AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Hardware und Software von Epikur Software & IT-Service GmbH & Co. KG, Helmholtzstraße 2 – 9, 10587 Berlin

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Epikur Software & IT-Service GmbH & Co. KG (im nachfolgenden "Firma" genannt)

a. Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.

b. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird.

c. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise

a. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Endpreise in Euro und zuzüglich der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Deutschland.

b. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle Vorherigen ihre Gültigkeit.

c. Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, für die erste Mahnung eine Mahngebühr von EUR 5,00 zu erheben. Die zweite Mahnung sieht einen Aufschlag von EUR 10,00 vor. Bleibt auch die zweite Mahnung unbezahlt, behalten wir uns auch ohne Benachrichtigung vor, die Programmlizenz des Kunden zu sperren und keine Updates mehr zur Verfügung zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Firma ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

3. Kundenseitige Hardware- und Softwarevoraussetzungen für die Leistungserbringung

a. Um unserere Software optimal nutzen zu können, verpflichtet sich der Kunde, die von uns empfohlenen Systemanforderungen (Arbeitsspeicher, Prozessorleistung, Bildschirmgröße, etc.) bereitzustellen.

b. Der Kunde kann ist verpflichtet ein Betriebssystem bereitzustellen, welches wir für unsere Software voraussetzen.

c. Wenn neue Betriebssysteme auf den Markt kommen, wird unsere Software zeitnah angepasst. Der Kunde kann aber erst dann auf ein neues Betriebssystem umstellen, wenn wir es für unsere Software zur Nutzung freigegeben.

4. Lieferung und Versand

a. Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige Postanschrift vorzuhalten. Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Auslagen für Adressnachforschungen werden dem Kunden mit pauschal EUR 20,00 (zuzügl MwSt.) in Rechnung gestellt. (Alle Angebote sind freibleibend.)

b. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird.

c. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.

d. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann.

e. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

f. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist den Vertrag erfüllt.

g. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.

h. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt.

i. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.

j. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.

k. Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

l. Softwareverpackungen (insbesondere Lizenzen), die mit angebrochenem Siegel an uns zurückgeschickt werden, werden nicht mehr zurückgenommen und der Kaufpreis muss vom Kunden gezahlt werden.

5. Vertragsabschluß, Laufzeiten und Kündigung

a. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns bestätigt (telefonisch oder schriftlich, Fax oder E-Mail) oder wenn mit dessen Ausführung unsererseits begonnen wird.

b. Schließt ein Kunde einen Wartungs- und Updatevertrag mit der Firma so hat dieser eine Mindestvertragslaufzeit von einem Kalenderjahr.

c. Wird nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Kalenderjahr.

d. Die Kündigung eines geschlossenen Vertrages muss schriftlich erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt

a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma.

b. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwach-/Starkstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten.

c. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.

d. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

7. Haftungsbeschränkung

a. Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

b. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.

c. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

d. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichend übermittelten Fehlermeldungen, unzureichender Datensicherung oder Fehlbedienung/Fehlkonfiguration der Soft- bzw. der angeschlossenen Hardware. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, z.B. gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können (Hardware-Defekte, wissentliche oder unwissentliche Konfigurationsänderungen), Vorkehrungen zu treffen.

e. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet oder auf dem gleichen Rechner lauffähig ist. Für eventuell auftretende Folgeschäden (neben anderen z.B. Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten etc.) wird keinerlei Haftung übernommen. Die Firma haftet nicht für Begleit- und Folgeschäden.

f. Unsere Programme werden vor Auslieferung getestet und laufen auf den von uns empfohlenen Betriebssystemen. Sollten dennoch Schäden am Betriebssystem des Kunden entstehen, muss das andere Gründe haben. Die Firma haftet nicht für eventuelle Schäden, die vermeintlich durch unsere Software entstehen.

g. Der Anwender ist angehalten, vor dem Kauf und produktiven Einsatz unserer Software, eine von unseren Webseiten oder postalisch bei uns zu beziehende Testversion auf seinem Produktivsystem zu testen.

8. Rückgaberecht, Widerspruchsrecht

a. Dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu, wenn die gelieferte Software oder die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

9. Gewährleistung für Hardware, Abwicklung von Fremdgarantien

a. Die Firma gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

b. Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hardware keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.

c. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde dem Hersteller unverzüglich schriftlich zu melden.

d. Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung.

10. Gewährleistung für Software

a. Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.

b. Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden. Er hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder durch Dritte die gelieferten Waren oder Dienstleistungen veränderte, es sei denn, er weist nach, dass die Änderung die Analyse- oder Bearbeitungsaufwendungen durch den Softwarehersteller nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bei der Abnahme vorhanden war.

c. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

d. Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen, sonst erlöschen die Mängelansprüche für den nicht gerügten Mangel.

e. Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

f. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.

g. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Softwarehersteller kann den Mangel entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von Neuem mangelfrei erbringen.

h. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist.

j. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist.

k. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

l. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der Firma das Recht ein, einen funktionalen Treiber, sofern vorhanden, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an die Firma, nachzuliefern.

m. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen.

n. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.

o. Die Firma weist darauf hin, dass es nach dem momentanen Stand der Technik unmöglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen, insbesondere auch in Verwendung mit verschiedenen Hardwarekomponenten, fehlerfrei arbeitet.

