Nach einer erfolgreichen Testphase wird die elektronische Patientenakte 3.0, die sogenannte ePA für alle, am 01. Oktober 2025 nun bundesweit verpflichtend eingeführt. Damit erfolgt der nächste Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens im Rahmen der Telematikinfrastruktur. Ab diesem Zeitpunkt stellen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Patienten die ePA 3.0 digital zur Verfügung – und gesetzlich abrechnende Psychotherapeuten und Ärzte müssen diese befüllen, sofern der Patient dem nicht widersprochen hat.  

Wenn Sie als EPIKUR-Nutzer das Kommunikationsmodul 2025 zur Nutzung von TI-Anwendungen einsetzen, wird die ePA-3.0 automatisch für Sie freigeschaltet (ab EPIKUR 25.2.0.0). Beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte wird Ihnen angezeigt, ob Ihr Patient über die ePA 3.0 verfügt und Sie Zugriff darauf haben.  

Sie haben dann Einsicht in die Dokumente, die Ihr Patient freigegebenen hat – beispielsweise die Diagnosen anderer Behandler. Auch können Sie Ihrerseits Dokumente als PDF-Dateien direkt aus EPIKUR in die ePA Ihres Patienten hochladen. Darüber hinaus werden die Daten aus von Ihnen verordneten E-Rezepten automatisch der elektronischen Medikationsliste (eML) hinzugefügt, die in der ePA gespeichert ist. 

Um Sie vollumfänglich über die Verwendung der ePA 3.0 in EPIKUR zu informieren, haben wir für Sie die folgenden Materialien erstellt: