem Zugang der Rechnung gegenüber Epikur schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
Haftung
Epikur haftet für Vermögensschäden, die von Epikur auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den Regelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). Epikur haftet nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Epikur haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung Epikurs für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für Schäden, die Epikur, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen Epikurs vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. Dies sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von Epikur-Mitarbeitern oder Dritten, die als Erfüllungsgehilfen o. ä. für Epikur tätig wurden/werden, ist ausgeschlossen. Epikur haftet nicht für über den Dienst übermittelte fremde Inhalte oder ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder sonstiger Dritter.
Epikur haftet nicht für Störungen und Ausfälle des Dienstes beim Kunden, die auf einem Ausfall des Dienstes von einem TI-Zulassungsinhaber zurückzuführen sind und welche außerhalb der Vertragspflichten des Epikurs liegen.
Datenschutz
Epikur verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellbearbeitung sowie Nutzung des Dienstes und Zahlungsabwicklung erforderlichen persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben von Epikur oder von im Auftrag und nach Weisung von Epikur tätigen Dritten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gelöscht werden. Die für die Leistungserbringung notwendigen Daten werden gegebenenfalls an Dritte, wie Dienstleistungspartner, weitergegeben. Epikur ist darüber hinaus berechtigt, Dritte, wie Rechtsanwaltskanzleien und Inkassounternehmen, mit der Einziehung von Forderungen zu beauftragen und diesen die zur Einziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden mitzuteilen.
Schlussbestimmungen
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Geschäftssitz von Epikur als vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht, sofern nicht übergeordnetes Recht vorrangig ist. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Der Kunde kann im Fall eines Streits über die in § 47a TKG genannten Fälle einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn, www.bundesnetzagentur.de) zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen.
[Stand: August 2023]
Besondere Geschäftsbedingungen UTM-Lösung
Vertragsgegenstand und -abschluss
Die Epikur Software GmbH & Co. KG, Franklinstraße 26 a, 10587 Berlin (nachfolgend „Epikur“) bietet den Vertragspartnern, den beteiligten Unternehmen, Praxen im Gesundheitswesen als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) unter anderem Hardware zum Kauf oder zur Miete sowie Betrieb und Wartung und Supportdienstleistungen (zusammen: UTM-Lösung) anlässlich ihrer Leistungserbringung und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, zum Zweck der bestmöglichen Umsetzung der Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V beim Kunden, an. Die in der IT-Sicherheitsrichtlinie festgelegten Anforderungen werden jährlich an den Stand der Technik und an das Gefährdungspotenzial von Gesetzes wegen angepasst (§ 75 b Abs. 2 SGB V). Die KBV bzw. KZBV kann während des laufenden Vertragsverhältnisses gegebenenfalls Änderungen an den jeweiligen IT-Sicherheitsrichtlinien vornehmen, sodass für den Kunden erbrachte Leistungen der IT-Sicherheit gegebenenfalls nicht mehr den jeweiligen in der Neufassung der IT-Sicherheitsrichtlinie festgelegten Anforderungen entsprechen. Epikur ist nicht verpflichtet, die Leistungen der IT-Sicherheit unentgeltlich an die jeweils geänderten Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie anzupassen. Ergänzend gelten die für die jeweiligen Vertragsprodukte geltenden Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller. Gegenstand dieser Vereinbarung ist neben dem Hardwareprodukt zudem der Vertrieb, der Betrieb und die Wartung einer Hardware-Firewall (der Hardware) mittels Remotemanagements (im Folgenden auch Dienst genannt). Der Leistungsumfang im Einzelnen bleibt einem konkreten Angebot vorbehalten. Der Vertrag kommt durch Angebot des Kunden und Annahme durch Epikur oder die tatsächliche Bereitstellung der Leistung durch Epikur zustande. Wenn der Kunde ein Bestellformular elektronisch ausfüllt und übermittelt oder auf anderem Weg elektronisch bestellt, stimmt der Kunde zu, dass das Zustandekommen der Vereinbarung keine Schriftform erfordert.Leistungserbringung
Für die Erfüllung des Vertrags bedient sich Epikur ggf. Dritter, insbesondere auch Subunternehmern. Die Leistungen werden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbracht. Dies gilt sowohl bezüglich der Bereitstellung der Hardware-Firewall als auch bezüglich Vertriebs, Betriebs und Wartung dieser mittels Managementsystems. Epikur behält sich vor, den Leistungsumfang zu ändern, wenn diese Änderung erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn gesetzliche oder behördliche Vorgaben die Änderung vorsehen oder weil und insoweit die Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte Epikur nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die Epikur zu vertreten hat. Weiter kann die Änderung aufgrund einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fortschritt erforderlich sein, soweit sich daraus keine Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Dienste ergeben oder für den Kunden ohne zusätzliche Kosten ein alternativer Dienst zur Verfügung steht, der eine vergleichbare Leistung beinhaltet. Diese Änderungen wird Epikur dem Kunden 6 Wochen vorher schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt ab Wirksamwerden der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung wird auf das Kündigungsrecht hingewiesen. Epikur behält sich vor, das Produkt gegen Alternativprodukte auszutauschen, sofern mit diesen die vereinbarte Leistung gem. jeweils vereinbarter Leistungsbeschreibung ebenfalls erbracht wird. Epikur ist berechtigt, vom Kunden bestellte Produkte gegen gleich- oder höherwertigere Produkte zu substituieren.Laufzeit der Vereinbarung | Kündigung
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können beide Seiten das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Quartalsende kündigen. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, verlängert er sich – wenn nicht etwas anderes vereinbart ist – nach Ende der Laufzeit jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bezüglich der Laufzeit und/oder der Kündigungsrechte sind ggf. einem separat erfolgten Angebot zu entnehmen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Sofern Epikur die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigt, kann Epikur ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 30 % der monatlichen Entgelte geltend machen, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin vom Kunden zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass Epikur kein Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist. Epikur behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor. Kündigungen bedürfen der Textform. Da der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, steht ihm ein Verbraucherwiderrufsrecht nicht zu.Service- und Supportleistungen
Soweit Serviceleistungen Teil des Vertragsgegenstands sind, ergibt sich ihr Umfang aus dem jeweiligen Angebot im Einzelfall. Soweit Epikur Leistungen des First-Level-Supports erbringt, können diese auch per telefonischer Hilfeleistung oder per Fernwartung erfolgen. Der Endkunde ist zur Mitwirkung bei der Problemanalyse und -lösung verpflichtet, das bedeutet mindestens eine Erreichbarkeit eines Mitarbeiters des Endkunden am Standort der Firewalls.Lieferzeiten | Lieferung
Lieferzeiten und –termine stellen keine Fixgeschäfte dar. Zugesagte Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung. Unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Epikur oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist mit Ausnahme der Vorsatzhaftung und bei Fixgeschäften ausgeschlossen. Epikur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von Epikur zu vertreten ist. Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Epikur ist zu Teillieferungen und Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre von Epikur liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von Epikur nicht zu vertreten, wenn diese während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über; Epikur behält das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.Bereitstellung von Hardware
Die im Rahmen der UTM-Lösung gemäß der Leistungsbeschreibung bereitgestellte Hardware geht bei Auswahl des Kaufmodells mit Übergabe in das Eigentum des Kunden über. Die Hardware ist vom Kunden im Rahmen der Vertragslaufzeit ausschließlich im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen und einzusetzen und darf, um die Gefahr von Sicherheitsbeeinträchtigungen zu vermeiden, in diesem Zeitraum nicht zu anderen, insbesondere nicht zu vertragswidrigen Zwecken eingesetzt werden. Der Kunde darf an der Hardware-Firewall keine technischen Änderungen durch Einwirken auf die Firmware vornehmen. Ausgenommen hiervon sind auch nicht die durch den Hersteller freigegebenen Updates der Firmware. Die nach Ablauf der Vertragslaufzeit im Eigentum des Kunden verbleibende Hardware kann aufgrund der mit Vertragslaufzeit endenden Betriebslizenz der Firewall nicht vollumfänglich im bisherigen Umfang genutzt werden.Zusatzbedingungen im Fall der Gerätemiete
Erwirbt der Kunde die Geräte zur Miete, so gelten ergänzend die folgenden Bedingungen: Die Mietgegenstände verbleiben über die gesamte Vertragslaufzeit im Eigentum von Epikur. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen oder zu verändern. Die Mietgegenstände mit sämtlichem Zubehör sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Vertrages auf eigene Kosten und Gefahr an Epikur zurückzusenden. Der Kunde haftet gegenüber Epikur für Verluste, Schäden und Veränderungen an den Mietgegenständen. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Rücksendung nach Vertragsbeendigung. Die Nutzung hat gebrauchsüblich und sorgfältig zu erfolgen. Der sorgsame Gebrauch beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, den Betrieb in ausreichend belüfteten und temperierten Räumen sowie an einer einwand- und störungsfreien Stromquelle.Installation und Mitwirkungspflicht des Kunden bei der Installation
Epikur ist berechtigt, Installationsleistungen selbst oder durch Dritte vor Ort oder durch Fernwartungsdienste (z. B. auch telefonisch) erbringen zu lassen. Der Kunde unterstützt Epikur bei der Installation, indem er insbesondere sicherstellt, dass mindestens ein Mitarbeiter zum Zeitpunkt des vereinbarten Installationstermins vor Ort persönlich und telefonisch erreichbar ist. Bei der Installation und Wartung werden Änderungen an bestehenden Einstellungen vorgenommen, die sicherheitsrelevant sein können. Dies könnte gegebenenfalls Auswirkungen auf die Sicherungsmechanismen des Kundensystems haben. Der Kunde hat in eigenem Interesse sicherzustellen und zu untersuchen, ob die vorgenommenen Änderungen im Einklang mit seiner sonstigen Sicherheitsarchitektur stehen, insbesondere Drittanbietersystemen wie von Firewall-Anbietern. Insbesondere liegt die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsarchitektur des Kunden als Ganzes nicht im Risikobereich Epikurs, die die Installation der von ihr angebotenen Leistungen ausführt bzw. ausführen lässt.Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Epikur zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er Epikur insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf seine IT-Infrastruktur ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal zur Unterstützung Epikurs zur Verfügung steht. Erbringt der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nur unzureichend, so kann dies zu Störungen in der Leistungserbringung Epikurs führen und berechtigt Epikur zur Zurückbehaltung seiner Leistungen, bis die Mitwirkungspflichten des Kunden vollständig und mangelfrei erbracht sind. Für die Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich, um auf Leistungen Epikurs zuzugreifen. Der Kunde hat die gelieferte Hardware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung der Hardware nicht innerhalb von 4 Werktagen ab Eingang bei Epikur erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Der Kunde hat die Funktionalität seines Systems nach Installation unverzüglich auf Vollständigkeit und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung der Software nicht innerhalb von 14 Werktagen ab Eingang bei Epikur erfolgt, gilt die Installation der Software als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Jegliche Rücksendungen von Hardware sind Epikur vom Kunden im Voraus anzukündigen und bedürfen der Zustimmung seitens Epikur. Epikur veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Zustimmung an Epikur übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und dafür ggf. entstandene Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Zustimmung zu einer Rücksendung erfolgen ohne Rechtspflicht und bedeutet darüber hinaus keine Anerkennung eines Mangels oder die Übernahme von Pflichten im Rahmen der Sachmängelhaftung. Rücksendungen gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes sind grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit Epikur aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmt, so sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten sind hierbei vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche Voraussetzungen für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßige eine Datensicherung durchzuführen. Die Sicherheitskopien sind vom Kunden in regelmäßigen Abständen selbst zu erstellen und regelmäßig zu überprüfen. Die Sicherheitskopie (Backup) ist vom Kunden gesondert auf einem externen Datenträger zu sichern. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist Epikur berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit Epikur wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde Epikur von Ansprüchen Dritter freistellen.Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, das Nutzungsrecht an den Geräten oder die Nutzung des Dienstes Dritten ohne Einwilligung von Epikur anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob dieses entgeltlich oder unentgeltlich geschieht. Der Kunde ist Alleinschuldner der Nutzungsentgelte, die durch die Inanspruchnahme des Dienstes entstanden sind, auch wenn diese durch die Nutzung Dritter anfallen und Epikur die Einwilligung für die Nutzung durch einen Dritten erklärt hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung seines Dienstes durch einen Dritten nicht zugerechnet werden kann. Der Kunde stellt Epikur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine unbefugte Nutzung entstehen.Maßnahmen zur Sicherung des Betriebs
Epikur behält sich vor, technische und organisatorische Maßnahmen, die zur Sicherung des ordentlichen und bestimmungsgemäßen Betriebes des Dienstes und der Hardware erforderlich sind, zu ergreifen und durchzuführen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.Grenzen von Sicherheitsprodukten; Pflichten des Kunden für IT-Sicherheit
Dem Kunden ist bewusst, dass die Nutzung der vertragsgegenständlichen Produkte keinen 100-prozentigen Schutz vor Schäden durch Schadsoftware, Hacker und sonstige Angriffsszenarien oder daraus resultierenden Betriebsausfällen gewährleistet. Insbesondere hat der Kunde sämtliche branchenspezifische Eigensicherungspflichten und Sorgfaltsobliegenheiten zu beachten und zu ergreifen. Ihm sind die diesbezüglichen und für ihn geltende Regelungen bekannt. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass die eingesetzten Sicherheitslösungen, z. B. durch technologischen Fortschritt oder durch noch nicht bekannt gewordene Angriffsmuster, unterwandert werden können. Der Kunde ist verpflichtet sämtlichen Hinweisen von Epikur in Bezug auf etwaige sicherheitsrelevante Informationen nachzukommen bzw. diese umzusetzen, soweit dies nicht ohnehin in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Epikur ausdrücklich geregelt ist. Epikur haftet nicht für Schäden, die aufgrund der Nichtbeachtung von Eigensicherungspflichten oder der Verletzung entsprechender branchenspezifischer Sicherheitsstandards oder aufgrund der Nichtbeachtung von Hinweisen von Epikur aufgetreten sind. Dem Kunden ist außerdem bewusst, dass der Schutz über die vertragsgegenständliche Firewall nur ein Teilbestandteil seiner Sicherheitsarchitektur ist und aufgrund bereits bestehender oder künftiger Schwachstellen technischer, personeller oder organisatorischer Art von Angreifern ausgenutzt werden kann.Einschränkungen durch die Hardware-Firewall
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Hardware kann es aufgrund der vertragsgemäßen Funktionalitäten zu Einschränkungen der bisherigen Systemfunktionalitäten kommen, z. B. beim Aufruf von bestimmten Websites, Starten von Programmen oder Herunterladen von Dateien. Diese durch die vertragsgemäßen Funktionalitäten des Produktes verursachten „Einschränkungen“ stellen keine Fehlfunktion oder Fehlkonfiguration der Hardware-Firewall dar bzw. der darin enthaltenen Hard- und Software dar, sondern sind gewünschte Wirkung des vereinbarten Schutzes. Soweit aus der Sicht des Kunden eine „falsche“ Klassifizierung von Inhalten erfolgt oder unsichere Inhalte, auf welche der Kunde ungeachtet dessen zugreifen möchte, blockiert werden, kann – soweit vom Kunden ausdrücklich gewünscht – die Aufhebung dieser Einschränkungen über den Epikur Support beauftragt werden, sofern die Aufhebung nach Prüfung des Kundenwunsches nicht den Auflagen und Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V entgegensteht.Konfiguration der Hardware-Firewall
Die Konfiguration der Hardware-Firewall erfolgt stets remote über eine Cloud-Konfigurations-Konsole des Produktherstellers. Sollte auf die genutzten Sicherheitsprodukte in Momenten einer seltenen, temporären Nicht-Verfügbarkeit der Cloud-Konfigurations-Konsole, ggf. ausgelöst durch eine unterbrochene Internetverbindung, nicht zuzugreifen sein, sind die jeweils zuletzt vorhandenen lokalen Konfigurationen weiterhin betriebsbereit und erfüllen weiterhin ihre Schutzfunktionen. Aktualisierungen der Konfiguration, die zum Zeitpunkt einer Nicht-Verfügbarkeit der Cloud-Konfigurations-Konsole vorgenommen werden, erfolgen nachträglich automatisch, sobald der zentrale Dienst der Cloud-Konfigurations-Konsole wieder online verfügbar ist. Wartungsarbeiten können zu einer geplanten Unterbrechung der Dienste führen und werden dem Kunden in der Regel rechtzeitig durch Mitteilung eines Wartungsfensters per E-Mail bekannt gegeben. In dringenden Fällen kann eine außerplanmäßige Wartung, z. B. zur Gefahrenabwehr, erforderlich sein, ohne den Kunden vorzeitig hierüber zu informieren.Zugangsdaten und Passwörter
Um die Leistungsbestandteile vor Manipulation zu schützen, stellt Epikur dem Kunden keinerlei Passwörter und Zugangsdaten bereit. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese nicht genutzt werden, um bewusst oder unbewusst das Sicherheitsniveau zu verändern. Sämtliche Änderungen an und von Einstellungen werden von Epikur oder einem von Epikur beauftragten Dienstleister durchgeführt.Leistungsbewirkung durch Dritte
Der Kunde willigt ein, dass Epikur berechtigt ist, die geschuldeten Leistungen durch Dritte, insbesondere Subunternehmer, bewirken zu können. Dies schließt die Möglichkeit ein, die für die erforderlichen Änderungen und Anpassungen der Hardware-Firewall eingesetzte Managementkonsole von einem Cloud-Anbieter DSGVO-konform in Deutschland hosten zu lassen.Eigentumsvorbehalt
Das Vertragsprodukt (Hardware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Lieferbeziehung Eigentum von Epikur. Kommt der Kunde mit seinen vertraglichen Pflichten in Verzug, insbesondere im Fall von Zahlungen, ist Epikur berechtigt, Herausgabe der gelieferten Gegenstände zu verlangen und der Kunde zur Herausgabe der Gegenstände verpflichtet. In dem Herausgabeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, Epikur erklärt dies ausdrücklich in Textform. Eine Be- und Verarbeitung der gelieferten Gegenstände erfolgt stets im Namen und im Auftrag von Epikur. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die Epikur nicht gehören, so erwirbt Epikur an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Epikur gelieferten Gegenstände zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung. Für die durch die Verbindung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Der Kunde erwirbt keine weiteren Rechte, als die mit ihm schriftlich vereinbarten Nutzungsrechte am Dienst. Sollten aus irgendwelchen Gründen Rechte für den Kunden entstehen, die über die vertraglich zugesicherten Rechte hinausgehen, so tritt er diese uneingeschränkt und unentgeltlich an Epikur ab, die diese Abtretung annehmen. Übersteigt der Wert geleisteter Sicherheiten die Zahlungsansprüche Epikurs um mehr als 20 %, gibt Epikur auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Der Kunde ist widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Er tritt Epikur in diesem Fall bereits jetzt sämtliche Ansprüche gegen seine Kunden ab und Epikur nimmt diese Abtretung an. Der Kunde wird Epikur den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die Rechte Epikurs hinweisen. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder ist über dessen Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Epikur ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung für wiederkehrende Leistungen erfolgt grundsätzlich zu Beginn des Quartals, in dem die Leistung erbracht wird. Wahlweise kann eine jährliche Zahlung vereinbart werden. Die Zahlung des fälligen Entgelts erfolgt über die zwischen dem Kunden und Epikur vereinbarte Zahlungsart, i. d. R. durch Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren wird der Kunde dem auf dem Bestellformular genannten Gläubiger hierzu ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen und während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde Epikur umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Basislastschriftmandat. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, ist Epikur berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst sofort zu sperren und/oder die Vereinbarung fristlos zu kündigen; ausgenommen hiervon ist der Fall eines begründeten Widerspruches gegen die Lastschrift. Kosten für nicht einziehbare Forderungen gehen zu Lasten des Kunden. Zwischen dem Kunden und Epikur wird vereinbart, dass eine unbegründete Sperre des Dienstes durch Epikur keine Schadenersatzansprüche des Kunden begründen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, lediglich dann berechtigt, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von Epikur anerkannt wurde oder unstrittig ist. Epikur behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Ersatz der weiteren, Epikur infolge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen. Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsdatum/Legung ohne Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist, so ist Epikur – unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sofort fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder durch Epikur nicht bestrittene Gegenansprüche handelt. Epikur kann das – vom Kunden monatlich zu zahlende – Entgelt erhöhen. Preiserhöhungen für alle Leistungen sind jederzeit möglich und werden einen Monat, nachdem diese dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden, wirksam. Wird die Vergütung für die betroffene Leistung innerhalb eines Vertragsjahres insgesamt um mehr als zwanzig Prozent erhöht, kann der Kunde den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vergütungserhöhung kündigen. Beanstandungen mit Bezug auf die Rechnungslegung sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang der Rechnung gegenüber Epikur schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben davon unberührt. Bei Vertragsabschluss kostenlose Dienstleistungen können mit Vorankündigung kostenpflichtig gemacht werden.Gewährleistung
Gewährleistung gilt für 12 Monate für alle gelieferten Hardware-Produkte als Neuware, gerechnet ab Gefahrübergang (Lieferung oder Abholung), sofern Epikur den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat oder eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes beruht. Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch Epikur ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt Epikur in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Epikur, ihre Lieferanten oder Lizenzgeber sichern nicht zu, dass der Dienst ununterbrochen und/oder jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Epikur haftet nicht für über den Dienst übermittelte fremde Inhalte oder ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder sonstiger Dritter. Bezüglich der Pflege von Software im Rahmen des Dienstes wird Epikur die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, die sich nach Vertragsschluss verändert haben (z. B. Veränderungen der IT-Umgebung, Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten). Die Bearbeitung einer Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch wenn Epikur auf die Mangelanzeige des Kunden eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornimmt. Eine Nachbesserung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben. Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere haftet Epikur nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Im Falle von Mängeln der Produkte oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist Epikur nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstands oder Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum berechtigt. Hierzu ist Epikur zur Untersuchung der Produkte nach dessen Wahl in seinen oder den Räumlichkeiten des Kunden berechtigt. Im Falle der Nachbesserung/Ersatzlieferung erwirbt Epikur mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Epikur übernimmt insbesondere keine Gewähr- für Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die Modifikation oder Konfiguration der Produkte durch den Kunden oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind;
- wenn Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von Epikur nicht gefolgt, Änderung an Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial, das nicht den Originalspezifikationen entspricht, verwendet wird;
- für die Funktionsfähigkeit von Software;
- für die Geeignetheit der Produkte (insbesondere Software) für einen bestimmten Verwendungszweck;
- für Leistungen, die entsprechend den Vorgaben des Kunden erbracht wurden;
- gebrauchte Gegenstände;
- für mechanischem Verschleiß und Verschmutzung unterliegenden Teilen und Baugruppen, sofern eine etwaige Funktionsstörung erst nach einem Zeitraum von über sechs Monaten nach Lieferung auftritt.
- Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler und Schadensverursachungen,
- die auf fahrlässiges Verhalten des Kunden zurückzuführen sind / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/ oder Verarbeitungsdaten
- sowie jegliche Verbrauchsteile.
Haftung
Für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes sowie bei der Nichterfüllung gegebenenfalls übernommener Garantien, haftet Epikur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Außerhalb hiervon ist bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Kardinalpflichten) die Haftung auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dieser Schaden durch die Deckungssumme abgedeckt ist. Der Begriff der wesentlichen Vertragspflichten bezeichnet abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Insbesondere nicht für folgende Fälle:- Epikur schließt mithin ausdrücklich darüber hinaus jegliche Haftung, insbesondere für den Verlust von Daten oder entstehende Betriebsunterbrechungen aus.
- Eine Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbaren Schadens mindernder Maßnahmen des Kunden hätte verhindert werden können, wie beispielsweise durch Vornahme ordnungsgemäßer regelmäßiger Datensicherung und deren dauerhafter fachgerechter Aufbewahrung. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, wie z. B. entgangener Gewinn).
- Epikur haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn.
- Epikur haftet nicht für die Schäden, die dadurch verursacht sind, dass der Kunde nur einen Teil seiner PC-Arbeitsplätze und sonstigen Netzwerkgeräte durch IT-Security-Produkte und/oder Lizenzen hat absichern lassen und die ungeschützten Geräte zu einer Kompromittierung des Gesamtsystems oder einzelner Systembestandteile bzw. Arbeitsplätze geführt haben.
- Eine Haftung für Backups ist ausgeschlossen; der Kunde ist verpflichtet diese selbst regelmäßig zu überprüfen und selbst regelmäßig gesondert auf einem externen Datenträger zu sichern.
- Gleiches gilt für Schäden, die durch vertragswidrige Eingriffe des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Eingriffe sonstiger Dritte in die Vertragsleistungen eintreten.
- Auch für Schäden, die durch die Nutzung unzureichend gesicherter Endgeräte im Praxisnetzwerk des Kunden entstehen, wird keine Haftung übernommen.
- Eine persönliche Haftung von Epikur-Mitarbeitern oder Dritten, die als Erfüllungsgehilfen o. ä. für Epikur tätig wurden/werden, ist ausgeschlossen.
Datenschutz
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene als solche gekennzeichneten oder offensichtlich erkennbaren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. Epikur verpflichtet sich, das Datengeheimnis zu wahren. Es wird keine Haftung für den Verlust von Daten übernommen. Epikur verpflichtet sich, die jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellbearbeitung sowie Nutzung des Dienstes und Zahlungsabwicklung erforderlichen persönlichen Daten unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben von Epikur oder von im Auftrag und nach Weisung von Epikur tätigen Dritten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gelöscht werden. Die für die Leistungserbringung notwendigen Daten werden gegebenenfalls an Dritte wie Dienstleistungspartner weitergegeben. Die zur Bearbeitung erforderlichen Daten werden elektronisch gespeichert. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Epikur und seine verbundenen Unternehmen, die Kontaktinformationen des Kunden, einschließlich Namen, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen speichern und nutzen darf. Solche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden.Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen und der übrigen Bestimmungen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Epikur, abrufbar unter https://epikur.de/agb. [Stand: Mai 2023]Allgemeine Geschäftsbedingungen – Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Gegenstand der Vereinbarung
Die KoSyMa GmbH, Große Hub 7c, 65344 Eltville (nachfolgend „KoSyMa“) bietet zugangsberechtigten Beteiligten im Gesundheitswesen (nachfolgend „Kunde“), welche explizit Beteiligte der Telematikinfrastruktur (nachfolgend „TI“) sind, ihren Dienst zur Kommunikation im Medizinwesen (nachfolgend „KIM-Dienst“) sowie Supportdienstleistungen zur Nutzung an. Den KIM-Dienst und die Supportleistungen stellt KoSyMa ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Der KIM-Dienst wird auf Basis der Spezifikationen der gematik GmbH (gematik) bereitgestellt und ermöglicht den sektorübergreifenden sicheren Austausch von medizinischen Dokumenten und Informationen zwischen den Beteiligten der TI. Voraussetzung für die Nutzung des KIM-Dienst und den sicheren Austausch zwischen den Beteiligten der TI ist der Eintrag des Beteiligten in den Verzeichnisdienst der TI. Für die Erfüllung der Leistung bedient sich KoSyMa ggf. Dritter. KoSyMa erbringt die Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. KoSyMa kann die AGB ändern, insofern dies sachlich gerechtfertigt ist und den Kunden nicht unzumutbar belastet. Eine Änderung wird dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Ändert KoSyMa die AGB zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. KoSyMa weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung.Zustandekommen der Vereinbarung
Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und KoSyMa kommt zustande durch einen Auftrag, welcher der Kunde einem Whole-Sales-Partner der KoSyMa erteilt, der Whole-Sales-Partner an die KoSyMa übermittelt und durch die tatsächliche Bereitstellung der Leistung. Die Bereitstellung der Leistung erfolgt mit der Zuteilung einer gültigen Contract-ID für den Kunden, die Registrierung am KIM-Dienst und durch die Aktivierung eines KIM-Kontos mit KIM-Mailadresse.Whole-Sales-Partner
Die Whole-Sales-Partner der KoSyMa haben das Recht Kunden den KIM-Dienst der KoSyMa anzubieten. Diese Whole-Sales-Partner sind: Epikur Software GmbH & Co. KG, Berlin Ergosoft GmbH, Mannheim Hasomed GmbH, Magdeburg New Media Company GmbH & Co. KG, Oldenburg Psyprax GmbH, MünchenLeistungsbewirkung durch Dritte
Der Kunde willigt ein, dass KoSyMa berechtigt ist, die geschuldeten Leistungen durch Dritte zu bewirken, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. KoSyMa ist durch die gematik zugelassener Anbieter für den KIM-Dienst und nutzt hierbei den bereits zugelassenen Fachdienst vom technischen Betreiber Arvato Systems Perdata GmbH nach.Anwendersupport
Der 1st Level Support/User Helpdesk für Kunde wird von KoSyMa durch seine Whole-Sales-Partner als Unterauftragnehmer bereitgestellt. Die Servicezeiten des 1st Level Supports/User Helpdesks sind von Montag bis Freitag – außer an bundesweit gesetzlichen Feiertagen – jeweils von mindestens 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Außerhalb der Servicezeiten stellt KoSyMa durch seinen Unterauftragnehmer Arvato Systems Perdata GmbH für Meldungen von Störungen und Notfälle des KIM-Dienstes einen User-Helpdesk zur Verfügung.Voraussetzungen und Leistungen
a. Voraussetzung für die Anbindung an und die Nutzung des KIM-Dienstes ist eine bereits bestehende und funktionsfähige Anbindung an die TI über einen E-Health-Konnektor sowie die Bereitstellung der benötigten, freigeschalteten und gültigen Smardcards (SMC-B oder eHBA). Hierfür muss der Kunde selbst Sorge tragen. b. Die Leistungen von KoSyMa im Rahmen des KIM-Dienstes sind die Anbindung des Kunden an den Fachdienst der TI durch Authentisierung und Registrierung. Hierdurch wird dem Kunden der sichere Versand von Nachrichten und Dokumenten durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und elektronischer Signatur innerhalb der TI ermöglicht. Wartung und Aktualisierung des KIM-Dienstes erfolgen nach den jeweils geltenden Vorgaben der gematik.Nutzungsberechtigung
Zur Nutzung des KIM-Dienstes sind ausschließlich Beteiligte im Gesundheitswesen berechtigt, welche im Verzeichnisdienst gemäß § 313 SGB V eingetragen sind. KoSyMa ist berechtigt Kunden vom KIM-Dienst zu sperren, wenn diese nicht oder nicht mehr im Verzeichnisdienst gelistet sind. Die Nutzung des KIM-Dienstes ist auf berufliche Zwecke beschränkt.Rechte und Pflichten des Kunden
Der KIM-Dienst darf nur zu gesetzlich erlaubten Zwecken und unter Beachtung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen genutzt werden. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde a. die persönlichen Zugangsdaten zum KIM-Dienst nur berechtigten Mitarbeitern zugänglich zu machen und die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und sicher aufzubewahren und den Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. b. alle für die Registrierung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und bei Änderungen der Daten diese unverzüglich KoSyMa oder dem Whole-Sales-Partner anzuzeigen. c. den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. d. keine Massen-Emails und jede Form von Werbe- oder Marketingbotschaften über den KIM-Dienst zu versenden. e. die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes zu beachten. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist KoSyMa berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit KoSyMa wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde KoSyMa von den Ansprüchen Dritter freistellen.Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist nicht gestattet, die Nutzung des KIM-Dienst Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, ausgenommen hiervon ist die auf Weisung des Kunden erfolgte Nutzung der KIM-Dienstes durch seine eigenen Mitarbeiter.Verfügbarkeit und Beschränkung der Mailbox
a. KoSyMa gewährleistet eine auf den Kalendermonat bezogene prozentuale Verfügbarkeit des KIM-Dienstes am Übergabepunkt des Fachdienstes in die TI von 99,8% zur Hauptzeit und 99 % zur Nebenzeit. Hauptzeit ist von Montag bis Freitag von 6 bis 22 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage, alle anderen Zeiten sind Nebenzeit. b. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hardware oder Software auf Seiten des Kunden ist KoSyMa nicht verantwortlich. Nicht verantwortlich ist KoSyMa für Leistungsausfälle, welche durch den Internetprovider, oder die lokale Infrastruktur des Kunden begründet sind. c. Die Maximalgröße einer Mailbox des KIM-Dienstes beträgt 4 GB. Bei einer Überschreitung kann der Versand der Nachrichten blockiert werden. Der Kunde konfiguriert den KIM Client und seine Systeme derart, dass Emails nach dem Abruf der Emails vom Mail-Server des KIM-Dienstes gelöscht werden.Laufzeit der Vereinbarung, Kündigung
Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Monaten und kann danach jeweils zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für den fristgemäßen Zugang der Kündigungserklärung ist der Zugang beim Empfänger. Bei Kündigung durch den Kunden gelten entweder der Whole-Sales-Partner oder KoSyMa als Empfänger. Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat. Mit Beendigung des Vertrages erfolgt die Deregistrierung des KIM-Kontos am KIM-Dienst.Deregistrierung
Nach Deregistrierung des KIM-Konto des Kunden sind Empfang und Versand von KIMNachrichten nicht mehr möglich. Die zu diesem Zeitpunkt im Postfach befindlichen Nachrichten werden nach 90 Tagen gelöscht. Die KIM-Mail-Adresse des Kunden wird nach Deregistrierung des KIM-Kontos im Verzeichnisdienst gelöscht. Jedoch können andere KIM-Teilnehmer den Kunden weiterhin im Verzeichnisdienst finden, aber keine Nachrichten senden, da der Kunde als Nicht-KIMTeilnehmer gekennzeichnet ist.Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung der Entgelte erfolgt im Rahmen der mit dem Whole-Sales-Partner geschlossenen Verträge.Haftung / Gewährleistung
KoSyMa haftet nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. KoSyMa haftet darüber hinaus weder für mittelbare Schäden noch Mangelfolgeschäden noch entgangenen Gewinn. Eine Haftung KoSyMas für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für Schäden, die KoSyMa, ein gesetzlicher Vertreter oder einer der Erfüllungsgehilfen KoSyMas vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht in Fällen der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. Dies sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine persönliche Haftung von KoSyMa-Mitarbeitern oder Dritten, die als Erfüllungsgehilfen o. ä. für KoSyMa tätig wurden/werden, ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängeln gegen KoSyMa unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist, es sei denn, es wurden in Textform abweichende Mängelansprüche vereinbart; solche sind nicht übertragbar. Etwaige darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungszusagen Dritter gibt KoSyMa in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. KoSyMa, ihre Lieferanten oder Lizenzgeber sichern nicht zu, dass der KIM-Dienst ununterbrochen und/oder jederzeit fehlerlos und funktional zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des KIM-Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt und Erwartungen erfüllt werden. Leistungen werden bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. KoSyMa haftet nicht für die über den KIM-Dienst übermittelten fremden Inhalte oder ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder sonstiger Dritter.Datenschutz