11. Software-Wartungsvertrag

a. Durch Auflagen der "KBV - Kassenärztlichen Bundesvereinigung" ist der Erwerb unserer Software ist mit einem Update- bzw. Wartungsvertrag verbunden (Quartals-Updates), wenn über unsere Software eine Abrechnung bei der Kassenärztlichen Vereingung erfolgen soll.

b. Die Quartals-Updates werden am Ende eines Quartals bzw. zu Beginn des neuen Quartals den Kunden zur Verfügung gestellt und sind jeweils für die Abrechnung des folgenden bzw. gerade begonnen Quartals notwendig, da sie Dateien über Änderungen der Bestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigungen enthalten.

c. Die Gebühr für die Updates hierfür ist unter anderem davon abhängig, ob der Versand der Updates per Post erfolgt oder per Internet-Download übermittelt wird.

d. Der Kunde erhält nur dann den Anspruch auf eine zusätzliche telefonische Betreuung, wenn sich die Beantwortung oder Lösung nicht schon unmittelbar aus dem Handbuch ergibt. Eine darüber hinausgehende Beratung kann nach vorheriger Absprache mit der Firma gegen Entgelt erfolgen. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.

e. Die telefonische Beratung über die Supporthotline ist grundsätzlich auf Fragen und Problemstellungen beschränkt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Software epikur stehen. Darüber hinausgehende Dienstleistungen und Services sowie Hilfestellungen im Bereich Hardware, die über das Einbinden von Kartenlesegeräten hinausgehen – insbesondere im Bereich Netzwerk- und Servertechnik – sind nicht in der jährlichen Update- und Wartungsgebühr enthalten und gehören daher nicht zum Leistungsumfang.

12. Test und Evaluierungssoftware

a. Die Firma stellt über geeignete Medien (Internet, CD-Rom, etc.) Softwareversionen zur Verfügung, die von Interessenten und Kunden getestet werden können. Es handelt sich hierbei um Software, die in Funktion und Leistungsumfang eingeschränkt sein kann.

b. Software, die für diesen Anwendungsfall an den Interessenten oder Kunden geliefert wird oder von diesem von einer durch die Firma bereitgestellten Stelle (z.B. Downloadbereich einer Internetseite) geladen wird, berechtigt den Kunden bzw. Interessenten nicht zur produktiven Nutzung dieser Software, sondern ausschließlich zum Test.

c. Die Evaluierung bzw. der Test von Software der Firma durch den Kunden bzw. Interessenten darf ausdrücklich nur in einer speziell vom Interessenten bzw. Kunden hierfür bereitgestellten abgeschotteten Umgebung ohne Zugriff auf dessen Produktivumgebung durchgeführt werden.

d. Es erfolgt keine Lizenzüberlassung.

e. Gewährleistungsansprüche gemäß Punkt 7 entfallen, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Ein Anspruch auf Leistungen jedweder Art an den Lizenzgeber durch die Nutzung einer Testversion – insbesondere Punkt 7 - Gewährleistung für Software - wird ausdrücklich ausgeschlossen.

f. Die Nutzung einer Testlizenz erfordert es, vor und während einer Evaluierung der Testlizenz generell eine aktuelle Sicherung der Anwenderdaten durch den Anwender vorzunehmen.

g. Der Interessent bzw. Kunde verpflichtet sich, evaluierte Software nach Beendigung des Testzeitraums vollständig aus seiner Umgebung zu entfernen.

13. Dekompilieren

a. Die Rückübersetzung der überlassenen Software in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der Software (Reverse- Engineering) sind unzulässig. Dies gilt auch für Programmbestandteile, die in un- bzw. prekompilierter Form (Abfrage- oder Scriptsprachen) vorliegen bzw. zugänglich sind.

14. Vertraulichkeit

a. Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

b. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner auf Grund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

15. Datenschutz

a. Der Kunde stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner der epikur software im Rahmen des Bestellvorgangs zur Verfügung gestellten Daten ausdrücklich zu. Die Daten unterliegen den Grundlagen der Datenschutzbestimmungen.

b. Der Kunde hat die Möglichkeit jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten. Auf Verlangen werden die Daten von uns gelöscht. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

16. Beweisklausel

a. Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

17. Schutzrechte

a. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma ist es dem Käufer nicht gestattet, die von der Firma erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.

18. Weitere Dienstleistungen

a. Der Softwarehersteller führt weitere Dienstleistungen für den Kunden durch, soweit diese zwischen Kunden und Firma vereinbart werden.

b. Der Kunde zahlt für weitere Dienstleistungen entsprechend der jeweils gültigen Preise des Softwareherstellers für Dienstleistungen.

19. Sonstiges

a. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht betroffen.

b. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

c. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten.

d. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

e. Die Daten des Kunden werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

f. Die Gültigkeit der vorliegenden AGB bleibt bestehen, auch wenn die Firma ihren Namen ändert.

g. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland.

h. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.