Zum ersten Oktober startet die nächste Stufe der Telematikinfrastruktur (TI): Ab diesem Zeitpunkt sind Praxen dazu verpflichtet, ihren Patienten die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auszustellen. Sollten die technischen Voraussetzungen hierfür noch nicht gegeben sein, können in einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2021 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin auf Papier ausgestellt werden. Zum Beginn des kommenden Jahres folgt dann das elektronische Rezept (eRezept) für apothekenpflichtige Arzneimittel zulasten der GKV.

Damit die Bestellung der neuen TI-Anwendungen reibungslos funktioniert, haben wir sie in einem Paket zusammengefasst: Es trägt den Namen ePA Plus. Darin enthalten sind die elektronische Patientenakte (ePA), die eAU und das eRezept. Das Paket ist als Upgrade für das ePA-Modul und als Neuinstallation erhältlich. Mit beiden Versionen wird die ePA ab Oktober 2021 um die eAU und ab Beginn 2022 um das eRezept erweitert. 

Hinweis: Das Versenden der eAU ist ausschließlich über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) möglich. 

Nähere Informationen zu den einzelnen TI-Anwendungen finden Sie auf unserer Informationsseite zur Telematikinfrastruktur