KoSyMa verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellbearbeitung sowie Nutzung des KIM-Dienstes und Zahlungsabwicklung erforderlichen persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben von KoSyMa oder von im Auftrag und nach Weisung von KoSyMa tätigen Dritten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gelöscht werden. Die für die Leistungserbringung notwendigen Daten werden gegebenenfalls an Dritte, wie Dienstleistungspartner, weitergegeben. KoSyMa ist darüber hinaus berechtigt, Dritte, wie Rechtsanwaltskanzleien und Inkassounternehmen, mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen und diesen die zur Einziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden mitzuteilen. Informationen zu den bei der Nutzung des KIM-Dienstes verarbeiteten Daten können der Datenschutzerklärung zum KIM-Dienst von KoSyMa entnommen werden.Schlussbestimmungen
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, gilt der Geschäftssitz von KoSyMa als vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht, sofern nicht übergeordnetes Recht vorrangig ist. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser AGB bzw. des Vertrags unwirksam sein oder werden, oder enthält der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine dem Vertragszweck möglichst nahe kommende rechtswirksame Regelung. Stand: Juni 2021Besondere Geschäfts- und Sicherheitsbedingungen Telematikinfrastruktur (Be-GSB-TI)
Grundlagen
Als Whole-Sales-Partner der KoSyMa GmbH bietet die Epikur Software GmbH & Co. KG (nachfolgend „Epikur“) Beteiligten im Gesundheitswesen (nachfolgend „Kunde“) einen Zugang zur Telematikinfrastruktur. Der Kunde erwirbt hierfür von Epikur einen von der gematik zugelassenen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Konnektor sowie weitere Komponenten, mit welchen der Zugang zur Telematikinfrastruktur möglich wird. Um unberechtigte Zugriffe auf Daten von Patienten und Angriffe auf die Telematikinfrastruktur zu unterbinden, wurden für die Komponenten strengste Sicherheitsanforderungen gestellt. Überlegungen des BSI, zum IT-Grundschutz sowie Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis, sind der Ausgangspunkt für den Zugang und den Austausch von Informationen zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesens mittels Konnektor bei Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gemäß § 291a SGBV. Die Kunden der Epikur verpflichten sich aus dieser Grundlage zur Anerkennung und strikten Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Sicherheitsforderungen, wobei diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, um den Konnektor in Betrieb zu nehmen und gemäß der den Kunden eingeräumten Rechte zu nutzen.Konnektor – Sicherheitsanforderungen und Pflichten des Kunden
- Die Inbetriebnahme des Konnektors erfolgt ausschließlich durch Epikur oder einen von Epikur beauftragten Servicepartner/Dritten.
- Der Kunde wird sämtliche Hinweise, die ihm Epikur oder ein von ihr Beauftragter anlässlich der Inbetriebnahme, des Betriebes und der Nutzung des Konnektors zur Kenntnis bringt, umgehend umsetzen.
- Die Aufstellung und Nutzung des Konnektors darf nur in einem Bereich der Praxis erfolgen, in dem kein Unberechtigter bzw. kein Praxisfremder Zugriff auf den Konnektor und seine Dienste hat.
- Über einen Diebstahl oder eine Manipulation des Konnektors, selbst wenn es sich lediglich um einen Versuch handelt, muss Epikur unverzüglich vom Kunden informiert werden. Eine Übersicht, in welcher Art manipulative Veränderungen bestehen können, ergeben sich aus den Unterlagen zum Konnektor und dienen als Grundlage für entsprechende Prüfungen durch den Kunden.
- Der Kunde verpflichtet sich, Maßnahmen zu unterlassen, durch welche Epikur daran gehindert wird, den Verbleib und den Status des Konnektors jederzeit zu überprüfen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine auch lediglich trivialen Veränderungen an der zertifizierten Software des Konnektors selbst oder durch Dritte durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Änderungen an der Produktkennzeichnung des Konnektors vorzunehmen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, den Konnektor an Dritte weiterzugeben oder eine Mitnutzung durch einen Dritten ohne Einwilligung von Epikur zu ermöglichen.
- Für die Dauer der Nutzung des Konnektors schließt der Kunde mit Epikur einen entgeltlichen Servicevertrag. Der Servicevertrag umfasst Support-Dienstleistungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Servicezeiten, wozu u.a. Maßnahmen zur Fehlerbehebung, Entstörung sowie die Bereitstellung von Updates der Betriebssoftware des Konnektors zählen.
Konnektor – Außerbetriebnahme und Pflicht des Kunden zur Rückgabe
- Die Außerbetriebnahme des Konnektors unterliegt einem dezidiert beschriebenen Prozess, der vom Kunden nicht eigenhändig/eigenmächtig vorgenommen werden darf; lediglich Epikur oder ein von ihr beauftragter Dritter ist dazu berechtigt.
- Der Kunde ist jedoch verpflichtet, Epikur oder den von ihr beauftragten Dritten anlässlich der Außerbetriebnahme uneingeschränkt und auf deren Weisung zu unterstützen.
- Eine Sperrung des Zertifikats oder die Unbrauchbarmachung des Konnektors durch Zerstörung liegen im Ermessen Epikurs; Epikur ist zur Ausübung des Ermessens u. a. berechtigt, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde gegen die Nutzungsrechte verstoßen hat.
- Sobald Epikur die Außerbetriebnahme des Konnektors bestimmt hat, ist der Konnektor vom Kunden unverzüglich an Epikur oder an einen von ihr beauftragten Dritten zu übergeben, damit der Konnektor in gesicherter Umgebung unbrauchbar gemacht werden kann und ein Weiterbetrieb des Konnektors unmöglich wird.
Versand von Komponenten
Die Bestellung von Komponenten beinhaltet grundsätzlich deren Anlieferung. In Ausnahmen behält sich Epikur vor, ein Entgelt von 41,18 € für die Übersendung einzelner Komponenten in Rechnung zu stellen.Installation und Inbetriebnahme der TI-Komponenten
- Überprüfung des technischen Status quo in der Praxis Grundlage einer effektiven Inbetriebnahme ist die Feststellung, dass alle erforderlichen technischen und organisatorischen Parameter seitens des Kunden und der Praxisumgebung vorliegen. Mittels der TI-Ready-Checkliste überprüft der Kunde die praxisseitigen Voraussetzungen selbstständig. Alternativ kann der Kunde Epikur kostenpflichtig beauftragen, die praxisseitigen Voraussetzungen zu prüfen; diese Prüfung erfolgt fernmündlich oder anlässlich eines Vor-Ort-Termins (in der Praxis) durch Epikur oder einen von ihr beauftragten Dritten. Die Pauschale für den telefonischen TI-Ready-Check ist ausgelegt auf eine Dauer von maximal 30 Minuten. Wir behalten uns vor, Aufwand, der diesen Umfang übersteigt, gesondert in Rechnung zu stellen. Die Pauschale für den Vor-Ort-TI-Ready-Check ist ausgelegt auf eine Dauer von maximal 60 Minuten und enthält beim TI-Ready-Check die Anfahrt an einen (1) Standort. Wir behalten uns vor, Aufwand, der diesen Umfang übersteigt, gesondert in Rechnung zu stellen.
- Leistungsumfang des TI-Komplettpakets Die Bestellung des Konnektors und des Dienstes beinhaltet für eine Praxis mit einer BSNR (TI-Komplettpaket) folgende Maßnahmen: Installation und Inbetriebnahme eines Konnektors, Anschluss und Einrichtung eines Kartenterminals im Primärsystem, Einrichtung und Registrierung des VPN-Zugangsdienst sowie wenn gewünscht die Einrichtung von bestehenden Bestandsnetzen und Secure Internet Service (SIS), eine Funktionsprüfung und Einweisung sowie eine Anfahrtspauschale. Der Termin zur Installation des Komplettpaketes inkl. Einweisung ist auf eine Dauer von maximal 150 Minuten ausgelegt und enthält die Anfahrt an einen (1) Standort. Epikur behält sich vor, Aufwand, der diesen Umfang übersteigt, gesondert in Rechnung zu stellen.
- Installationen über das TI-Komplettpaket hinaus Falls aufgrund der Praxis-IT-Umgebung weitere Dienstleistungen und die Anschaffung von Hardware-Komponenten erforderlich sind, die nicht Bestandteil des TI-Komplettpaketes sind, wird Epikur oder ein von ihr beauftragter Dritter den Kunden, z.B. anlässlich eines TI-Ready-Checks, entsprechend beraten. Installationen weiterer Komponenten werden weder von Epikur noch von einem von ihr beauftragtem Dritten im Rahmen des TI-Komplettpaketes durchgeführt, können jedoch zusätzlich, kostenpflichtig vereinbart werden.
- Mehrere BSNR und/oder Nebenbetriebsstätten Vor der Beauftragung einer Installation in komplexen Praxisorganisationsstrukturen empfiehlt Epikur die Durchführung eines kostenpflichtigen TI-Ready-Check und ggf. die Bestellung zusätzlicher Komponenten. Epikur oder ein von ihr beauftragter Dritter berät den Kunden über die Erforderlichkeit der Beschaffung weiterer, ggf. geförderter TI-Hardware und TI-Dienste.
- Praxisausweis – SMC-B Der Praxisausweis, die sogenannte SMC-B, ist vom Kunden selbstständig bei einem der zugelassenen Anbieter zu bestellen. Epikur empfiehlt die Beantragung bei der Medisign GmbH unter www.smc-b.de/epikur, so dass Epikur anlässlich der Kooperation den Bestellstatus und die Freischaltung prüfen kann.
- Termine außerhalb der Servicezeiten des TI-Komplettpakets Für Termine nach 18 Uhr oder an Samstagen berechnet Epikur einen Aufschlag von 220,- € zzgl. USt.
- Abbruch oder Absage des Termins Falls ein Installationstermin nicht durchgeführt werden kann und ein Verhalten des Kunden kausal für den Ausfall ist oder der Kunde weniger als drei Werktage vor der geplanten Installation den Termin absagt, ist Epikur berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von max. 320,- € zzgl. USt, bzw. im VIP24h-Einsatz 440,- € zzgl. UST, geltend zu machen. Die tatsächliche Pauschale ergibt sich anhand des gebuchten Pakets.
- Absage oder Ausfall eines vor-Ort-Termins für TI-Ready-Check Für einen verbindlich bestellten TI-Ready-Check, dessen Durchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, scheitert, wird Epikur dem Kunden das für den TI-Ready-Check vereinbarte Entgelt in voller Höhe in Rechnung stellen.
- Installation weiterer eGK-Kartenterminals Die Installation zusätzlicher eGK-Kartenterminals im Praxisnetzwerk wird von Epikur mit 45,- € zzgl. USt pro Gerät in Rechnung gestellt. Das Entgelt umfasst die Einrichtung des Kartenterminals im Konnektor sowie die Abbildung im Informationsmodell des Konnektors und im Primärsystem. Es steht Epikur frei, dafür eine zusätzliche Anfahrtspauschale zu berechnen.
- Praxisverwaltungssystem eines anderen Anbieters Es obliegt dem Kunden, das TI-Modul der Praxisverwaltungssoftware auf eigene Kosten zu beschaffen und zu installieren, sofern der Kunde den TI-Zugang über Epikur erwerben möchte, ohne die Praxisverwaltungssoftware von Epikur zu nutzen.
Service und Support
- Servicezeiten – User Helpdesk/ 1st-Level-Support Der 1st Level Support/User Helpdesk wird durch Epikur oder einen von Epikur beauftragten Dritten bereitgestellt. Die Servicezeiten des 1st Level Supports/User Helpdesks sind montags bis freitags von 08:00–17:00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen).
- Serviceentgelt Leistungsbestandteile des monatlichen Serviceentgelts sind die Bereitstellung von Softwareupdates, der 1st Level Support/User Helpdesk für den Konnektor, der VPN-Zugangsdienst (inkl. aktueller Bestandsnetze), das TI-Modul der Praxissoftware sowie der „Secure Internet Service“ (SIS). Die Installation von Softwareupdates ist nicht Bestandteil des Serviceentgelts und deshalb gesondert, kostenpflichtig zu vereinbaren.